Ab 2. Februar auch keine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr 

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51 Antworten

  1. Pfleger sagt:

    Auch wenn die Maskenpflicht jetzt fällt, bleiben einige Grundrechte weiterhin eingeschränkt. Das IfSG hebelt weiter das GG aus, obwohl die Voraussetzungen für die Grundrechtseinschränkungen längst entfallen sind.
    Freiheit wird niemals gewährt, sie muss immer erkämpft werden.

    • Anti-Schwurbler sagt:

      So ein Blödsinn. Wo bist Du in Deiner Freiheit eingeschränkt? Deine Verschwörungstheorien sind auf Telegram bei Deinen Schwurbler besser aufgehoben.

      • Pfleger sagt:

        Maskenpflicht in Arztpraxen, Testpflicht, Isolationspflicht etc. SIND!!! Grundrechtseinschränkungen. Auch das Festhalten an 2G-Regeln in vielen Einrichtungen zählt dazu. Ja, richtig gelesen! Ob du sie als solche empfindest, ist dabei uninteressant. Diese Grundrechtseinschränkungen sind als solche auch im IfSG benannt. Vielleicht solltest du mal einen Blick in dieses Gesetz werfen, statt den ganzen Tag der ARD zu lauschen. Hauptsache, du hast wieder irgendwie die Begriffe Schwurbler, Telegram und Verschwörungstheorie untergebracht. Das erklärt, wo du dich „bildest“.
        Das Entbinden vom eigenen Denken ist der erste Schritt in ein totalitäres System.

        • Entbindungshelfer sagt:

          Arztpraxen (Ärzte) und andere Einrichtungen sind dir gegenüber schon nicht grundrechtsverpflichtet, somit kann eine Arztpraxis, ein Pflegeheim, ein Krankenhaus das die allgemeine Maskenpflicht und/oder einen aktuellen Test verlangt auch kein Grundrecht einschränken. Im Gegenteil, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird dadurch sogar bestärkt.

          Deine mangelhafte Rechtskennsntis wird durch Wiederholung aller Fehler, die du mal irgendwann aufgeschnappt hast, nicht besser.

          Immer und immer wieder nur die gleichen Schlagworte und hohlen Phrasen dreschen mag dir wie argumentieren vorkommen – ist es aber nicht.

          • Gummizellen-Krise sagt:

            Laber doch nicht immer dagegen, du kleiner Staatstroll.

          • kleiner Staatstroll sagt:

            Schon blöd, wenn man sogar keine Argumente hat und das auch noch immer wieder gezeigt bekommt, gelle? 😉

          • Pfleger sagt:

            „…..somit kann eine Arztpraxis, ein Pflegeheim, ein Krankenhaus das …… einen aktuellen Test verlangt auch kein Grundrecht einschränken. Im Gegenteil, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird dadurch sogar bestärkt.“

            Deine Behauptungen werden durch Wiederholungen nicht wahrer. Ein Rachenabstrich ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

          • Bitte bilden! sagt:

            „Ein Rachenabstrich ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.“

            Nein. Der Körper wird dadurch nicht geschädigt und bleibt unversehrt.

            Selbst wenn, wäre es Körperverletzung und kein Grundrechtseingriff. Da du den Test aber freiwillig machst, hast du tatbestandsausschließend eingewilligt. Außerdem handelt nicht der Staat. Denn der schreibt den Test nicht vor, geschweige denn führt er ihn durch.

            Kannst du noch so sehr aufstampfen. Du wirst einfach kein Verfassungsrechtler. Du bist ja nicht mal Pfleger!

          • Betonung liegt auf Verdrehung sagt:

            Oh, ein Rechtsverdreher wie er im Buche steht.

          • Pfleger sagt:

            Lies doch bitte endlich mal Par.28 des IfSG. Und vergiss beim nächsten Posting nicht die Schlagwörter Verschwörungstheorie, Telegram und Schwurbler.

          • endlich mal gelesen (sogar 2x) sagt:

            In §28 IfSG steht nicht, dass ein Rachenabstrich die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.

        • jep sagt:

          Danke, treffend zusammengefasst

        • Anti-Schwurbler sagt:

          Maskenpflicht in Arztpraxen – schon mal was vom Hausrecht gehört? Wo gibt es denn noch ein 2G-Regel? Du solltest vlt, auch mal ARD gucken und Dir nicht von einschlägigen Kanälen Dein Hirn weichspülen lassen. Mein eigenens Denken ist vorhanden. Nur gefällt Euch Schwurbler das nicht, weil es nicht Eurer Ideologie entspricht. Ihr Schwurbler und Verschwörungstheoretiker träumt doch von einem totalitäres System. Damit Ihr euren Volksgerichtshof abhalten könnt, wo die Urteile doch längst feststehen.

        • Hallenser sagt:

          Isolationspflicht ist ab Februar in Sachsen Anhalt auch nicht mehr gegeben. Viele Grüße von der ARD.

      • Ur-Hallenser sagt:

        Viele Menschen sind mittlerweile so verblödet, dass sie nicht mal merken, wenn sie ins Knie geschossen werden.

      • Rebell sagt:

        Anti-Schwurbler@..Solltest du es nicht verkraften,es gibt Taschentücher…Heulsuse!!

    • Gepflegter Unfug sagt:

      Als nächstes erzählst du, dass Lauterbach vor den Montagsdenkern eingeknickt wäre 😆

  2. Käffchenzeit sagt:

    Pandemie ist vorbei 💪

  3. Konsequenzen sagt:

    Pfleger hat Recht! Auch wenn die Einschränkungen für dich subjektiv nicht so gewichtig sind, bleiben Sie Einschränkungen. Und auch wenn sie marginal sind, müssen sie komplett zurück genommen werden, wenn sie nicht mehr begründet werden können. Entscheidest du jetzt ob „Pfleger“ eingeschränkt wird?

    • tja... sagt:

      Sagi-Bergamo-Obertroll kann halt nicht anders.

    • Anti-Schwurbler sagt:

      Pfleger ist ist nicht nur in seinem Denken eingeschränkt. Genau wie Du. Schon mal was von Hausrecht gehört? Ein Hausrecht muss nicht begründet werden. Kannst im BGB nachlesen.

      • fragjanur sagt:

        Das Hausrecht schlägt das Grundgesetz? Interessant.

        • privat nicht verstanden sagt:

          Im eigenen Haus schon.

          Siehe auch Art. 13 GG!

          • fragajanur sagt:

            Und genau in die Unverletzlichkeit der Wohnung greift das IfSG ein, irgendwie drehst du dich im Kreis.

          • Brummkreis sagt:

            Das IfSG greift gar nicht ein.

            Es kommt beim Grundrechtseingriff darauf an, wer sich an Grundrechte halten muss und wer nicht.

            Wer muss sich an Grundrechte halten?

        • Anti-Schwurbler sagt:

          Nach den Grundrechten schreien aber diese nicht kennen! Artikel 13 GG Das Hausrecht ist ein Grundrecht!

      • Obst sagt:

        Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und gegen sonst niemanden. Das hätte man in Sozialkunde lernen können, wenn man nicht geschlafschaft hätte.

    • Hansi sagt:

      Eine elektronische Fußfessel ist ja auch nur eine minimale kaum spürbare Grundrechtseinschränkung.

  4. K-Ko sagt:

    Dann erklärt doch mal kurz, welche Einschränkungen des GG §2 (2) durch das IFGS ausgelöst wurden?!

  5. Bildung hilft sagt:

    Danke an alle Geimpften, die sich nicht von der Schwurbler-Propaganda haben überrumpeln lassen! Sonst hätte das alles noch viel länger gedauert.

    • Rebell sagt:

      Bildung hilft@ Danke an alle Ungeimpften ,die sich nicht durch Bratwürste kaufen ließen !Danke an alle Ungeimpften ,die sich nicht durch die ARD/ZDF Propaganda beirren ließen!

    • Hansi sagt:

      Du kannst spaßeshalber bei opendata.halle.de bei den Corona-Daten reinschauen und überprüfen, ob die „Inzidenzen“ irgendwie mit dem Verlauf der Impfkampagne korrelieren. Oder mit irgendeiner anderen Maßnahme. Du wirst feststellen, dass zu Zeiten, wo wir dem Virus schutzlos ohne jegliche Superimpfung ausgeliefert waren (also 2020), eine „Inzidenz“ von 50 erschreckend hoch fanden, während nach Anlaufen der Impfkampagne „Inzidenzen“ von 1000 völlig normal waren. Wie ist das jetzt genau mit „Follow the Science“?

  6. Grundgesetz adieu sagt:

    Also, da wären z.B. Eingriff in die Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 und 2 GG) durch Maskenpflicht,
    Eingriff in die Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) durch Betretungsverbote, Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) durch Testpflicht.
    Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 und 7 GG) ist immer noch zulässig, auch wenn momentan nicht praktiziert.
    Reicht das erstmal?
    Das sind nur die aktuellen Einschränkungen, in der Vergangenheit war da noch viel mehr. Stichworte Berufsausübung, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit usw.usf.

    Aber eigentlich willst du nur trollen.

    • tja... sagt:

      Sagi-Bergamo-Obertroll kann halt nicht anders.

    • mit wem redest du eigentlich? sagt:

      Das Grundrecht auf Freizügigkeit garantiert dir die freie Ortsveränderung, nicht aber die Art und Weise der Ortsveränderung, begründet also weder einen Anspruch auf ein bestimmtes Verkehrsmittel noch den von dir bevorzugten Weg. Vgl. Verbot des „Schwarzfahrens“, Führerscheinpflicht für Kfz, Tempolimits, Helmpflicht, Betretungsverbote usw.

      Die Freiheit einer Person wird nicht dadurch eingeschränkt, dass andere von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie am Zutritt hindert. Wenn man eine Person hingegen nicht rauslässt, kann das zwar Freiheitsberaubung sein, aber muss deswegen noch lange kein Grundrechtsverstoß sein.

      Tests sind freiwillig, immer gewesen. Niemand wird gezwungen. Auch die Impfung war nie Pflicht, egal, wie oft du das noch behauptest. Ob ein Test schon die körperliche Unversehrtheit verletzt, ist zudem höchst fraglich. Zu den angeblichen Impfnebenwirkungen könnt ihr auch nach Jahren keine seriösen Belege bringen, nun sollen sogar Tests eure zarten Körper zerstören?

      Ein gerechtfertigter Eingriff verletzt das Grundrecht gerade nicht. Ein nicht praktizierter Eingriff ist schon kein Eingriff.

      Und vor allem: Grundrechte gelten gegenüber dem Staat. Wenn du den Job verlierst, weil du zur Schwurbeldemo gefahren bist, obwohl du einen freien Tag wegen deiner Religionsausübung haben wolltest, ist das kein Grundrechtseingriff.

      • Grundgesetz adieu sagt:

        Schöner langer Text. Nur komisch, dass das IfSG selbst die von mir genannten Grundrechtseingriffe als solche beschreibt. Einfach mal nachlesen.

        • Hallo Verfassung! sagt:

          Oha, wenn das schon ein zu langer Text für dich, haben wir das Grundproblem wohl ermittelt.

          Das IfSG beschreibt keine Grundrechtseingriffe. Zitiere gern mal die Stelle, die du meinst und du wirst es sehen.

          • Grundgesetz adieu sagt:

            Par.28
            „Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“

          • IfSG ohne Eingriff sagt:

            Ah ja. Wo genau liest du da was von Eingriffen? Und auch noch von genauen Beschreibungen selbiger?

      • klaro sagt:

        „Zu den angeblichen Impfnebenwirkungen könnt ihr auch nach Jahren keine seriösen Belege bringen“

        Auch durch Wiederholung werden solche plumpen Lügen nicht wahrer, kleioner Staatstroll.
        https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-impfschaeden-nebenwirkungen-klagen-100.html

        https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-impfnebenwirkungen-studie-doshi-100.html#sprung2

        • kleioner Staatstroll sagt:

          Das ist ein Bericht über Klagen und ein Bericht über eine Studie, die „nahelegt, dass … bei rund einem von 800 Geimpften ein erhöhtes Risiko schwerer Nebenwirkungen“ bestehen könnte. Diese Studie wird angezweifelt und wartet auf Bestätigung. Die Klage haben bisher nichts erbracht.

          Das wars? Mehr habt ihr nach wie vor nicht? Es soll doch angeblich Millionen Tote geben. Müsste doch irgendwo auf der Welt endlich mal was seriöses zu finden sein.

          Diamond von Diamond&Silk ist „einfach zu umgefallen“. Die war aber gerade nicht</em< geimpft…

        • Du bist nicht schlau sagt:

          Interessant, dass solche Schwurbler wie Du den ÖR als Lügenpresse und Staatsmedien bezeichnen, aber sich dann doch auf Berichte vom ÖR beziehen. Klarer Fall von Widerspruch.

  7. Kev sagt:

    Maßnahmen sollten Evidenzbasiert gerechtfertigt sein! Und wie dünn es mit der Evidenz bestellt ist, sieht man nicht nur in der EU sondern auch in Ger. Die Eu sieht keinen Grund für Maßnahmen, Deutschland schon und im eigenen Land Förderalismus absurd. SA und Bayern haben keien Maskenpflicht in Öfis, Berlin schon. Erklärung bitte!!!!
    Und ja, ich trage in einer vollen Tram auch ne Maske, aber ich will nicht aus Willkür von einem übergriffigen Staat dazu gezwungen werden.

    • einen Grund gesehen sagt:

      „Die Eu sieht keinen Grund für Maßnahmen“

      „Pandemiebedingt sind Besuche des Plenarsaals während der Plenarsitzungen nicht möglich.“
      (visiting.europarl.europa.eu/de/visitor-offer/brussels/hemicycle)