Bundesgerichtshof hat Urteil aufgehoben: heute beginnt am Landgericht Halle der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drogendealer erneut
Die 6. große Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten F. im ersten Rechtsgang wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten und den Angeklagten A. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben von verschreibungspflichtigen Medikamenten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Ferner hatte die Kammer die erweiterte Einziehung von Taterträgen in Höhe von 25.235,00 Euro angeordnet (6 KLs 10/21).
Nach den Feststellungen handelten die Angeklagten mit Betäubungsmitteln verschiedener Art in nicht geringer Menge und mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Bei einer Durchsuchung zweier Wohnungen in Halle wurde neben diversen Betäubungsmitteln und Medikamenten auch Bargeld in Höhe von insgesamt 25.235,00 Euro sichergestellt, das aus vorangegangenen Betäubungsmittelgeschäften der Angeklagten stammte.
Mit Beschluss vom 23.03.2022 (6 StR 61/22) hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten F. das Urteil der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Halle u. a. im Strafausspruch sowie im Ausspruch über die erweiterte Einziehung aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof war im Hinblick auf die angeordnete Einziehung der Auffassung, dass die Herkunft des sichergestellten Bargelds aus Betäubungsmittelgeschäften nicht rechtsfehlerfrei festgestellt sei.
Daraufhin hatte die nunmehr zuständige 5. große Strafkammer des Landgerichts Halle den Angeklagten F. erneut zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt und hinsichtlich beider Angeklagten die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 24.030,00 Euro angeordnet (5 KLs 9/22).
Mit Beschluss vom 07.02.2023 (6 StR 494/22) hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten F. auch das Urteil der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Halle aufgehoben, allerdings nur im Einziehungsausspruch. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof verworfen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hätte die 5. große Strafkammer neue Feststellungen zur Herkunft des sichergestellten Bargelds treffen müssen und nicht die Feststellungen der 6. großen Strafkammer zu Grunde legen dürfen.
Die nunmehr zuständige 3. große Strafkammer wird erneut Feststellungen zur Herkunft des sichergestellten Bargelds treffen und über die Einziehung des Bargelds bzw. dessen Wert entscheiden müssen.
Täter bekommen immer mehr Rechte……das ist ungerecht
Täter bekommen nicht immer mehr Rechte.
@kleine Korrektur, sag mal bist Du Arbeitslos, dass Du unter verschiedenen Namen alles kommentierst und dass ohne von irgendwas Ahnung zu haben?
Ihr Kommentar ist mir auch bei dem Post zur Verhandlung am LG bzgl. des kindesmissbrauchenden Vaters durch mangelnde Sachkenntnis aufgefallen. Einfach irgendetwas Ausgedachtes („Gefühltes“) blind übernehmen um mit populistischer Absicht den Diskurs zu verlagern. Damit stellen sie nur unwissentlich ihre Unkenntnis zur Schau.
Ihr Kommentar ist mir auch bei dem Post zur Verhandlung am LG bzgl. des kindesmissbrauchenden Vaters durch mangelnde Sachkenntnis aufgefallen. Einfach irgendetwas Ausgedachtes („Gefühltes“) blind übernehmen um mit populistischer Absicht den Diskurs zu verlagern. Damit stellen sie nur unwissentlich ihre Unkenntnis zur Schau.
Was soll da bewiesen werden? Ganz klar woher die Kohle kommt. So ein Theater!
Scheinbar ist nicht ganz klar wo das Geld herkommt, aber wenn du es besser weisst, werde doch BGH Richter….
@Wissenistmacht, sag mal bist Du Arbeitslos, dass Du unter verschiedenen Namen alles kommentierst und dass ohne von irgendwas Ahnung zu haben?
@Verfolger,
sag mal bist Du Arbeitslos, dass Du unter dem gleichen blöden Namen alles kommentierst und dass ohne von irgendwas Ahnung zu haben?
Ihr Kommentar ist mir auch bei dem Post zur Verhandlung am LG bzgl. des kindesmissbrauchenden Vaters durch mangelnde Sachkenntnis aufgefallen. Einfach irgendetwas Ausgedachtes („Gefühltes“) blind übernehmen um mit populistischer Absicht den Diskurs zu verlagern. Damit stellen sie nur unwissentlich ihre Unkenntnis zur Schau.