Mundschutz im Treppenhaus und Aufzug: HWG bitte um Einhaltung der AHA-Regeln

Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) weist als größter Vermieter der Stadt Halle (Saale) darauf hin, dass in den Treppenhäusern, Kellerbereichen, auf Dachböden und in Aufzügen ihrer Bestände die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.

Diese Bereiche werden sowohl von Mieterinnen und Mietern als auch von externen Personen wie Post- und Paketdiensten, Lieferanten oder Handwerkern genutzt. Aus diesem Grund gilt es, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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12 Antworten

  1. Doris sagt:

    Anstatt sich um die Belange der Mieter zu kümmern fängt die HWG an Ihre Mieter zu schikanieren Kündigung von der Wohnung ist geschrieben.

    • Achso sagt:

      Finde ich gut. Du trägst damit zum Gesundheitsschutz der HWG-Mieter bei.

    • Leser sagt:

      Haha – Märchenstunde oder was? Bei der Wohnungsknappheit hast Du garantiert Deine Wohnung gekündigt. Wer weiß, ob Du überhaupt Mieterin der HWG bist.

    • Franz2 sagt:

      Da wird vielen Mietern sicher ein Stein vom Herzen fallen. Das kann die Wohnqualität nur steigern. 🙂

  2. Noch bei Verstand. sagt:

    Gut daß ich keine Wohnung bei diesen Schwachmaten habe. Die stecken bei den regierenden Coronazis ja anscheinend bis zur Schulter im Heck drinne…

  3. Bürger sagt:

    Die sollen mal lieber dafür sorgen, dass in Zukunft wenn notwendig Schnee geräumt und wöchentlich die Hausordnung ordentlich gemacht wird.
    Die Treppenhäuser könnten auch mal hergerichtet werden.
    Da war es zu DDR Zeiten sauberer.

    Aber den Mietern das Geld abluxen…

  4. Hallenser sagt:

    Und selber laufen die Mitarbeiter in ihren Gebäude ohne Mund-Nasenschutz.

  5. Doris sagt:

    Da zahl ich lieber 500Euro mehr Miete Wohnungen gibts genug in Halle !!!