IG Bau ruft Arbeitgeber in Halle dazu auf, im Winter für ihre 2600 Beschäftigten Kurzarbeitergeld zu nutzen
Die Jobs der rund 2.160 Baubeschäftigten in Halle (Saale) sind „winterfest“: „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Kerstin Fischer von der IG BAU Sachsen-Anhalt Süd.
Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, so die IG BAU-Bezirksvorsitzende Fischer. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
„Wichtig ist, dass möglichst viele der 102 Baubetriebe in Halle (Saale) das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, sagt Kerstin Fischer. Und die Beschäftigten hätten eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.
Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so die Bezirksvorsitzende der IG BAU Sachsen-Anhalt Süd. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.
„Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel“, erklärt die IG BAU-Bezirksvorsitzende Fischer. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen in Halle vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.
Mehr Infos zum Saison-Kurzarbeitergeld unter:











Immer schön staatliches Steuergeld abgreifen. 🙄
Das Du ein Verständnisproblem hast, ist bekannt. Du musst das nicht andauernd erneut unter Beweis stellen.
Wie der Winter werden wird, weiß noch keiner. Aber es kann Frost, viel Schnee,… kommen, was viele Arbeiten erschwert. Dazu gibts eben diese Möglichkeit, imho aus der Arbeitslosenversicherung, die jeder Arbeitnehmer zahlt.
Wie der Winter werden wird, weiß noch keiner. Aber es kann Frost, viel Schnee,… kommen, was viele Arbeiten erschwert. Dazu gibts eben diese Möglichkeit, imho aus der Arbeitslosenversicherung, die jeder Arbeitnehmer zahlt.