Ausgangssperre: kurz vor Toreschluss noch mal abkassieren

Das könnte dich auch interessieren …

19 Antworten

  1. GGistAuslegungssache sagt:

    Spannend, Staatsanwaltschaft und Gerichte werden so auf Trab gehalten…^^

    Gruss an die Beklagten, geht durch alle Instanzen, die Chancen stehen sehr gut!

    • theduke sagt:

      Vielleicht. Wenn die Gerichte aber schon die nächtlichen Ausgangssperren nicht verhindern können, kann man die damit verbundenen Strafen auch als rechtens einstufen. Sicher Einzelfallentscheidung: „Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperren in Osnabrück und im Landkreis Emsland ohne Erfolg“ https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Osnabrueck_3-B-16213-B-17213-B-18213-B-1921_Eilantraege-gegen-naechtliche-Ausgangssperren-in-Osnabrueck-und-im-Landkreis-Emsland-ohne-Erfolg.news30075.htm Es gab auch schon Urteil, wo das Gericht klar gesagt hat, dass die Maßnahme nix bringt. Und bei der nächtlichen Ausgangssperre sehe ich das genauso.

      • Subsumör sagt:

        Der Erfolg einer Maßnahme bestimmt nicht deren Rechtmäßigkeit. Auch eine rechtswidrige Maßnahme ist grundsätzlich wirksam, muss also befolgt werden. Eine „klare“ Aussage zur Wirksamkeit wird ein Gericht aber weder treffen können noch treffen wollen. Es erfolgt lediglich eine rechtliche Würdigung.

        Gerichtsentscheidungen, auch und gerade bei Eilanträgen, sind immer Einzelfallentscheidungen.

    • Subsumör sagt:

      Beklagte wäre die Stadt Halle. Die richtet sich nach der Rechtslage und eventuellen Handlungsempfehlungen des Rechtsamts. Was genau hat die Staatsanwaltschaft damit zu tun?

      Vielleicht sollten ob des Kenntnisstandes Hinweise zum weiteren Vorgehen besser etwas sparsamer erfolgen.

    • HALLEnser sagt:

      Gruß an das Ordnungsamt – alles richtig gemacht! Es gibt Regeln, an die man sich halten muss. Wer dagegen verstößt, kassiert ne Ordnungswidrigkeit. Ende.

      • GGistAuslegungssache sagt:

        Genau, Grenzübertritte werden mit Schuss in den Rücken geahndet…^^

        Glücklicherweise gilt in Deutschland das GG und man bekennt sich hier zusätzlich sogar zu den allgemein anerkannten Menschenrechten!

        Die Ewigkeitsgarantie des GG schützt den Bürger vor staatlichen Übergriffen, um NS und DDR zu verhindern!

        Egal, das BVerfG nwird entscheiden, nicht irgendwelche „Ende“ Postulaten!

        • HALLEnser sagt:

          Sie wissen schon, dass Sie auf rechtlich dünnem Eis balancieren … Das GG schützt schützt vor ewig Gestrigen und vermeintlichen Querdenkern.

  2. Raketenmann sagt:

    Gegen 23.30 Uhr habe ich kein Ordnungsamt gesehen, aber diverse nette Leute.

  3. Horst sagt:

    Ach, wenn man der MZ heute Glauben schenken möchte, gilt die Ausgangssperre demnächst schon ab einer Inzidenz von 100. Somit ist die ganze Diskussion hinfällig. Unser Staat weiß sich einfach nicht anders zu helfen, als die Leute wegzusperren. Traurig.

  4. M sagt:

    Wegsperren? Die bleiben schön zuhause und machen die Haustüre von innen selber zu. Wer nicht und nach 21.00 rausgeht , bezahlt ebend.Pasta.

  5. Nur ich sagt:

    Wenn die Spritpreise um 22 Uhr um 7 Cent oder so sinken ist tanken fahren doch ein wichtiger Grund.

  6. Wut sagt:

    Wenn man nur mit Nudeln…Pasta…ist das o.k.😂😂😂😂😂😂

  7. Ich sagt:

    Nach 22 Uhr nochmal tanken fahren, wenn die Spritpreise sinken, ist doch auch ein wichtiger Grund.

  8. mh sagt:

    Wird eh alles zurückgenommen, alle Bußgelder, davon bin ich überzeugt.

  9. Hihi sagt:

    Wer die Ausgangssperre abschafft, macht sich strafbar

  10. Texas sagt:

    Ganze 4 Anzeigen und der Herr „Journalist“ faselt vom Abkassieren. Ohne weitere Worte!

  11. BW sagt:

    Und , was sollte der Bericht uns mitteilen,????? Dass, das Ordnungsamt auch mal wieder unterwegs ist?? Zurück aus dem Coronaurlaub??
    Nur noch Versager unterwegs??? Willkommen in der Vergangenheit

  12. Ohhoti sagt:

    Wahn die Ausgangssperre abschaffen, ich fand, es hat was gebracht. Die Regierung steckt mir den gegnern unter einer Decke. Abends und nachts sollen alle zu Hause bleiben