Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz für Erneuerbare Energien in Sachsen-Anhalt geplant: Kommunen und Bürger sollen finanziell von Windparks und Solaranlagen profitieren

In den kommenden Jahren sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen in Sachsen-Anhalt finanziell stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann kündigte am Donnerstag im Landtag an, dass er noch im Dezember dieses Jahres den Entwurf eines Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzes im Kabinett vorlegen will. Erneuerbare Energien müssen zur Bürgerenergie weiterentwickelt werden, fordert die SPD. Ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien sei nur bei Akzeptanz durch die Bevölkerung vor Ort möglich. Die Akzeptanz von Windrädern solle mit finanzieller Beteiligung erhöht werden, meinen die Grünen. Es müsse eine finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien für Gemeinden und Einwohner im Land ermöglicht werden, heißt es von den Linken.
„Wir wollen Betreiber von Windkraft- und PV-Anlagen künftig dazu verpflichten, eine Abgabe zu zahlen“, kündigte Willingmann an. Bei Windkraftanlagen rechnet der Minister mit Erträgen von mindestens 30.000 Euro pro Anlage und Jahr, bei Photovoltaik mit 2.000 Euro je Hektar. „Die Einnahmen sollen in voller Höhe bei den Gemeinden, auf deren Gebiet solche Anlagen entstehen, verbleiben und dort Gestaltungsspielräume eröffnen“, erklärte der Minister. Die Fraktion die Linke hatte am Donnerstag im Landtag einen eigenen Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windkraftanlagen vorgestellt. Nach Ansicht des Ministers „durchaus ein Beitrag für die weitere Diskussion – mehr aber auch nicht“. Willingmann verwies darauf, dass sich die Fraktion an seinen Eckpunkten orientiert habe, die er bereits im Sommer vorgestellt hatte, sowie am Thüringer Gesetzentwurf. „Einfach kopieren genügt nicht, um zu einem fundierten Gesetz zu kommen“, betonte er. „Dieser Entwurf ist zu kompliziert, um rasch in die praktische Anwendung zu kommen.“ Weiter erklärte der Minister: „Aktuell stimmen wir den Gesetzentwurf des Energieministeriums mit Verbänden und Kommunen ab. In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich mich zudem mit meinen Amtskolleginnen und Kollegen in den Ländern intensiv zum Thema ausgetauscht und auf öffentlichen Veranstaltungen über unsere Vorstellungen zur wirtschaftlichen Beteiligung diskutiert.“ Neben Sachsen-Anhalt wollen auch andere Bundesländer wie Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien verbindlicher regeln. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hatten bereits in den Jahren 2017 und 2019 entsprechende Gesetze verabschiedet, wollen diese aber nun ebenfalls anpassen. Willingmann bedauerte im Landtag, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium wegen verfassungsrechtlicher Bedenken einer bundesweiten Lösung verweigert hat. „Bei der Energieministerkonferenz in Wernigerode Ende September haben wir uns unter den Ländern deshalb darauf verständigt, im Grundsatz vergleichbare Regelungen anzustreben, um Bürger, Kommunen und Investoren nicht unnötig zu verunsichern“, erklärte der Minister. „Am Ende müssen alle Länder den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, Flächenziele erfüllen. Sie sind daher auch alle auf breite Akzeptanz der Bevölkerung für ihre Vorhaben angewiesen.“ Willingmann zeigte sich im Landtag optimistisch, dass Sachsen-Anhalt schnell zu entsprechenden Regelungen kommen wird: „Ich bin zuversichtlich, zum Jahresende einen fundierten, transparenten und vor allem verfassungskonformen Gesetzentwurf vorlegen zu können. Der Zuspruch, die finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien zu regeln, ist groß. Es geht darum, die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu erhöhen. Und deshalb werden wir auch zügig zu Ergebnissen kommen.“
Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Michael Scheffler: „Für die CDU-Fraktion gilt, wenn wir weiter Erneuerbare Energien ausbauen, dann nur mit der Akzeptanz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie einer Wertschöpfung, welche hier im Land bleibt! Die Bürger, die die Anlagen vor der Tür haben, müssen davon profitieren. Das geht am einfachsten durch günstige Energiepreise und Beteiligungen vor Ort. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt erarbeitet derzeit in Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen einen Gesetzesentwurf, der die Bürger am Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren lassen soll, beispielsweise durch verpflichtende finanzielle Zuwendungen für die Kommune, in der eine Windkraft- oder PV-Anlage steht. Dies wurde auch durch das zuständige Ministerium breit kommuniziert. Die Linken haben sich daher lediglich an der Presseberichterstattung zum Vorhaben der Landesregierung bedient. Es ist klar, dass wir unseren eigenen Gesetzentwurf auf den Weg bringen und den Linken daher für vollkommen überflüssig halten.“
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Energieminister Armin Willingmann auf, das lang angekündigte Gesetz zur finanziellen Beteiligung an Windrädern endlich vorzulegen. „Wir wollen, dass sowohl Kommunen als auch die Bürger*innen vor Ort unmittelbar von den Erträgen aus Wind- und Solarparks profitieren können. Es ist unverständlich, weshalb in der Sache nichts vorangeht. Wir fordern den Energieminister auf, zügig sein Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Ziel muss sein, dass ab 2024 die erneuerbaren Energien die Kassen der Gemeinden in den ländlichen Räumen füllen“, sagt Wolfgang Aldag, energiepolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion. „Wir wollen, dass die Einnahmen direkt in den Kommunen verbleiben und nicht nur für Infrastrukturen benutzt werden, sondern auch für kulturelle Veranstaltungen und soziale Projekte. So soll das Gemeinschaftsleben bereichert werden. Wir schlagen auch vor, die Möglichkeit einer Direktstromvermarktung für Bürger*innen einzuführen und Anreize für Bürgergenossenschaften und Crowd-Funding-Kampagnen zu schaffen. So können die Menschen direkt von den Erträgen profitieren. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Einnahmen in den Kommunen bleiben und nicht an Landkreise oder Einheitsgemeinden im Rahmen der Vorschriften zum Finanzausgleich fließen. Die Einnahmen sollen als nichtsteuerliche Abgaben gelten.“
Der Landtag debattiert auf Initiative der Linken über ein mögliches Beteiligungsgesetz. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, indem die Akzeptanz für den Bau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen vor Ort erhöht wird. Minister Armin Willingmann hatte vor wenigen Wochen angekündigt, bereits an einem entsprechenden Gesetz zu arbeiten – kein Hinderungsgrund für die Linksfraktion, diesen Antrag zu stellen. Juliane Kleemann, Sprecherin für Energie, Umwelt und Klimaschutz, betonte die Bedeutung der Beteiligung der Menschen vor Ort – sowohl in der Planungsphase als auch durch finanzielle Beteiligung nach Fertigstellung der Anlagen. „Erneuerbare Energien müssen zur Bürgerenergie weiterentwickelt werden“, sagte sie mit Blick auf den Koalitionsvertrag. „Wir brauchen mehr Beteiligung und finanzielle Unterstützung, um die positiven Perspektiven zu fördern, die für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien begleiten.“
Für mehr Akzeptanz beim Ausbau der Erneuerbaren Energien forderte Kleemann:
- Vertrauen schaffen durch Beteiligung
- frühzeitige Einbindung der Menschen vor Ort durch Workshops
- Bereitstellung von Beratungsangeboten für Kommunen
- finanzielle Beteiligung vor Ort, z.B. 30.000€/ a/ pro Windkraftanlage und Kommune.
Wulf Gallert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, betont in der Diskussion um die finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Einwohner:innen am Ausbau erneuerbarer Energien: „Das heute von der Fraktion DIE LINKE vorgelegte Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt hat zwei klare Zielstellungen. Es geht um Zukunftsfähigkeit und es geht um Gerechtigkeit, zwei Grundwerte in der Politik, die für uns als Linke oberste Priorität besitzen.
Wenn wir hier ein Gesetz vorlegen bzw. der Landtag eine Gesetzesregelung beschließt, sollte im besten Fall damit ein Problem gelöst werden, statt ein neues zu erfinden. Ich will im Folgenden beschreiben, welche Probleme wir mit diesem Gesetz angehen wollen. Das erste Problem, um das es hier geht, ist der leider schleppende, aber extrem notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt. Die Verfügbarkeit dieser Energien entscheidet ganz maßgeblich, über die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt. Zwar gab es hier im Landtag in den letzten Monaten immer wieder Debatten um die Energiepolitik, die den Eindruck erweckten, als wären wir kurz nach der Erfindung der Dampfmaschine. Es dürfte aber allen, die sich ernsthaft mit der Ökonomie der Zukunft beschäftigen, klar sein, dass die Zeit der billigen fossilen Energie vorbei ist. Das hat natürlich auf der einen Seite mit den damit verbundenen CO2-Emmissionen und einer drohenden Klimakatastrophe zu tun, zum anderen aber, dass der globale Handel mit fossilen Energiequellen aus ökonomischen und politischen Gründen derart unsicher geworden ist, dass eine verlässliche wirtschaftliche Entwicklung auf dieser Basis kaum mehr zu planen ist. Im Kontext dieser Diskussion kann man Wind und Sonne durchaus als die neuen Heimatenergien bezeichnen, die die Braunkohle ablösen. Und Industrien haben sich in der Geschichte immer dort angesiedelt, wo Energie zur Verfügung stand. Dass es diesen Zusammenhang gibt, beweist nicht nur die Intel-Ansiedlung. Wer hier zu spät kommt, den bestraft das Leben.
In unserem kleinen Sachsen-Anhalt stehen mit über 2.800 jetzt schon mehr Windräder als in den beiden Ländern Bayern und Baden-Württemberg, die zusammen fünfmal so groß sind. Es bringt überhaupt nichts, so zu tun, als würden die Windräder keine Belastung für die Menschen, die dort wohnen, bringen. Während wir es also bei Wind mit einer Flächenkonkurrenz von Windrädern und Wohnraum zu tun haben, haben wir es bei der Photovoltaik mit einer Flächenkonkurrenz zwischen Solaranlagen und landwirtschaftlicher Nutzfläche zu tun. Und es ist überhaupt nichts Verwerfliches daran, wenn sowohl die Einwohnerinnen und Einwohner als auch die Kommunen aus diesem Grund skeptisch gegenüber dem Ausbau erneuerbarer Energien sind. Dazu kommt noch ein besonderes Phänomen. Die Umstellung der Stromnetze auf eine dezentrale Energieproduktion ist teuer und wird dann auf diejenigen umgelegt, die ohnehin schon die Windräder vor der Nase haben, währenddessen der großstädtische Raum und Regionen mit überwiegend fossiler Energienutzung davon verschont bleiben und geringere Netzentgelte bezahlen. Da ist es doch logisch, dass solche Umstände zu Frust gegenüber dem Ausbau erneuerbarer Energien führen.
Nun lassen sich solche Probleme mit einem besonderen Mittel vielleicht nicht immer lösen, aber doch zumindest deutlich erträglicher machen. Und dieses Mittel heißt Geld. Und hier setzt unser Gesetz an, weil wir nämlich zusätzlich ein besonderes ostdeutsches Problem haben. Schauen wir uns insbesondere die Windenergie an. Da ist es so, dass etwa 40 Prozent der Windkraftanlagen, die im EEG des Bundes erfasst worden sind, sich in privatem Besetz befinden. Ein weiterer großer Teil ist im Besitz von Projektgesellschaften, bei denen man Anteile erwerben kann. Gucken wir uns aber die Situation zur Beginn der 2000er Jahre an, als der Bau von Windrädern boomte. Die Masse der Menschen in Sachsen-Anhalt hatte überhaupt nicht die Rücklagen, um für mehrere Tausend Euro sich in dieses lukrative Geschäft einzukaufen. Dazu kam noch eine fatale politische Fehlentwicklung in Sachsen-Anhalt. Mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz beschlossen CDU und FDP 2003 ein faktisches Investitionsverbot von kommunalen Unternehmen in diesem Bereich. Ich kann mich noch gut erinnern, wie der damalige Wirtschaftsminister Rehberger, wie er formulierte, den damaligen kommunalen Kombinaten den Kampf ansagte.
Zwar wurden diese entsprechenden Regelungen später wieder flexibilisiert, aber da war der große Boom schon wieder vorbei. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass der Anteil an installierten erneuerbaren Energieanlagen, die sich in Sachsen-Anhalt befinden, aber gleichzeitig Menschen oder Gemeinden unseres Landes gehören, sehr gering ist. Die Menschen in Sachsen-Anhalt haben die Windräder vor ihrer Nase, sie bezahlen höhere Netzentgelte, aber die Gewinne steckt der Zahnarzt aus Baden-Württemberg ein. Damit muss jetzt endgültig Schluss sein. Wir brauchen endlich Gerechtigkeit, nicht nur im Interesse der erneuerbaren Energien, sondern auch im Interesse der Menschen in Ostdeutschland.
Die von mir geschilderte Situation mit Ausnahmen des Investitionsverhinderungsgesetzes von CDU und FDP gab es aber auch in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Auch hier fand der massive Ausbau insbesondere von Windkraft durch Kapitalanleger von außerhalb statt. Dort hat man allerdings anders als in Sachsen-Anhalt längs darauf reagiert. Ein solches Beteiligungsgesetz gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit über sieben Jahren, in Brandenburg seit vier Jahren. Insbesondere das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern stand als erstes seiner Art massiv unter Beschuss: Man dürfe als Land so etwas überhaupt nicht, die Vorschrift für eine Beteiligung der Gemeinden würde das Recht der Investoren verletzen und überhaupt, was ist das für ein sozialistischer Kram. Interessanter Weise sind alle Klagen gegen dieses Gesetz bis zum Bundesverfassungsgericht gescheitert. Man kann also die Kommunen und die Menschen vor Ort beteiligen, wenn man will. Das Problem hierzulande ist aber, dass Sachsen-Anhalt nicht wollte. Erst seit Beginn dieses Jahres kündigt der Energieminister in regelmäßigen Abständen von sechs bis acht Wochen ein solches Gesetz an. Irgendwann im nächsten Jahr soll es dann wohl geschehen.
In Thüringen hat die dortige Koalition ein Gesetz vorgelegt, dass wir als Grundlage für unseren Vorschlag herangezogen haben. Zurzeit gibt es auch Diskussionen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in Nordrhein-Westfalen, und man glaubt es nicht, sogar in Bayern. Die erste Regelung unseres Gesetzes betrifft ausdrücklich eine Möglichkeit, die das EEG auf Bundesebene im Artikel 6 einführt. Dort steht im Wesentlichen drin, dass betroffene Gemeinden pro verkaufter Kilowattstunde von großen Windkraftanlagen und Freiflächenphotovoltaik 0,2 Cent in die eigene Kasse bekommen sollen. Zahlen soll das Geld derjenige, der die Energieanlagen besitzt. Der interessante Umstand dabei ist allerdings, dass er diese Sonderabgabe dem Netzbetreiber in Rechnung stellen kann, das für den Produzenten also nur ein durchlaufender Posten ist. Nun könne man sich allerdings die Frage stellen, ob das nicht wiederum zu höheren Netzentgelten führt. Also das, was die Gemeinde bekommt, die Menschen über höhere Strompreise vorher bezahlen müssen. Dies ist allerdings nicht so, denn der Netzbetreiber kann sich dieses Geld wiederum aus dem Klimafonds des Bundes holen, der aus dem CO2-Emmissionshandel gespeist wird. Die Möglichkeit dieser Zahlung steht ohnehin schon im Bundes-EEG drin und auch die Refinanzierung. Unser Gesetz macht aber aus der Möglichkeit eine zwingende Vorschrift und zwar für Windkraft und Freiflächensolaranlagen.
Unser Gesetzesentwurf geht aber noch darüber hinaus. Zusätzlich sollen betroffene Einwohnerinnen und Einwohner, die im Umkreis von 2,5 Kilometern von Windrädern leben, auch 0,2 Cent pro verkaufter Kilowattstunde bekommen. Das Gesetz macht eine ganze Reihe von Möglichkeiten auf, wie das konkret passieren kann. Das können Sparguthaben sein oder auch reduzierte Stromrechnungen. Lassen Sie uns darüber diskutieren. Da gibt es sicherlich eine ganze Reihe von guten Wegen. Ich will hier präventiv schon einmal darauf aufmerksam machen, vor dem Hintergrund der Flughöhe vergangener energiepolitischer Debatten in diesem Haus, dass es nicht bedeutet, dass der Strompreis für den Einzeln um 0,2 Cent pro Kilowattstunde reduziert wird, sondern dass 0,2 Cent in einen solchen Fonds eingezahlt werden. 0,2 Cent bedeuten in etwa, dass pro neuem Windrad die betroffene Gemeinde 30.000 Euro Sonderzahlung erhält und die betroffenen Menschen im Umkreis von 2,5 Kilometer alle zusammen ebenfalls so viel. Bei den Solaranlagen auf Freiflächen sind das etwa 2.000 Euro pro ha. Die werden nach unserer Regelung den Einwohnern in der Gemeinde zugeführt. Wie viel der Einzelne bekommt, hängt davon ab, wie viel Windräder in der Nähe stehen und wie viel Einwohnerinnen und Einwohner davon betroffen sind. Klar bevorteilt das den dünnbesiedelten ländlichen Raum, aber gerade dort gibt es andererseits ja auch eine Menge Zusatzkosten. Da ist es unterm Strich ausgleichende Gerechtigkeit.“
Ich halte von diesem Gesetz nichts. Wer von den erneuerbaren Energien profitieren will, der sollte auch selbst in solche Investieren. Willingmanns Gesetzesvorschlag bedeutet bei genauer Betrachtung nur Wegelagerei.
Woher kommt dein Strom? Nur Kohle oder importierter Atomstrom?
Oder etwa aus teurem Gas?
Nein auch du profitiertest und nutzt Strom aus EE.
Bitte lass das, sonst wird man dir den Strom abstellen müssen bis du selbst in EE investierst!
Davon profitiert jeder. Als Ultra-Egoist kann man natürlich nicht in diesen Sphären denken. Wenn es denn überhaupt klappt.
Echt unglaublich, ´was du so vom Stapel lässt. Ganz mieser Wurf.
Angeblich soll es ja in Südamerika und in anderen Ländern so sein, dass Unternehmen wie Restaurants, Werkstätten, etc. ebenfalls Knete an die Nachbarschaft abdrücken müssen.
Aber dafür erhalten Sie wenigstens „Schutz“, daher nennt sich das dann „Schutzgeld“.
Diese Masche hier hat mit Schutz nichts zu tun, sondern ist nur Abzockerei.
Das Land bezahlt jetzt schon zweistellige Millionenbeträge für nicht genutzte Wind- und Solarenergie. Wir brauchen zuverlässige Energie und nicht diesen Flatterstrom.
So ein Schwachsinn. Hoffe Dir fliegt die Hütte bald weg. Dann hast Du es endlich auch kapiert.
@Häuptling
Was sagst du dazu?
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energieversorger-strom-entschaedigung-101.htm
Willst du wieder über Telegramm, Facebook und RT reden?
In einem hast du recht keine zweistelligen Millionenbeträge sondern dreistellig!
2023 könnte schon vierstellig werden und bei über einer Milliarde liegen!
@Häuptling
Nichts?
Ist dir die Hütte weggeflogen?
Oder, aber das glaube ich kaum du hast es endlich kapiert?
Was für ein Haufen dümmliches Geschwurbel.
Ja, so sehe ich Deine Kommentar auch 😉
Sachsen-Anhalt geht genau den richtigen Weg! Prima.
Wann werden endlich Parkplätze von Supermärkten und Einkaufszentren mit Solar überdacht? Bevor man immer wieder Ackerflächen dafür zweckentfremdet…
Das Gesetzt ist erzwungene Windkraft-Prostitution.
Welche Einnahmen meinen diese Experten: betriebswirtschaftliche Einnahmen, steuerliche Einnahmen oder meinen sie vielleicht Erlöse und Gewinn?
Fakt ist, kein Investor investiert ohne Rendite. Entweder sind das zusätzliche Kosten, die die EE und damit den Strompreis nochmal teurer machen, oder kein Investor investiert sein Geld ohne Gewinn. Ergo, Windanlagen werden nur noch in Gegenden mit reicher Bevölkerung gebaut und lokale Investoren verdienen das Geld über die Abschöpfung.
@mirror
Schau nochmal oben im Artikel nach, da steht wie es ablaufen könnte und wer letztendlich auf den Kosten sitzen bleibt.