“Wir müssen an den Anwohnerschutz denken”: darum müssen Spontanpartys in Halle (Saale) nun deutlich leiser sein

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67 Antworten

  1. Messdiener sagt:

    Wenn es auf den Schutz der Anwohner ankommt, muss man an der Wohnbebauung messen und nicht an der Lärmquelle, die sich in unterschiedlichen Entfernungen von den Anwohnern befinden kann. Die hallische Messmethode ist Unfug.

    • Naja... sagt:

      Selbst an der Wohnbebauung würden die Grenzwerte erreicht werden. Denn es gelten keine 103 dB (woher kommt diese Zahl?), sondern unter entsprechender Berücksichtigung der TA Lärm je nach Art der Bebauung 35-45 dB nachts. Das Land Sachsen-Anhalt hat, warum auch immer, kein Lärmschutzgesetz und auch wenn die TA Lärm nicht direkt Anwendung findet, sollte sich klar sein, dass das nach dem allgemeinen Verbot übermäßige und schädigende Lärmimmissionen zu erzeugen nachts auch keine 103 dB in Wohngebieten zulässig wären.

    • Was für merkwürdige Angaben sagt:

      Soweit die Angaben im Artikel stimmen sollten, ist die Herangehensweise tatsächlich fraglich. Die 103 dB haben nichts mit dem Lärmschutz der Nachbarn zu tun, sondern ihre Grundlage in der DIN 15905-5, bei der es um den Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor schädigendem Lärm aus Beschallungsanlagen geht. Ansonsten ist der Lärmschutz der Anwohner ebenso zu berücksichtigen und die allgemeine Freizeitlärmrichtlinie heranzuziehen, bei der eine nächtlicher Pegel von 35-45 dB an der Wohnbebauung einzuhalten wäre. Die sind natürlich durch jede Bluetoothbox, erreicht…

      • Bret Hitman Hart sagt:

        Auch die Freizeitlärm-RL (FLR) wurde in Sachsen-Anhalt bislang nicht ins Landesrecht übernommen. Ihre Anwendung unterliegt lediglich einer kann-Regelung was Grenzwerte und Messmethode betrifft. Die Umsetzung liegt somit allein in der Entscheidungsbefugnis der Städte und Gemeinden. Schön und gut. Die von der Stadt HAL verwendeten Grenzwerte bzw. Messmethode der DIN 15905-5 ist dennoch nicht geeignet um belastbare Rückschlüsse auf die Lärmbelastung des relevanten maßgeblichen Immissionsortes (z.B. nächstgelegene Wohnbebauung gem. B-Plan bzw. FNP) zu ziehen. Man kann sich die Welt und die Zahlen nicht einfach so zurechtlegen wie es passt. Selbst wenn es keine Landesregelung gibt, auf die man sich ggf. vor Gericht beziehen kann, können die in der FLR zitierten Messmethoden der TA-Lärm bzw. 18. BImSchV als allgemeingültige nach aktuellem Stand der Wissenschaft anerkannte Vorgehensweisen zur Ermittlung von Veranstaltungslärm am Immissionsort betrachtet werden. Ein Beschluss der Stadt zum Anwohnerschutz vor Lärm auf Basis der DIN-Methodik wird nach juristischer Prüfung keinen Bestand haben. Zumindest nicht für Immissionsorte > 5 m. (nur meine Sicht – bin kein Jurist).

      • Horch und Guck sagt:

        103dB zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer ist ja auch schon ein Witz an sich.
        Wundert jemanden noch, dass Halle bald mehr Hörgeräteakustiker als Dönerläden hat?

    • fthread sagt:

      Wenn die GAMMLER nachts Lärm machen Knall ich die ab !!

  2. Babs sagt:

    Spontanpartys verbieten. So einfach…..

  3. Xxx sagt:

    Die Partys sollten bei Frau Jacobi vor der Tür stattfinden, ihr stört der Lärm wahrscheinlich nicht.

  4. Lea sagt:

    Tja, Halle wird für junge Leute immer unattraktiver, zumal Leipzig Open-Air-Partys an bestimmten Standorten mittlerweile erlaubt.
    Aber ist OK für mich. Der Stadt Halle habe ich schon den Rücken gekehrt und gehe davon aus, dass sie in 5-10 Jahren den Status von Zeitz erreicht – einer hässlichen, tristen Stadt mit einem Haufen unzufriedener, alter Menschen. Cheers!

  5. Tim Buktu sagt:

    Brot und Spiele sind wichtig für die gesellschaftliche Entwicklung

    • Circlens et panubli sagt:

      Völlig richtig! Alles um von den exorbitant hohen Spritpreisen abzulenken!

      Deswegen werden jetzt rechtschaffene Leute, die zu einem sportlichen Wettkampf mit dem Auto anreisen und aus reiner Bequemlichkeit auf dem Gehweg parken, damit sie nicht so weit zum „Firmenlauf“ laufen müssen …. äh …. Moment …. ich meine ….

      .
      .
      .

      da! ein Eichhörnchen!

    • alles so gewollt sagt:

      Genau so… Eine Jugend, die jeden Abend „feiert“, ist am jeweils nächsten Tag so breit, dass sie keine Ressourcen mehr für politische Bildung, geschweige denn Engagement aufbringen kann.

  6. Elli sagt:

    Das ist gut so, denn wir hören jedes Wochenende vom Kanal aus bis vor zum Saalecenter (Rennbahnring) die Musik. Da kann man sich vorstellen wie laut das ist. Das geht meist auch noch bis 2:00 Uhr oder länger.

  7. ... sagt:

    Wenn im Bundesgesetz etwas anderes steht, ist die Entscheidung sowieso hinfällig, denn Bundesrecht steht über Landesrecht. Gilt natürlich auch in Halle bzw in Sachsen Anhalt.

    • Rechtsinteressent sagt:

      Welches Bundesgesetz meinst du? Sind dort abweichende (strengere) Regelungen verboten?

      • ... sagt:

        @Rechtsinteressent im Text oben steht etwas davon, dass Halle die Regelungen viel strenger auslegt, als Bundesgesetze es vorsehen. Darauf habe ich Bezug genommen.

        • Rechtsinteressent sagt:

          Du weißt also weder, welche Bundesgesetze gemeint sind, noch, ob die eine strengere Regelung erlauben bzw. verbieten. Alles klar.

          Deine Aussage „… ist sowieso hinfällig, denn …“ habe ich so ausgelegt, dass du wüsstest, worum es geht. Das war mein Fehler.

          • ... sagt:

            @Rechtsinteressent, ja dein Fehler.Bundesgesetze stehen über Ländergesetzen steht, die muss ich doch nicht im einzelnen kennen, das ist ein Fakt und wenn du Streit suchst, dann lass dich an einem Boxsack aus, baut gut Stress ab und du musst nicht stänkern Typ.

          • deshalb darf er selbst Weihnachten auch nicht nach Hause sagt:

            „…und du musst nicht stänkern…“

            Doch, das ist bei unserem Obertroll Sagi zwanghaft.

          • Rechtsinteressent sagt:

            Die Formulierung in Bundesgesetzen

            „wenn durch Landesrecht nichts anderes bestimmt wird“ (o.ä.)

            hast du also noch nie gehört oder gelesen. Ich schon. Die findet sich aber nicht in jedem Bundesgesetz. Deswegen wäre es schon wichtig, von welchem Bundesgesetz genau du redest.

            Aber einfach bockig sein ist natürlich auch eine Möglichkeit, sich aus der Affaire zu ziehen. Schönes Wochenende!

          • Crixus sagt:

            Was gehen uns die Gesetze hier im Forum an? Spiel dich nicht auf mit deinen hochwichtigen Palaver.

          • warte nur sagt:

            Oh, ist das hier rechtsfreier Raum? Dann hätte ich was zu sagen!

          • ... sagt:

            Bundesgesetze stehen immer über Ländergesetzen, reicht’s da bei dir nicht, oder was?

          • Rechtsinteressent sagt:

            Landesgesetze können trotzdem andere/strengere/weniger strenge Regelungen enthalten. Wusstest du das wirklich nicht?

            Die Frage ist jetzt nur, ob das hier auch der Fall ist. Aber es ist nun mehrfach klar geworden, dass du diese Frage mangels Wissen nicht beantworten kannst. Beruhige dich also wieder.

          • ... sagt:

            Falsch du bist ein Klugscheißer, zeig mir das Landesgesetz, welches über Bundesgesetzen steht und laber nicht. Deine Halbbildung ist erschreckend, Bübchen und ich habe jetzt auch weder Lust noch Laune, mich mit den Motten auseinanderzusetzen, die du in deinem Kopf beherbergst. Das kannst du jetzt halten wie du willst und glaub auch was du willst. Im übrigen, bin ich ein eher ruhiger Zeitgenosse, da brauche ich mich nicht beruhigen.

          • Rechtsinteressent sagt:

            Nur ein paar von sehr vielen Beispielen:

            Beamtengesetz
            Versammlungsgesetz
            Gaststättengesetz
            Naturschutzgesetz
            Verwaltungsverfahrensgesetz

            (für Sachsen-Anhalt; in den anderen Länder gibt es das natürlich auch)

            Du wirkst sehr aufgebracht. Aber nun wirst du ja erstmal eine Weile zu tun haben und beruhigst dich vielleicht wieder. Vorher solltest du besser keine Äußerungen mehr tätigen.

  8. Blubb sagt:

    65 dB zum Schutz der Anwohner auf z.B. der Ziegelwiese? Oder sieht die Stadt auch unangemeldete, an nicht freigegebenen Orten, stattfindende Partys als Spontanparty an? Mit Messungen in 5 Meter Abstand macht man es den Behörden bei der Exekution schon deutlich einfacher, aber de facto kann man gleich jede Spontanparty verbieten. Und liebe Kommentatoren hier: Mal nochmal die Nachricht lesen. Spontanpartys müssen angezeigt werden und dürfen nur an bestimmten Plätzen stattfinden.

  9. Emmi sagt:

    Es gibt doch frei gegebenen Plätze dafür. Oder sind die Partygäste zu faul für diese Orte?

  10. Karli sagt:

    Die bisher von der Stadt genehmigten Lärmwerte für Spontanpartys entsprachen nicht den gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Anwohnern. Dem suspendierten OB war diese unakzeptable Situation bekannt. Er hat seinen zuständigen Fachbereichen allerdings eine detaillierte Messung bzw. Berechnung der jeweils betroffenen Wohnbebauungen untersagt.

  11. Party Rakete sagt:

    Alle Partys ins Paulusviertel. Da gibt es auch genug Ecken zum pinkeln und guten Anschluß zum ÖpNV

  12. K.Mahzurr sagt:

    Jawoll.Die dort wohnen sollen teilhaben an an jugendlichen Musikseminaren. Und dann 200 dB.

  13. Bla sagt:

    Hauptsache die Peisnitz Bühne darf die ganzen Stadt beschallen mit Schlager. Aber wehe du machst ne Bluetooth Box an.

  14. Spießer sagt:

    Haben alle vergessen das sie mal Jung waren. Sterbt alt und verbittert, viel Glück und gute Reise !

    • dB sagt:

      Was spielt das für eine Rolle. Du kannst dich vom mir aus jeden Tag mit Gejaule vollpumpen. Aber dann in geschlossenen Räumen( WC)

  15. KM sagt:

    Wir haben immer das Vergnügen, neben den Spontanparties zu wohnen. Das macht wirklich keinen Spass, wenn man am Wochenende bis in die Morgenstunden mit extrem lauter und nicht zum eigenen Geschmack passender Musik vollgedröhnt wird. Ehrlich gesagt stelle ich mir Nachtruhe wirklich anders vor. Die Frage ist ja, warum Jugendliche solche Veranstaltungen nicht außerhalb von dichter besiedelten Flächen machen können. Es ist höchste Zeit, das mal etwas besser zu regeln. Dank dafür an die Stadt!

  16. Carex sagt:

    Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, seine Bevölkerung zu schützen. In Tübingen ist der Betrieb von Bluetooth-boxen nach 22 Uhr im Freien untersagt. Spontanpartys z.B am Kanal, beschallen Böllberg und Halle-Neustadt und nicht nur die unmittelbaren Anwohner. So schon Ende September 2013 vorgetragen in der Bürgersprechstunde der Stadtverordnetenversammlung. Es hat ganz schön lange gedauert…..

    • Karli sagt:

      Wäre bereits vor Jahren passiert, wenn Wiegand es nicht verhindert hätte bzw. der Stadtrat früher ausgeschlafen wäre.

      • Beerhunter sagt:

        😂😂wieder Wiegand😂😂einsperren😂😂egal ob vor seiner Zeit als OB oder danach😂😂😂👍👍

    • Mehrheit sagt:

      „Es hat ganz schön lange gedauert…..“

      War wohl nicht so wichtig, wenn es lediglich mal eine einzelne Wortmeldung vor knapp 9 Jahren gab…

  17. Ich sagt:

    Ackerflächen im Umland von Halle anmieten und zum Feiern anbieten. Mit dem 9 Euro Ticket kommt da jeder günstig hin. Jetzt auch schon „betreutes Feiern“ auf Kosten der Steuerzahler. Wer draussen feiert kann sich auch im Notfall auf eigene Kosten zusammenschlagen lassen. Aber noch keine Haare am Sack und machen sonst doch auch immer auf dicke Hose.

  18. Justitia sagt:

    „Nachtruhe“ ist juristisch ganz gut definiert und „Zimmerlautstärke“ auch. Beides sollte problemlos umsetzbar sein.

    • ... sagt:

      Genau an der Umsetzung hapert es aber. Dafür müsste man schließlich ausreichend Personal zu unschönen Zeiten zu ungemütlichen Einsätzen schicken.

      • Frieden sagt:

        Der Krieg und die Folgen ist laut genug. Wo ist in der Nacht das Ordnungsamt ?
        Verbrannte Erde wird im Naturschutz nicht gebraucht !

  19. Tee Tasse sagt:

    Es ist schon sehr amüsant eine Bluetooth Box zu verbieten! Dann nimmt man den Leuten die Kultur weg wenn man kleine Partys verbietet, die die Stadt aufrecht, kulturbereichernd würden. Ich glaube kaum das jedes Wochenende am Böllberg und an der Rennbahn Musik hört. Die Straßenbahn ist lauter in der Kurve oder nächtliche Schweißarbeiten an den Gleisen! Ganz ehrlich jetzt wo die Schorre Wohngebiet wird, nimmt man den Leuten die Freiheit. Ihr zahlt für ein Tier Steuern und lässt Leute an öffentlichen Plätzen nicht mal Musik hören? So wird Halle aussterben 😂, es gibt doch kaum noch etwas wohin man gehen kann. Man versucht nur die Leute einzuschränken hat man ja bei Corona Maßnahmen gesehen. Und ihr glaubt den Scheiß auch noch, es gibt tolle Orte ohne alte Leute, ohne Häuser und ohne Anwesenheit der Polizei Musik zu hören ohne das es irgendjemand stört. Aber in der Stadt sind doch eh alle gernevt weil Sie sich an Vorschriften halten und zwecks Corona.

    • nicht wunder, gibt keinen Zusammenhang sagt:

      „Ihr zahlt für ein Tier Steuern und lässt Leute an öffentlichen Plätzen nicht mal Musik hören?“

      Du zahlst doch auch Mehrwertsteuer und schreibst trotzdem hier.

    • 🖕 sagt:

      Es gibt auch junge Menschen die gehen gerne Arbeiten und müssen deswegen schlafen und wollen nicht bis früh um 6 mit lauter Musik beschallt werden. Was verstehst du daran nicht?

  20. Andy sagt:

    Was seit ihr für spinner. Ihr tut ja grad so als wenn es jede Nacht etwas lauter wäre. Wenn ihr schon 19 Uhr im Bett liegt kann ja keiner was dafür.