Auch in diesem Jahr muss Halle wieder Schulplätze auslosen
Die Gesamtschulen und Gymnasien in Halle sind weiter überrannt. Aus diesem Grund muss die Stadt auch in diesem Jahr an 7 Schulen Losverfahren durchführen. Sprich: der Zufall entscheidet, wer einen Platz an seiner Wunschschule bekommt oder doch auf eine weniger nachgefragte Schule kommt.
Bei den Gymnasien müssen die Plätze für die neuen 5. Klassen am Giebichenstein-Gymnasium „Thomas Müntzer“, dem Hans-Dietrich-Genscher-Gymnasium und dem Lyonel-Feininger-Gymnasium zugelost werden. Auch die Sekundarschulbereiche der Kooperativen Gesamtschulen KGS Humboldt und KGS Hutten sind überlaufen. Zudem finden Losverfahren bei der IGS am Steintor und der IGS 2 „Marguerite Friedländer“ in der Südstadt statt.
Damit zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Stadt sich erneut nicht an das Gesetz wird halten können wenn Eltern in der von ihnen gewünschten Schulform kein Platz geboten werden kann. Das betrifft wie schon die Jahre zuvor die Gesamtschulen.
Bei den Gymnasien können dagegen Ausweichplätze an den weniger nachgefragten Schulen Südstadt-Gymnasium und Christian-Wolff-Gymnasium angeboten werden.
Ist Halle wahrhaftig so familienfreundlich ?
Ja- berühmt dafür, die Kinder im Regen stehen zu lassen.
“ Gesamtschulen und Gymnasien in Halle sind weiter überrannt.“
Klingt bissl fehlformuliert. Denn so würde man (Uninformierte) denken können, es kamen die Schüler in Scharen unverhofft dahergerannt.
passender wäre zu sagen: Erneut hat die Stadt trotz der bekannnten Schülerzahlen nicht die entsprechenden Schulplätze bereitgestellt.
Mein Tip an die Eltern: Unterschreibt das Volksbegehren „den Mangel beenden“ . Laßt Euch ( besonders bei Absage vom Gesamtschulplatz) vom Stadtelternrat beraten! Der ist mitunter versierter als mancher Anwalt.
„Damit zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Stadt sich erneut nicht an das Gesetz wird halten können wenn Eltern in der von ihnen gewünschten Schulform kein Platz geboten werden kann. Das betrifft wie schon die Jahre zuvor die Gesamtschulen.“
Diese Vermutung ist leider nicht richtig, da die beiden KGS jeweils im gymnasialen Zweig freie Plätze hatten und das Verwaltungsgericht meinte, dass schon die Bereitstellung irgendeines Zweigs an der KGS auch den Anspruch auf eines Gesamtschule erfüllt.
nein, stimmt nicht. Wenn das Kind nicht dem gymnasialen Zweig entspricht, auf den es gezwungen werden soll, dann wäre das nicht rechtskonform. ebenso andersrum: wenn man einen Sekundarzweig zugewiesen bekommt und man den nicht für das Kind will, muß man das auch micht akzeptieren.
aber wie gesagt, in dem Fall am besten den Stadtelternrat konsultieren.