10 Jahre nach der Besetzung – „Hasi“ wird saniert: HWG hat Bauantrag gestellt, ab Sommer soll es losgehen
Vor fast genau zehn Jahren wurde ein seit Jahren leerstehendes Haus in der Hafenstraße 7 besetzt. Es folgte erst eine Duldung, später die Räumungsaufforderung. Anschließend stand das Gebäude wieder leer. Eine Ausschreibung war ohne Erfolg. Doch nun tut sich was. Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) als Eigentümer bereitet die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Hafenstraße 7 vor. Ein entsprechender Bauantrag wurde bei der Stadtverwaltung eingereicht. Die Arbeiten sollen im Juni 2026 beginnen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2027 vorgesehen.
Auf den rund 400 Quadratmetern Nutzfläche des Gebäudes sollen Gewerbeflächen für ein oder mehrere Mieterinnen und Mieter entstehen. Bei der Planung berücksichtigt die HWG die denkmalrechtlichen Anforderungen ebenso wie wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Ressourcenschutz.
In einer sehr engen Abstimmung mit der Abteilung Denkmalschutz der Stadt Halle (Saale) ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach vorgesehen. Der dabei gewonnene Strom wird unter anderem eine Luft-Wärme-Pumpe speisen, die das Gebäude mit Wärme versorgen wird. Regenwasser wird in einer Zisterne gespeichert, um in Trockenperioden zur Grundstücksbewässerung zu dienen. Zudem werden Außenanlagen nur minimal versiegelt. Die geplanten 16 Parkplätze, darunter zwei mit Elektroladestation, entstehen auf wasserdurchlässigem Belag. Das unterstützt die Versickerung auf dem Grundstück und sorgt für einen Schwammeffekt.
„Mit der Sanierung der Hafenstraße 7 werden wir ein Denkmal bewahren. Gleichzeitig setzen wir ökologisch sinnvolle Maßnahmen um, die unseren Mieterinnen und Mietern sowie der umliegenden Nachbarschaft zugutekommen werden“, sagt HWG-Geschäftsführerin Simone Danz. „Das Gebäude soll endlich wieder sichtbar und nutzbar werden.“
Die Planungen der HWG beziehen sich auf den rund 1.600 Quadratmeter großen Teil des Gesamtgrundstücks, welcher entlang der Hafenstraße verläuft. Der Rest des rund 8.000 Quadratmeter großen Areals wird als Biotop in seiner jetzigen Form belassen. Pflanzen und Tiere finden hier mitten in der Stadt einen Rückzugsort und Lebensraum. Gleichzeitig wirkt sich die stark bewachsene Fläche dank ihres kühlenden Effekts positiv auf die Temperaturentwicklung an heißen Sommertagen aus.
Die Entscheidung der HWG zur Sanierung steht am Ende eines mehrjährigen Prozesses, bei dem auch andere Optionen geprüft wurden. Ursprünglich sollte das gesamte Grundstück entwickelt und mit weiteren Gebäuden ergänzt werden. Im Jahr 2023 initiierte das kommunale Wohnungsunternehmen zudem ein mit der Stadtverwaltung abgestimmtes, zweistufiges Interessenbekundungsverfahren. Ziel war der Verkauf der Hafenstraße 7. Das Verfahren wurden allerdings vorzeitig beendet, da keine der eingereichten Interessenbekundungen die Vorgaben erfüllte.











Tolles Schneckentempo! Warum dann die hastige Räumung?
„In einer sehr engen Abstimmung mit der Abteilung Denkmalschutz der Stadt Halle (Saale) ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach vorgesehen.“
Na da wird den verantwortlichen Akteuren aber ordentlich Honig um den Mund geschmiert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner heutigen Fassung erzwingt gegenüber den Denkmalschutzbehörden die Errichtung von Photovoltaikanlagen, wenn die Eigentümer das wünschen. Es wird zwar noch immer eine Genehmigung benötigt, aber die ist weitestgehend Formsache, eine generelle Blockadehaltung ist den Denkmalschutzbehörden zum Glück nicht mehr möglich. Dafür hat die letzte Ampelregierung unter der Führung der FDP entsprechend gesorgt.
„Der dabei gewonnene Strom wird unter anderem eine Luft-Wärme-Pumpe speisen, die das Gebäude mit Wärme versorgen wird.“
Handelt es sich dabei um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oder um eine Luft-Luft-Wärmepumpe? Letztere kann grundsätzlich heizen und kühlen, erstere muss reversibel sein, um auch im Sommer kühlen zu können. Gerade wenn der Strom für die Wärmepumpe aus einer Photovoltaikanlage stammt, sollte das Kühlen im Sommer selbstverständlich sein. Ich hoffe, das hat man bei der HWG entsprechend berücksichtigt.