Zahl der Einbürgerungen in Halle (Saale) wächst – aber auch die Zahl der Ablehnungen und Klagen – fast jeder dritte Antrag in diesem Jahr abgelehnt
Auch in der Stadt Halle (Saale) gibt es seit einigen Jahren einen deutlichen Anstieg bei den Einbürgerungsanträgen. Die Zahlen präsentierte die Stadtverwaltung im Ordnungsausschuss auf Anfrage der Stadtratsfraktion Volt / MitBürger. Während im Jahr 2022 insgesamt 746 Menschen einen Antrag stellten, waren es 2023 bereits 1.083 und 2024 sogar 1.101. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres gingen bereits 912 neue Anträge ein, damit dürften es noch einmal mehr werden als im Vorjahr. Auch die Zahl der erfolgreichen Einbürgerungen steigt kontinuierlich: 2022 wurden 313 Personen eingebürgert, 2023 bereits 620 und 2024 schließlich 747. Bis zum September 2025 kamen weitere 413 Einbürgerungen hinzu. Parallel zum Anstieg der Antragstellungen erhöht sich jedoch auch die Zahl der Ablehnungen, die erst seit 2024 statistisch erfasst wird. In diesem Jahr wurden 222 Anträge abgelehnt, 2025 bis Ende September bereits 297.
Mehr Klagen und Widersprüche
Die starke Belastung der Behörde zeigt sich auch in der Zahl anhängiger Verfahren: Zum Stichtag 5. November 2025, das sind die aktuellen Zahlen der Stadtverwaltung, waren insgesamt 1.674 Einbürgerungsanträge noch nicht abschließend bearbeitet. Widerspruchsverfahren werden von der Stadt nicht nach Jahren getrennt statistisch erfasst. Nach Einschätzung der Verwaltung dürften in den vergangenen Jahren jedoch mehr als 500 Widersprüche gegen abgelehnte Einbürgerungsanträge eingelegt worden sein. Derzeit sind 181 Widerspruchsverfahren anhängig. Nur in einer sehr kleinen Zahl von Fällen – im einstelligen Bereich – kam es zu Beanstandungen der ursprünglichen Entscheidung durch die zuständige Fachaufsichtsbehörde. Auch in diesen wenigen Fällen lag der Erfolg des Widerspruchs häufig nicht an Fehlern der Verwaltung, sondern daran, dass sich während des laufenden Verfahrens der Sachverhalt zugunsten der Antragstellenden geändert hatte.
Neben den Widersprüchen nehmen auch die Klageverfahren vor Gericht deutlich zu. Im Jahr 2022 wurden vier Klagen eingereicht, 2023 lag die Zahl bereits bei 15, 2024 bei 26 und 2025 bis Ende September bei 71. Insgesamt sind derzeit 119 Klagen anhängig, und die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt etwa drei Jahre. Bislang wurde lediglich in zwei Fällen einer sogenannten Feststellungsklage auf Einbürgerung stattgegeben. Die Verwaltung betont, dass gerichtliche Entscheidungen häufig nicht unmittelbar mit der ursprünglichen Entscheidung vergleichbar sind, da vor Gericht entscheidend ist, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung erfüllt sind – oftmals Jahre nach der Erstprüfung.
Stellen in der Behörde teilweise unbesetzt
Die personelle Ausstattung im Bereich Einbürgerungen liegt laut Stellenplan 2025 bei neun Vollzeitäquivalenten. Acht dieser Stellen sind derzeit besetzt, nachdem im Sommer 2025 zeitweise nur sechs Mitarbeitende verfügbar waren. Die Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrags wird nicht statistisch erfasst, variiert aber erfahrungsgemäß stark. Sie hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Mitwirkung der Antragstellenden sowie den Bearbeitungszeiten anderer Behörden ab. Nach Einschätzung der Stadt lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit 2022 und 2023 bei etwa zwölf bis achtzehn Monaten, 2024 bei zehn bis sechzehn Monaten und derzeit wieder bei rund zwölf bis achtzehn Monaten.











Drum prüfe, wer sich ewig bindet!
So ein Zirkus! Klagen? Was soll der Quatsch. Die NGOs bezahlen die RA und die kassieren. Abschieben.