AOK Sachsen-Anhalt ermöglicht ab sofort Einlösen des E-Rezeptes per Versichertenkarte
Die AOK hat den neuen Prozess in ihre IT-Systeme integriert und unterstützt ab sofort den neuen Einlöseweg für E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte. Der behandelnde Arzt muss dann lediglich ein E-Rezept erstellen, welches in der Apotheke durch Stecken der Gesundheitskarte abgerufen wird.
Allerdings funktioniert die neue Variante nur, wenn Arztpraxen und Apotheken die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen haben. In Sachsen-Anhalt läuft der Prozess gerade, sodass das neue Angebot zum Start noch nicht flächendeckend von allen Ärzten und Apotheken unterstützt wird.
Für Arztpraxen bietet das neue Verfahren eine Reihe von Vorteilen. So sind beispielsweise keine händischen Unterschriften des Arztes oder der Ärztin auf Papier mehr nötig. Zudem musste bislang für ein E-Rezept ein QR-Code in der Praxis ausgedruckt werden – auch das kann jetzt entfallen. Auch für Versicherte ist dieser Prozess ein Fortschritt, denn er ist einfacher und komfortabler als alle bisher verfügbaren Varianten.
Das neue Verfahren ist nach den Vorgaben der gematik umgesetzt worden und erfüllt alle vorgegebenen Datenschutz-Anforderungen. So wird das E-Rezept beispielsweise nicht direkt auf der Karte gespeichert. Stattdessen fordert die Apotheke nach dem Stecken der Karte die Nachweise, die für das Einlösen des Rezepts benötigt werden, bei der Krankenkasse des Versicherten an und kann das E-Rezept vom Fachdienst der gematik abrufen.
Neben dem neuen und komplett digitalen Einlöseweg per elektronischer Gesundheitskarte kann das E-Rezept auch über einen Papierausdruck der Arztpraxis eingelöst werden. Außerdem gibt es den Weg über die E-Rezept-App der gematik, die jedoch erst nach einem mehrstufigen Anmeldeprozess genutzt werden kann.
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