Anklage nach Neonazi-Angriff in Halle
Am 1. Mai 2017 kam es am Holzplatz in Halle zum Angriff von mehreren Neonazis auf eine Gruppe junger Leute, die sie vermeintlich der linken Szene zugeordnet haben. Es flogen Steine und Flaschen, Pfefferspray wurde eingesetzt. Zwei Frauen wurden getroffen, ein 25-Jähriger wurde mit einem Schlagstock niedergeschlagen. Die Angreifer trugen „Aryans – Support your Race“-Pullover und hatten zuvor an einem Aufmarsch der Partei „Die Rechte“ am Hauptbahnhof teilgenommen.
Gegen einen 40-jährigen Mann und eine 41-jährige Frau aus Hessen hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Beiden wird vorgeworfen, eine gemeinschaftlich gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, die sich auf die ersten Steinwürfe bezieht. Dem 40-Jährigen wird darüber hinaus eine gefährliche Körperverletzung wegen der Schläge auf den Kopf des damals 25-jährigen und eines weiteren Betroffenen zur Last gelegt. Die Mobile Opferberatung kritisiert, dass der Angriff nicht als gemeinschaftliche Tat gewertet wird und weitere Täter und Taten nicht angeklagt und weitere direkt Geschädigte außen vorgelassen werden.
„Den organisierten Angriff von Neonazis auf die Wandergruppe nicht als gemeinschaftliche Gewalttat anzuklagen, ist völlig unzureichend“, kritisiert eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. „Damit wird der lebensbedrohliche Angriff auf die Wandergruppe als Bagatelldelikt verharmlost und die Betroffenen werden missachtet.“ Zudem soll das Verfahren nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lediglich vor einem Einzelrichter am Amtsgericht Halle (Saale) verhandelt werden, so dass das potenzielle Strafmaß von Vornherein auf vier Jahre begrenzt ist. Aus Sicht der Nebenklagevertreter, die zwei der Betroffenen in dem Prozess vertreten, wird dies der Schwere und der besonderen Bedeutung der Taten nicht gerecht. Die Rechtsanwältin Henriette Scharnhorst hat deshalb beim Amtsgericht Halle beantragt, das Verfahren an die zuständige Strafkammer des Landgerichts, was in diesem Fall die Staatsschutzkammer wäre, zu verweisen.
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