Bildungsgewerkschaft GEW: Landesregierung von Sachsen-Anhalt benachteiligt Menschen mit Beeinträchtigungen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) übt heftige Kritik an der Landesregierung von Sachsen-Anhalt. Diese mache auch vor Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf nicht halt, um die Unterrichtsversorgung besser aussehen zu lassen, macht das Bildungsministerium auch vor Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nicht halt. Diese haben bislang bei der Klassenbildung doppelt gezählt, da sie mehr und individuelle Förderung benötigen. Gerade diese haben sich Integrierte Gesamtschulen für ihre Kinder seit Jahren sehr deutlich auf die Fahnen geschrieben.

Im aktuellen Erlass zur Unterrichtsorganisation an Gesamtschulen wurde dieser Passus jedoch heimlich, still und leise gestrichen, beklagt die GEW. Schulen und Lehrkräfte seien davon überrascht worden. Die Maßnahme habe einen umfangreichen Einfluss: Die Klassen werden weniger und voller. Damit sind weniger Lehrkräfte notwendig. Hiermit scheint laut GEW eine kurzfristige Verbesserung der Unterrichtsversorgung angestrebt zu sein, ohne wirklich mehr Lehrkräfte einzustellen. An Sekundar- und Gemeinschaftsschulen gibt es diese Regelung, dass Schüler*innen mit erhöhtem Förderbedarf doppelt zählen, ohnehin nicht mehr. Auch das müsste noch einmal überdacht werden.

Aus Sicht der GEW Sachsen-Anhalt ist dies nicht nur eine Benachteiligung für Menschen mit Beeinträchtigungen und eine weitere Belastung für unsere Kolleg*innen. Mit dieser Änderung wird auch dem Konzept der Integrierten Gesamtschule ein weiteres Merkmal genommen, das zur hohen Nachfrage dieser Schulform durch Eltern und Kinder beiträgt.

Die GEW Sachsen-Anhalt positioniert sich ausdrücklich gegen diese weitere Form der Diskriminierung und fordert die Landesregierung auf, diese Maßnahme umgehend zurückzunehmen.

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15 Antworten

  1. Rentner sagt:

    Hat das Land keinen Behinderten-Beauftragten?
    Und was sagt die zuständige Ministerin? Und die regierenden Parteien?
    Jetzt hat der Landtag vielleicht noch Pause, aber wenn der mal wieder arbeitet, kann die GEW doch da auftauchen.

  2. Mensch sagt:

    Bildung wird überbewertet ,siehe Ricarda Lang ,Kevin Kühnert ,Frau Göring -Eckardt usw

  3. stephan sagt:

    „Die GEW Sachsen-Anhalt positioniert sich ausdrücklich gegen diese weitere Form der Diskriminierung und fordert die Landesregierung auf, diese Maßnahme umgehend zurückzunehmen.“

    Vielleicht bin ich ja ein Klugscheißer, aber diskriminieren bedeutet doch, Menschen unterschiedlich zu behandeln oder durch unterschiedliche Behandlung zu benachteiligen. Ist dann das, was die Landesregierung gemacht hat, nicht das Gegenteil von Diskriminierung?

    https://www.duden.de/rechtschreibung/diskriminieren

  4. Klara sagt:

    @Mensch:
    Warum grätschen Sie hier derart schräg in die Diskussion? Ist Ihnen die möglichst gute Bildung aller Menschen so schnuppe?

  5. PaulusHallenser sagt:

    Die GEW ist der verlängerte Arm der SPD und der Grünen. Dass die also etwas gegen die jetzige sachsen-anhaltische Landesregierung haben, verwundert mich von daher nicht wirklich.

    • Der wahre Exilhallenser sagt:

      Steuer was Konstruktives bei, und das ohne auf den schwächsten Gesellschaftsteilen herumzuhacken.
      Verwundert uns daher nicht, daß Keiner was mit Gelb am Hut hat…

      • naja sagt:

        im grunde ist seine aussage aber nachvollziehbar, sie benutzen in ihrer antwort übrigens die selben mechaniken

  6. Hans-Karl sagt:

    Da sollten meiner Meinung nach aber Menschen mit Behinderung auch doppelt zählen und nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen.

  7. Erwin sagt:

    Man vergisst oft, dass beeinträchtige Personen beeinträchtigt sind.

  8. Betroffene Mutter sagt:

    Damit drängt das Land Kinder mit Förderbedarfen indirekt in Förderschulen. So sieht Chancengleichheit nicht aus und ist diskriminierend!

  9. Harry sagt:

    Wenn der Behindertenbeauftragte dann noch eine Reduzierung der Förderschulen fordert, wird eigentlich deutlich wie strak bereits selektiert wird. Das hatten wir in Deutschland bereits. Im
    Englisch – Abitur dürfen Hörgeschädigte den Text 3mal hören. Auch in der Musikprüfung ist Hörverstehen Pflicht. Das GG Artikel 3 wurde vor 30 Jahren geändert. Wir schaffen oder wollen es nicht umsetzen