Nach Tod in Mansfeld: doch kein Tötungsdelikt, sondern Treppensturz ursächlich
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kam es zwischen dem Beschuldigten und dem 49-jährigen Verstorbenen zunächst zu einer körperlichen Auseinandersetzung, infolgedessen beide Personen letztlich durch ein Treppengeländer mehrere Meter in die Tiefe stürzten. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben, dass die tödlichen Verletzungen durch den Sturz verursacht wurden. Die Hintergründe der Auseinandersetzungen sind derzeit noch unklar und Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Ein dringender Tatverdacht wegen eines Tötungsdelikts lässt sich gegenwärtig nicht begründen. Der 61-Jährige wurde daher aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Er hatte sich zuvor aufgrund eigener Verletzungen kurzzeitig in ärztlicher Behandlung in einem Krankenhaus befunden. Die Ermittlungen zum Gesamtgeschehen dauern an. Die weitere Pressarbeit in diesem Fall übernimmt die Staatsanwaltschaft Halle.











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