Angebranntes Essen am August-Bebel-Platz sorgt für Feuerwehreinsatz: Mieter war eingeschlafen und kam mit Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus

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  1. fragjanur sagt:

    Müssen die jetzt den Feuerwehreinsatz bezahlen?

    • Detlef sagt:

      Besser einmal mehr rufen,als zu wenig.
      Im Normalfall muss weder derjenige,der die Feuerwehr informiert hat und auch nicht derjenige zu dem die Feuerwehr hinfahrt, die Kosten tragen. Auch bei einem Fehlalarm gilt: Wer nicht grob fahrlässig handelt, hat nichts zu befürchten. Wenn beispielsweise der Rauchmelder einen Fehlalarm abgibt und die Nachbarn die Feuerwehr verständigen, hat niemand der Beteiligten Kosten zu befürchten.
      Sind die Rauchmelder jedoch an einem Meldesystem angeschlossen, kann das Kosten verursachen. Lediglich öffentliche Gebäude, wie Kindergärten und Schulen, sind davon ausgenommen.