Arbeitskosten in Sachsen-Anhalt liegen bei 29,57 Euro
Nach Berechnung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt erreichten die durchschnittlichen Arbeitskosten je geleistete Stunde 2020 ein Niveau von 29,57 EUR. Gegenüber dem im Jahr 2016 zuletzt erhobenen Wert (25,76 EUR je geleisteter Arbeitsstunde) war dies ein Anstieg um 14,8 %. In Deutschland betrug der Anstieg im gleichen Zeitraum 12,3 % und in den 5 ostdeutschen Bundesländern waren es 15,6 %.
Gegenüber dem Jahr 2004 (19,85 EUR) stiegen die Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunde in Sachsen-Anhalt um 49,0 % im Jahr 2020. Im gesamtdeutschen Durchschnitt stieg das Niveau in diesem Zeitraum um 38,2 % von 26,90 EUR auf 37,17 EUR.
Von 16 Bundesländern wurde in Sachen-Anhalt 2020 das drittniedrigste Niveau der Arbeitskosten gemessen. Das niedrigste Niveau erreichte Mecklenburg-Vorpommern mit 29,27 EUR, 1,0 % unter dem sachsen-anhaltischen Wert. Das höchste Arbeitskostenniveau wurde in Hamburg mit 42,85 EUR gemessen, 44,9 % über dem Niveau in Sachsen-Anhalt.
Die Arbeitskosten in Sachsen-Anhalt näherten sich dem Bundesdurchschnitt weiter an. 2004 lag der Wert noch 26,2 % unter dem Bundeswert, 2020 waren es noch 20,4 %.
Nach Branchen wurden in Sachsen-Anhalt 2020 mit 42,48 EUR die höchsten Arbeitskosten je geleisteter Stunde im Bereich Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen gemessen, gefolgt vom Bereich der Energieversorgung mit 41,07 EUR pro Stunde. Im Gastgewerbe war das Kostenniveau am niedrigsten mit 17,68 EUR (2016: 14,99 EUR/h).
Die Arbeitskosten wurden 2020 in Sachsen-Anhalt mit 99,5 % (2016: 99,3 %) wesentlich durch das Arbeitnehmerentgelt bestimmt, bestehend aus den Bruttoverdiensten der Arbeitnehmer (durchschnittlich 76,6 %) und Sozialbeiträgen der Arbeitgeber. Gegenüber 2016 stieg der Anteil der Sozialbeiträge der Arbeitgeber am Arbeitnehmerentgelt von 22,5 % auf 22,9 %. Weitere Bestandteile sind die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildung, sonstige Aufwendungen und Steuern.
Abhängig von der Größe des Unternehmens unterschieden sich die Kosten pro geleisteter Stunde. In Unternehmen mit 10 bis 49 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (einschl. Auszubildende) betrugen die Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunde im Durchschnitt 22,83 EUR. In der Größenklasse 500 bis 999 Beschäftigte waren es 29,94 EUR.
Die Arbeitskostenerhebung wird als Stichprobe auf Unternehmensebene bundesweit im Abstand von 4 Jahren nach europäischen Richtlinien durchgeführt, zuletzt für das Berichtsjahr 2020.
Die Arbeitskosten bestehen aus Bruttoverdiensten und Lohnnebenkosten. Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten. 2020 war durch Corona bedingte Kurzarbeit und temporäre Betriebsschließungen geprägt, was sich nicht auf die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde auswirkte. Das ausgezahlte Kurzarbeitergelt ist nicht im gemeldeten Arbeitnehmerentgelt enthalten. Ebenso sind durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden nicht zu den geleisteten Stunden zählen. Analog verhält es sich bei temporären Betriebsschließungen.
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