Aus dem Jugendarrest in Halle geflohener Jugendlicher in Magdeburg gestellt – Angehörige zahlen Geldstrafe

15 Antworten

  1. Alman sagt:

    Die Hautfarbe war sein großes Glück.

  2. Erwich sagt:

    Ohhhh das ist ja meine dolle Strafe. Die abschreckt, da bekommt ja jeder Lust. Was habt ihr nur für Gesetze, und wer bezahlt nun die Suchaktion? Ich auf keinen Fall!

  3. Name* sagt:

    Der reine Ausbruch oder die Flucht aus dem Gefängnis ist in Deutschland für Menschen ALLER HAUTFARBEN straffrei. Das trifft jedoch nicht für in dem Zusammenhang begangene Straftaten. Zellenschlüssel stehlen, Stacheldraht durchschneiden, Wärter aufschlitzen…
    Offensichtlich handelte es sich um eine Ersatzhaftstrafe, die nach der Begleichung der noch abzusitzenden Summe eben abgegolten ist. Es ist also nicht wie im amerikanischen Knastfilm, wo alleine bei Ausbruchsversuch schon ein paar Jahre „Nachschlag“ winken.
    Die bei der Suche entstandenen Kosten abzüglich der nun entfallenen Haftkosten tragen natürlich wir Steuerzahler. Aber ich zahle auch für Pendler, E-Auto-Käufer und unfähige Justizmitarbeiter.

  4. tus sagt:

    Macht die Mauer sicherer, wenn er schon nicht bestraft weites mit Arrest

  5. tus sagt:

    Macht die Mauer sicherer, wenn er schon nicht bestraft wird mit Arrest

    • Name* sagt:

      … macht die Autobahn etwas löchriger, wenn allein 417 km/h zu fahren schon nicht zwingend strafbar ist…

      Arrest, Kerker, Vierteilen…. hast Du Dir eine Zeitmaschine gebaut und bist aus dem 15. Jahrhundert ins Hier und Jetzt gereist? 🙂

  6. Sozialist ohne ❤️ sagt:

    Vor dreißig Jahren undenkbar sowas. Da wusste der Posten im Ochsen was zu tun ist und war treffsicher.

  7. 10010110 sagt:

    Und was lernt der Junge jetzt daraus? Dass man Blödsinn machen kann und trotzdem damit durchkommt. 🙄

  8. Der wahre Exilhallenser sagt:

    Das heißt nicht Magdeburg, sondern Magdedorf
    🇮🇩✌️😎✌️🇮🇩

  9. Ulfer sagt:

    Konnten seine Eltern Freunde oder Angehörigen die Strafe nicht gleich bezahlen, warum denn einfach wenn es auch kompliziert geht

  10. Berta sagt:

    Und für die Flucht bzw Ausbruch kommt der straffrei davon…?
    Kuscheljustiz

    • Brösel sagt:

      Nix Kuscheljustiz. Flucht ist nicht strafbar!!! Freiheit ist nun mal ein Menschenrecht. Im Osten seit dem 03.10.1990.Wurde schon erwähnt, ist für dich immer noch ein Unding? dein Problem, hole Geschichte nach.