Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Flughafen Leipzig/Halle: Frauen konnten Strafe zahlen

Diesen Urlaubsbeginn hatten sich eine 27-jährige Deutsche und eine 44-jährige Ukrainerin sicher anders vorgestellt.
Beide Frauen erschienen am Flughafen Leipzig/Halle zur Ausreise nach Antalya. Bei Ihrer Kontrolle stellte die Bundespolizei fest, dass beide Damen per Haftbefehl gesucht wurden.
Das Amtsgericht Leipzig hatte die 44-Jährige im Juli des vergangenen Jahres wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 8 Euro verurteilt.
Die 27-jährige wurde 2022 vom Amtsgericht Borna wegen Betrugs zu 30 Tagessätzen a 40 Euro verurteilt.
Beide Frauen konnten die gegen sie verhängte Strafe aufbringen und konnten ihren nun deutlich teureren Urlaub damit dennoch antreten.
Acht Euro Tagessatz, aber in den Urlaub in die Türkei fliegen. 🙄 Dass man sich von seiner Strafe für Diebstahl überhaupt freikaufen kann, ist eine Schweinerei.
Ab in den Knast mit denen!
Das erzähle ich hier schon seit Jahren und werde dafür auf das Übelste beschimpft und verleumdet.
Jetzt seht ihr, was ihr davon habt!
@Kerkermeister
Definiere „Ihr“! Wer ist „Ihr“? Jeder, der Deine Meinung nicht teilt, sein Kreuz bei einer anderen Partei gemacht hat? Klär mich bitte mal auf.
„..und werde dafür auf das Übelste beschimpft und verleumdet.“
Naja klar! (ironie off)
„Dass man sich von seiner Strafe für Diebstahl überhaupt freikaufen kann,“
Du erzählst Unsinn.
Die Strafe war 30 Tagessätze â 8€; Die wurde bezahlt. Ende der Geschichte.
Na also – eine Geldstrafe (noch dazu eine so geringe) für Diebstahl, ist quasi ein Freikaufen. Das hat null Lerneffekt.
Und ich vergaß noch zu sagen: erst recht, wenn man seine Strafe nicht bezahlt, sondern es auf einen Haftbefehl ankommen lässt, sollte es nicht mehr möglich sein, sich mit Geld freizukaufen. Dann müsste Haft zwingend sein.
Prima.
Offensichtlich gibt das Bürgergeld beides ja locker her, Geldstrafe und Urlaub.
Ich freue mich, dass ich morgen wieder arbeiten darf, um Steuern zu zahlen für das Wohlergehen der beiden verurteilen Diebinnen aus der Ukraine.
Woher weißt Du, dass die beiden Bürgergeld beziehen?
Wenn Du Deinen Job so machst, wie Du liest…
„der beiden verurteilen Diebinnen aus der Ukraine.“
glaube ich kaum, dass Du auch nur einen Cent Steuern zahlst.
(27-jährige Deutsche…) Fühlst du dich jetzt besser?
Gib dich nicht auf! So lang ist der Text nicht. Es war nur eine Ukrainerin. Die andere war Deutsche. Bei einem Tagessatz von 40.- Euro war sie auch keine Bürgergeldempfängerin. Und wenn du tatsächlich nur arbeiten gehst, um Steuern zu zahlen, dann hast du was falsch gemacht. Oder wolltest du einfach nur sinnlos hetzen? Auch das ist falsch….
Das Amtsgericht Leipzig hatte die 44-Jährige im Juli des vergangenen Jahres wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 8 Euro verurteilt.
Das klingt nicht nach Mindestlohn.