ADAC-Test: gute Noten für Parkhaus am Hansering, Ritterhaus durchschnittlich
Der ADAC hat die beiden Parkhäuser am Hansering und im Ritterhaus unter die Lupe genommen. Testsieger mit fast 75 Prozent der erreichbaren Punkte und der Note „gut“ ist dabei das Parkhaus Hansering. Das Ritterhaus erhielt mit knapp 58 Prozent das Testergebnis „durchschnittlich“.
Positiv aufgefallen ist bei beiden Kandidaten die deutliche Beschilderung und Bodenmarkierung sowie die Videoüberwachung sensibler Bereiche. Auch ermöglichen beide die freie Sicht vom Treppenhaus auf die Parkebenen. Deutlich voraus ist das Parkhaus Hansering seinem Mitbewerber mit seinen sehr flachen und breiten Rampen, der kontrastreichen Markierung an den Bordsteinen und den schräg angeordneten und dadurch gut anzufahrenden Parkplätzen. Bemängelt wurden beim Ritterhaus auch die vielen Pfeiler, die das Ein- und Ausparken behindern, und die Verbindungsrampen, die nicht in einem Zug anzufahren sind. Insgesamt befanden die Prüfer das Parkhaus Ritterhaus als zu unübersichtlich und zu dunkel in Treppenhäusern und Kassenbereich. Schlecht beleuchtet sind im Hansering dagegen die Stellplätze, und auch die geringe Einfahrthöhe von nur 1,90 Meter hat sich dort negativ ausgewirkt.
Erfreulich ist, dass beide Parkhäuser einen Tarif im 30-Minuten-Takt bieten, allerdings ist leider nur im Ritterhaus eine bargeldlose Bezahlung möglich.
Der ADAC hat 44 Parkhäuser in zwölf Städten mit einer Einwohnerzahl zwischen 100.000 und 250.000 unter die Lupe genommen – die zwei Testkandidaten aus Halle haben dabei „gut“ bzw. „durchschnittlich“ abgeschnitten, wie auch der Großteil der anderen Testobjekte (17 mal gut, 19 mal durchschnittlich). Ein „sehr gut“ gab es im gesamten Test gar nicht und mit einem „sehr mangelhaft“ war lediglich ein Parkhaus am unteren Ende der Skala.
Der ADAC appelliert an die Parkhaus-Betreiber, insgesamt mehr auf die Benutzerfreundlichkeit zu achten: dazu gehören Helligkeit, eine deutliche Beschilderung und ein durchgehendes Leitsystem, breite Parkplätze sowie verständliche Tarife und die bargeldlos Bezahlung.
Fehlen sollten auch nicht die besonderen Parkplätze für Menschen mit Behinderung und für Familien mit Kindern bzw. Kinderwagen – letztere gab es bei den Testkandidaten in Halle im Übrigen gar nicht.
Hintergrund
Auf der Testagenda standen ursprünglich deutlich mehr Parkhäuser. Doch der Plan ging nicht auf, denn 19 Betreiber verweigerten für insgesamt 50 Parkhäuser bundesweit die Teilnahme am Test. Die Verbraucherschutztests sind selbstverständlich inkognito, Datum und Uhrzeit stehen also nicht fest. Allerdings holt sich der ADAC vor der Testphase die grundsätzliche Genehmigung der Betreiber ein, um nicht den Vorwurf des Hausfriedensbruchs zu riskieren. Doch diese Genehmigung wurde von den „Verweigerern“ gar nicht erst erteilt oder später zurückgezogen – sehr bedauerlich im Sinne des Verbraucherschutzes.
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