Abweichung von Planfeststelltung: NABU stellt Eilantrag zum Baustopp an der A143
Der NABU-Regionalverband Halle/Saalkreis hat beim Fernstraßen-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde einen Eilantrag auf sofortigen Stopp der Bauarbeiten an der Autobahn A 143 eingereicht. Anlass ist laut NABU die ungenehmigte und somit rechtswidrige Ausführung der Bauarbeiten durch die DEGES GmbH als Vorhabenträger.
In dem derzeit im Bau befindlichen Autobahnabschnitt weichen die aktuell ausgeführten Bauarbeiten am Landschaftstunnel zur Querung der Poprhyrkuppen bei Friedrichsschwerz wesentlich vom per Planfeststellung genehmigten und auch gerichtlich bestätigten Bauplan ab. Dieser genehmigte Bauplan sieht einen aus nur einer Röhre bestehendern Gegenverkehrstunnel ohne Mittelwand vor. Die DEGES baut statt dessen aktuell einen 2-röhrigen Tunnel mit Mittelwand. Die Baupläne wurden dafür offenbar durch die DEGES heimlich und ohne Genehmigung geändert.
Diese rechtswidrige Abweichung von der genehmigten Tunnelbauweise führt nach Ansicht des NABU zu einer deutlichen Erhöhung der verkehrsbedingten Schadstoffeinträge in das angrenzende europäische Schutzgebiet (FFH-Gebiet) „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“. Dadurch entstehen in diesem Schutzgebiet erhebliche Schäden an laut EU-Recht streng geschützten Lebensräumen, welche äußerst empfindlich auf Schadstoffeinträge reagieren. Gemäß rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss sollten solche erheblichen Beeinträchtigungen prioritärer FFH-Lebensräume aber gerade durch die genehmigte Tunnelbauweise vermieden werden.
Somit stellen die aktuellen Bauarbeiten am Landschaftstunnel einen anhaltenden eklatanten Rechtsbruch dar, der nicht nur gegen den gültigen Planfeststellungsbeschluss sondern auch gegen Europäisches Naturschutzrecht verstößt, heißt es vom NABU.









Es gibt kein Verbot den Landschaftstunnel mit zwei Röhren auszuführen. Entscheidend ist, dass alle Umweltwerte und Sicherheitsvorgaben erfüllt werden. Das erfüllt die Ausführungs- und Genehmigungsplanung der DEGES.
Das lass mal die Profis entscheiden.
Es gibt auch kein Verbot, eine Straße durch deine Wohnung zu führen. Viel Spaß dabei, wenn die nächsten Bauarbeiter bei dir die gleiche krude Rechtsvorstellung an den Tag legen.
Und natürlich bedeutet die Genehmigung einer Ausführung mit einer Röhre, dass zwei Röhren verboten sind. Zumindest bei Leuten mit gesunden Menschenverstand und/oder Ahnung vom Rechtssystem in Deutschland.
ON + ON,
da haben Sie absolut recht.
Richtig. Nach einem Artikel der MZ (nur mit Abo zugänglich) gibt es keine Vorschriften zur Bauweise des Tunnels im Planfeststellungsbeschluss. Wichtig ist lediglich, dass das umliegende Naturschutzgebiet vor Stickstoffeintrag entsprechend geschützt wird. Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2019 erwähnt unter Randnummer 81 kein Verbot einer Mittelwand im Tunnel. Um die Natur zu schütze wird u.a. ein Lüftungssystem mit einem Schornstein erstellt, welches die Abgase weit nach oben befördert. Damit verbreitet der NABU Fake News . MZ: https://www.mz.de/lokal/halle-saale/streit-um-tunnel-fur-neue-a143-bei-halle-burgerinitiative-droht-mit-eilklage-und-fordert-abriss-4179927
Urteil BVerwG: https://www.bverwg.de/120619U9A2.18.0
Die haben den Knall nicht gehört.Erst versucht seltene Tiere ect.dort plazieren und jetzt das.
….das hab ich noch gar nicht gehört.
erzähl mal mehr bitte.
Ruhig Blut. Es wird in Kürze eine Gesetzesvorlage von der Bundesregierung durch gewunken, die solchen Typen wie NABU es verbietet, künftig soche Eilanträge zu stellen. Dann könnenn die ihre Anträge im Klosett aufhängen.
Es wird ja auch Zeit, dass die Fertigstellung der A143 (mal wieder) verzögert wird. Mein Wunschtermin für die Fertigstellung wäre der 1.1.2090.
Wieder so ein Abmahnverein, der dringende Vorhaben in Deutschland blockiert.
Ein Eilantrag ist keine Abmahnung. Und was hindert die DEGES daran, sich an ihre eigenen Abmachungen zu halten?
Das Vorhaben ist nicht dringend. Alternativen gäbe es zur Genüge, wenn man sie denn umsetzen wollte.
Ich würde die DEGES jetzt nicht als Abmahnverein bezeichnen. Aber ja, durch ihre irregulären Baumaßnahmen gefährden sie dringende Vorhaben. Korrekt!
Wieder so ein rechter Spinner, der auf seine Heimat scheisst.
Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) erhält umfangreiche staatliche Förderungen auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene, die sich zwischen 2020 und 2027 auf rund 54 Mio. Euro an Bundesmitteln für Umwelt- und Klimaprojekte summieren
NABU sind für mich ein Geschwür der Gesellschaft.
Kann eventuell jemand ausführen, warum durch den zweiröhrigen Bau des Tunnels mehr Schadstoffe in die Umwelt eingetragen werden sollen als durch den einröhrigen Bau. Wenn man mal vom gleichstarken Verkehr ausgeht. Leuchtet mir erstmal nicht ein. Ich würde aber gern was dazu lernen.
Das einzige, was ich mir vorstellen kann, ist, dass bei einem 2-röhrigen Bau in jeder Röhre Durchzug herrscht und entsprechend Ruß etc. sich nicht im Tunnel ablagert, sondern nach draußen gezogen wird.
NABU, B. U. N. D. und wie diese NGOs sonst noch heißen, gehört endlich der Geldhahn zugedreht und die Gemeinnützigkeit rückwirkend entzogen. Da diese Organisationen nachweislich nicht für das Wohl der Allgemeinheit eintreten!
Gut, dass es den NABU gibt.