ADFC klagt gegen Benutzungspflicht von Radwegen
In der Talstraße, der Dessauer Straße, der Delitzscher Straße und Teilen der Geiststraße müssen Fahrradfahrer die vorhandenen Radwege nutzen. Doch dagegen wird nun vor dem Verwaltungsgericht in Halle geklagt.
Der ADFC will mit seiner Klage erreichen, dass Fahrradfahrer auch auf der Straße fahren können, wie beispielsweise in der Bernburger Straße. Dort gibt es zwar auch Radwege, diese müssen aber nicht zwangsweise genutzt werden. Radler dürfen sich hier aussuchen, wo sie langfahren.
Die Stadtverwaltung begründet die Benutzungspflicht in der Talstraße, Dessauer Straße, Delitzscher Straße und Geiststraße mit einer besonderen Gefährdungssituation. Der ADFC will nun gerichtlich feststellen lassen, ob tatsächlich eine Gefahr für Radfahrer auf der Fahrbahn vorliegt. Die Verwaltung nennt Verkehrsdichte und Straßenbahngleise als Grund.
Der ADFC dagegen hält die bestehenden Radwege für viel gefährlicher. So seien in der Delitzscher Straße, Geiststraße und Talstraße die Rad- und Gehwege viel zu eng, in der Dessauer Straße parken immer wieder Autos auf dem Radweg. Problematisch seien auch Ausfahrten. Anhand der Unfalldaten sei eine „Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern gerade durch nutzungspflichtige Wege nachgewiesen werden. Es gibt hingegen seit Jahren gute Erfahrungen mit dem Verzicht auf den Benutzungszwang“, so der ADFC.
Neueste Kommentare