Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz: Festnahme am Hauptbahnhof Halle

Am Samstag, den 28. Februar 2026 wurde eine männliche Person durch Beamte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle (Saale) kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personaldaten im polizeilichen Informationssystem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein per Haftbefehl nach dem 22-Jährigen suchte. Wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz wurde der syrische Staatsangehörige im September 2025 durch das Amtsgericht Laufen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen verurteilt.

Da sich der Mann weder dem Strafantritt stellte, noch die Geldstrafe zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft Traunstein im November 2025 den Vollstreckungshaftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Gesuchten und nahmen ihn fest. Weil der Mann den haftabwendenden Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und die ausschreibende Behörde seitens der Einsatzkräfte über den Vollzug des Haftbefehls unterrichtet.

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4 Kommentare

  1. Bürger sagt:

    Also ein Mensch, der garnicht hier sein darf, wird verhaftet und darf weiterhin hierbleiben. Aha.

  2. Detlef sagt:

    Es gibt die Abschiebehaft und damit wäre der Fall erledigt.

    • Ach Detlef... sagt:

      Oder er stellt einen Asylantrag und dann wird der Fall richtig bearbeitet. „Unerlaubte“ Einreise rechtfertigt keine Abschiebung, erst recht keine Abschiebehaft. Erstaunlich, dass sich die Freunde er FDP hier so nazihaft geben.

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