Ab heute gilt in Halle und dem Saalekreis Waldbrand-Warnstufe 4 von 5
Für die Stadt Halle (Saale) und den Saalekreis gilt ab sofort die Waldbrandwarnstufe 4 von 5.
Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:
• in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
• durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
• bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
• im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
• bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten
Wer einen Waldbrand entdeckt, wird gebeten, sich direkt an die Feuerwehr (112) oder Polizei (110) zu wenden.
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