Umweltverbände hätten nachvollziehbar erwartete Schäden an der Natur dargelegt: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt stoppt vorerst die weiteren Schotterungen an der Saale
Die Stadt Halle darf vorerst keine weiteren Schotterungen an der Saale vornehmen. Die Naturschutzverbände BUND und Nabu hatten mit ihrer Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Erfolg. „Der Antragsgegnerin wird bis zur Entscheidung des Senats über die Beschwerde untersagt, an der Saale im Stadtgebiet der Antragsgegnerin weitere Steinschüttungen durchzuführen“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. Ursprünglich wollte die Stadt die Steinschüttungen am gestrigen Montag wieder aufnehmen lassen.
Der BUND hatte am gestrigen Montag in Abstimmung mit dem Nabu das OVG darauf hingewiesen, dass durch die anstehenden Schüttungen Schäden für geschützte Arten zu erwarten seien, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können. Daran ändere der Umstand, dass die Stadt auf eine Bewuchsentfernung und Baumfällungen verzichten will, nichts. Denn bereits durch die Schüttungen selbst seien nach Ansicht von Nabu und BUND irreparable Schädigungen für streng geschützte Arten zu befürchten. Zudem würde das finanzielle Risiko für die Stadt , auch diese Maßnahmen mit hohem Aufwand zurück bauen zu müssen, enorm auf möglicherweise 770.000 bis 1,2 Mio € anwachsen, wenn die erfolgten Schotterungen wieder beseitigt werden müssen.
Es seien die die Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung von Amts wegen ohne weiteres gegeben, so der BUND in seiner Stellungnahme an das Gericht. Das OVG sei den BUND-Argumenten und dem Antrag des Nabus gefolgt und habe so verhindert, dass durch die Stadt vollendete Tatsachen zum Schaden von Natur und Haushalt geschaffen werden.
Man beschränke die Wirkung seines Beschlusses zunächst auf die Dauer des Beschwerdeverfahrens, heißt es dazu vom Gericht. Es bedürfe genauerer Prüfung, „ob die von der Antragsgegnerin fortgesetzten Steinschüttungen an den Ufern der Saale außerhalb der festgesetzten Natura-2000- Gebiete gesetzlich geschützte Biotope und besonders geschützte Arten beeinträchtigen.“ Die Umweltverbände hätten jedoch „nachvollziehbar dargetan, dass die Fortsetzung der Schüttungen zu einem partiellen unwiderbringlichen Verlust besonders geschützter Spezies und Lebensräume führen kann. Um dem Gericht die Möglichkeit einer hinreichenden Prüfung zu ermöglichen, ist die Fortsetzung der Schüttungen daher zunächst einzustellen.“
Dazu Martin Schulze, 1. stellvertretender Vorsitzender des NABU Sachsen-Anhalt: „Der Hinweis des Gerichts zeigt, dass die von der Stadt unterlassenen Untersuchungen zu Lebensräumen und geschützten Arten erforderlich gewesen wären. Die Stadt wird sich wiederholt die Frage stellen lassen müssen, warum derartige Untersuchungen nicht gemacht worden sind, obwohl der Beschluss zu dem Projekt bereits drei Jahre alt ist.“
In Halle werden die Dummen nicht alle.
Der Eisvogel ist nun aber erfolgreich vertrieben. Bravo, ihr bekloppten Bürohengste!