Ab 2. Februar auch keine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr
Im ÖPNV in Sachsen-Anhalt gilt schon seit Wochen keine Maskenpflicht mehr. Anders sieht das in Zügen des Fernverkehrs aus, also Flix, IC und ICE. Dort muss eine FFP-Maske getragen werden.
Doch am 2. Februar fällt auch diese Pflicht. „Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“, sagt Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Die Pandemie-Lage habe sich durch die hohe Immunisierung stabilisiert. Es sei nicht mit einer Winter-Infektionswelle zu rechnen und die aktuelle Corona-Lage sei gut beherrschbar.
Die Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen gilt aber weiterhin.
Auch wenn die Maskenpflicht jetzt fällt, bleiben einige Grundrechte weiterhin eingeschränkt. Das IfSG hebelt weiter das GG aus, obwohl die Voraussetzungen für die Grundrechtseinschränkungen längst entfallen sind.
Freiheit wird niemals gewährt, sie muss immer erkämpft werden.
So ein Blödsinn. Wo bist Du in Deiner Freiheit eingeschränkt? Deine Verschwörungstheorien sind auf Telegram bei Deinen Schwurbler besser aufgehoben.
Maskenpflicht in Arztpraxen, Testpflicht, Isolationspflicht etc. SIND!!! Grundrechtseinschränkungen. Auch das Festhalten an 2G-Regeln in vielen Einrichtungen zählt dazu. Ja, richtig gelesen! Ob du sie als solche empfindest, ist dabei uninteressant. Diese Grundrechtseinschränkungen sind als solche auch im IfSG benannt. Vielleicht solltest du mal einen Blick in dieses Gesetz werfen, statt den ganzen Tag der ARD zu lauschen. Hauptsache, du hast wieder irgendwie die Begriffe Schwurbler, Telegram und Verschwörungstheorie untergebracht. Das erklärt, wo du dich „bildest“.
Das Entbinden vom eigenen Denken ist der erste Schritt in ein totalitäres System.
Arztpraxen (Ärzte) und andere Einrichtungen sind dir gegenüber schon nicht grundrechtsverpflichtet, somit kann eine Arztpraxis, ein Pflegeheim, ein Krankenhaus das die allgemeine Maskenpflicht und/oder einen aktuellen Test verlangt auch kein Grundrecht einschränken. Im Gegenteil, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird dadurch sogar bestärkt.
Deine mangelhafte Rechtskennsntis wird durch Wiederholung aller Fehler, die du mal irgendwann aufgeschnappt hast, nicht besser.
Immer und immer wieder nur die gleichen Schlagworte und hohlen Phrasen dreschen mag dir wie argumentieren vorkommen – ist es aber nicht.
Laber doch nicht immer dagegen, du kleiner Staatstroll.
Schon blöd, wenn man sogar keine Argumente hat und das auch noch immer wieder gezeigt bekommt, gelle? 😉
„…..somit kann eine Arztpraxis, ein Pflegeheim, ein Krankenhaus das …… einen aktuellen Test verlangt auch kein Grundrecht einschränken. Im Gegenteil, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird dadurch sogar bestärkt.“
Deine Behauptungen werden durch Wiederholungen nicht wahrer. Ein Rachenabstrich ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
„Ein Rachenabstrich ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.“
Nein. Der Körper wird dadurch nicht geschädigt und bleibt unversehrt.
Selbst wenn, wäre es Körperverletzung und kein Grundrechtseingriff. Da du den Test aber freiwillig machst, hast du tatbestandsausschließend eingewilligt. Außerdem handelt nicht der Staat. Denn der schreibt den Test nicht vor, geschweige denn führt er ihn durch.
Kannst du noch so sehr aufstampfen. Du wirst einfach kein Verfassungsrechtler. Du bist ja nicht mal Pfleger!
Oh, ein Rechtsverdreher wie er im Buche steht.
Lies doch bitte endlich mal Par.28 des IfSG. Und vergiss beim nächsten Posting nicht die Schlagwörter Verschwörungstheorie, Telegram und Schwurbler.
In §28 IfSG steht nicht, dass ein Rachenabstrich die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.
Danke, treffend zusammengefasst
Maskenpflicht in Arztpraxen – schon mal was vom Hausrecht gehört? Wo gibt es denn noch ein 2G-Regel? Du solltest vlt, auch mal ARD gucken und Dir nicht von einschlägigen Kanälen Dein Hirn weichspülen lassen. Mein eigenens Denken ist vorhanden. Nur gefällt Euch Schwurbler das nicht, weil es nicht Eurer Ideologie entspricht. Ihr Schwurbler und Verschwörungstheoretiker träumt doch von einem totalitäres System. Damit Ihr euren Volksgerichtshof abhalten könnt, wo die Urteile doch längst feststehen.
“ Wo gibt es denn noch ein 2G-Regel?“
Zum Beispiel hier:
https://tvtickets.de/gegen-prosieben.php
Oder hier:
https://www.aida.de/kreuzfahrt/urlaubskompass/impfschutz.40646.html#c40632
Lässt sich fortsetzen. Hat dir die ARD das nicht verraten?
„Mein eigenens Denken ist vorhanden. Nur gefällt Euch Schwurbler das nicht,…Ihr Schwurbler und Verschwörungstheoretiker träumt doch von einem totalitäres System.“
Dein sehr übersichtliches Denkvermögen ist ja bereits bei der Grammatik deiner Muttersprache überfordert.
Isolationspflicht ist ab Februar in Sachsen Anhalt auch nicht mehr gegeben. Viele Grüße von der ARD.
Viele Menschen sind mittlerweile so verblödet, dass sie nicht mal merken, wenn sie ins Knie geschossen werden.
Anti-Schwurbler@..Solltest du es nicht verkraften,es gibt Taschentücher…Heulsuse!!
Heulen tut Ihr und das wegen einer Maske! Ihr Schwurbler macht Euch doch sowas von lächerlich!
Wir heulen höchstens wegen eurer unendlichen Blödheit.
Als nächstes erzählst du, dass Lauterbach vor den Montagsdenkern eingeknickt wäre 😆
Pandemie ist vorbei 💪
Pfleger hat Recht! Auch wenn die Einschränkungen für dich subjektiv nicht so gewichtig sind, bleiben Sie Einschränkungen. Und auch wenn sie marginal sind, müssen sie komplett zurück genommen werden, wenn sie nicht mehr begründet werden können. Entscheidest du jetzt ob „Pfleger“ eingeschränkt wird?
Sagi-Bergamo-Obertroll kann halt nicht anders.
Pfleger ist ist nicht nur in seinem Denken eingeschränkt. Genau wie Du. Schon mal was von Hausrecht gehört? Ein Hausrecht muss nicht begründet werden. Kannst im BGB nachlesen.
Das Hausrecht schlägt das Grundgesetz? Interessant.
Im eigenen Haus schon.
Siehe auch Art. 13 GG!
Und genau in die Unverletzlichkeit der Wohnung greift das IfSG ein, irgendwie drehst du dich im Kreis.
Das IfSG greift gar nicht ein.
Es kommt beim Grundrechtseingriff darauf an, wer sich an Grundrechte halten muss und wer nicht.
Wer muss sich an Grundrechte halten?
Nach den Grundrechten schreien aber diese nicht kennen! Artikel 13 GG Das Hausrecht ist ein Grundrecht!
Anti-Schwurbler@ dir muss auch das Wasser schon bis zum Hals stehen ,denn Dummheit ist kein Grundrecht!
Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und gegen sonst niemanden. Das hätte man in Sozialkunde lernen können, wenn man nicht geschlafschaft hätte.
Eine elektronische Fußfessel ist ja auch nur eine minimale kaum spürbare Grundrechtseinschränkung.
Dann erklärt doch mal kurz, welche Einschränkungen des GG §2 (2) durch das IFGS ausgelöst wurden?!
Danke an alle Geimpften, die sich nicht von der Schwurbler-Propaganda haben überrumpeln lassen! Sonst hätte das alles noch viel länger gedauert.
Bildung hilft@ Danke an alle Ungeimpften ,die sich nicht durch Bratwürste kaufen ließen !Danke an alle Ungeimpften ,die sich nicht durch die ARD/ZDF Propaganda beirren ließen!
Du kannst spaßeshalber bei opendata.halle.de bei den Corona-Daten reinschauen und überprüfen, ob die „Inzidenzen“ irgendwie mit dem Verlauf der Impfkampagne korrelieren. Oder mit irgendeiner anderen Maßnahme. Du wirst feststellen, dass zu Zeiten, wo wir dem Virus schutzlos ohne jegliche Superimpfung ausgeliefert waren (also 2020), eine „Inzidenz“ von 50 erschreckend hoch fanden, während nach Anlaufen der Impfkampagne „Inzidenzen“ von 1000 völlig normal waren. Wie ist das jetzt genau mit „Follow the Science“?
Also, da wären z.B. Eingriff in die Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 und 2 GG) durch Maskenpflicht,
Eingriff in die Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) durch Betretungsverbote, Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) durch Testpflicht.
Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 und 7 GG) ist immer noch zulässig, auch wenn momentan nicht praktiziert.
Reicht das erstmal?
Das sind nur die aktuellen Einschränkungen, in der Vergangenheit war da noch viel mehr. Stichworte Berufsausübung, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit usw.usf.
Aber eigentlich willst du nur trollen.
Sagi-Bergamo-Obertroll kann halt nicht anders.
Das Grundrecht auf Freizügigkeit garantiert dir die freie Ortsveränderung, nicht aber die Art und Weise der Ortsveränderung, begründet also weder einen Anspruch auf ein bestimmtes Verkehrsmittel noch den von dir bevorzugten Weg. Vgl. Verbot des „Schwarzfahrens“, Führerscheinpflicht für Kfz, Tempolimits, Helmpflicht, Betretungsverbote usw.
Die Freiheit einer Person wird nicht dadurch eingeschränkt, dass andere von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie am Zutritt hindert. Wenn man eine Person hingegen nicht rauslässt, kann das zwar Freiheitsberaubung sein, aber muss deswegen noch lange kein Grundrechtsverstoß sein.
Tests sind freiwillig, immer gewesen. Niemand wird gezwungen. Auch die Impfung war nie Pflicht, egal, wie oft du das noch behauptest. Ob ein Test schon die körperliche Unversehrtheit verletzt, ist zudem höchst fraglich. Zu den angeblichen Impfnebenwirkungen könnt ihr auch nach Jahren keine seriösen Belege bringen, nun sollen sogar Tests eure zarten Körper zerstören?
Ein gerechtfertigter Eingriff verletzt das Grundrecht gerade nicht. Ein nicht praktizierter Eingriff ist schon kein Eingriff.
Und vor allem: Grundrechte gelten gegenüber dem Staat. Wenn du den Job verlierst, weil du zur Schwurbeldemo gefahren bist, obwohl du einen freien Tag wegen deiner Religionsausübung haben wolltest, ist das kein Grundrechtseingriff.
Schöner langer Text. Nur komisch, dass das IfSG selbst die von mir genannten Grundrechtseingriffe als solche beschreibt. Einfach mal nachlesen.
Oha, wenn das schon ein zu langer Text für dich, haben wir das Grundproblem wohl ermittelt.
Das IfSG beschreibt keine Grundrechtseingriffe. Zitiere gern mal die Stelle, die du meinst und du wirst es sehen.
Par.28
„Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“
Ah ja. Wo genau liest du da was von Eingriffen? Und auch noch von genauen Beschreibungen selbiger?
„Zu den angeblichen Impfnebenwirkungen könnt ihr auch nach Jahren keine seriösen Belege bringen“
Auch durch Wiederholung werden solche plumpen Lügen nicht wahrer, kleioner Staatstroll.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-impfschaeden-nebenwirkungen-klagen-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-impfnebenwirkungen-studie-doshi-100.html#sprung2
Das ist ein Bericht über Klagen und ein Bericht über eine Studie, die „nahelegt, dass … bei rund einem von 800 Geimpften ein erhöhtes Risiko schwerer Nebenwirkungen“ bestehen könnte. Diese Studie wird angezweifelt und wartet auf Bestätigung. Die Klage haben bisher nichts erbracht.
Das wars? Mehr habt ihr nach wie vor nicht? Es soll doch angeblich Millionen Tote geben. Müsste doch irgendwo auf der Welt endlich mal was seriöses zu finden sein.
Diamond von Diamond&Silk ist „einfach zu umgefallen“. Die war aber gerade nicht</em< geimpft…
Interessant, dass solche Schwurbler wie Du den ÖR als Lügenpresse und Staatsmedien bezeichnen, aber sich dann doch auf Berichte vom ÖR beziehen. Klarer Fall von Widerspruch.
Maßnahmen sollten Evidenzbasiert gerechtfertigt sein! Und wie dünn es mit der Evidenz bestellt ist, sieht man nicht nur in der EU sondern auch in Ger. Die Eu sieht keinen Grund für Maßnahmen, Deutschland schon und im eigenen Land Förderalismus absurd. SA und Bayern haben keien Maskenpflicht in Öfis, Berlin schon. Erklärung bitte!!!!
Und ja, ich trage in einer vollen Tram auch ne Maske, aber ich will nicht aus Willkür von einem übergriffigen Staat dazu gezwungen werden.
„Die Eu sieht keinen Grund für Maßnahmen“
„Pandemiebedingt sind Besuche des Plenarsaals während der Plenarsitzungen nicht möglich.“
(visiting.europarl.europa.eu/de/visitor-offer/brussels/hemicycle)
Wohl extra verschwiegen? „Letzte Aktualisierung: 09.2022“
Mit Maßnahmen war was anderes gemeint.