Arbeitsgericht lehnt einstweilige Verfügung ab: Bahn-Streik am Freitag wird nicht verboten
Am Freitag zwischen 3 und 11 Uhr wird im Eisenbahnverkehr in Deutschland gestreikt. Die beiden Unternehmen der Transdev-Gruppe – Bayerische Oberlandbahn und Trans Regio Deutsche Regionalbahn – hatten am Donnerstag beim Arbeitsgericht Frankfurt den Antrag gestellt, den Warnstreik der EVG per einstweiliger Verfügung zu untersagen. Diesem Antrag hat das Arbeitsgericht nicht stattgegeben.
Zur Entscheidung erklärte Frank Hauenstein, EVG-Vorstandsmitglied (für Streik und Organisation) zuständig:
„Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt. Dass wir zur Durchsetzung unserer berechtigten Interesse auch streiken dürfen, ist heute entschieden worden. Dass der Antrag des Unternehmens Transdev, die Arbeitsniederlegung zu untersagen, abgewiesen wurde, ist in unseren Augen nur folgerichtig. Es kann nicht sein, dass sich Arbeitgeber zielführenden Verhandlungen verweigern und dann verhindern wollen, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren. Diese Botschaft sollten sich alle Arbeitgeber, mit denen wir derzeit verhandeln, zu Herzen nehmen und endlich verhandlungsfähige Angebote auf den Tisch legen, die auf unsere Forderungen eingehen“.
Klar weil das Arbeitsgericht mir dem Auto fährt
Warum nicht?
Arbeitsgericht kann wohl Streiks ablehnen? Schöne Demokratie in Deutschland