Ausgangssperren-FAQ für Halle

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146 Antworten

  1. Piotr sagt:

    Nein.

  2. Badass sagt:

    Steckt euch die Ausgangssperre in den Hintern! Der blöde Wiegand hat es wieder mal geschafft. Leute geht raus Wiederstand!

    • tap sagt:

      Ich muss zugeben, dieser sehr mutige anonyme Kommentar hat mich widermal beeindruckt.

    • IchGehRaus sagt:

      So siehts aus. Geht raus!
      Freiheitsberaubung vom feinsten…

      Jetz wirds abends länger hell und ich soll heme hocken am arsch ihr f****r

      • Tine sagt:

        Spricht ja nicht gerade für dein „heme“.

        Räum doch mal auf und wisch feucht durch. Dann fühlst du dich vielleicht auch wieder etwas wohler.

    • Flutschi sagt:

      Du kannst zwar nicht mal das Wort Widerstand fehlerfrei schreiben, aber geh einfach voran, du Pfeife. 🤣🤣🤣

    • Leser sagt:

      Wieder mal dummes Gefasel und andere Leute aufwiegeln. Steck Dir deinen Widerstand in den Allerwertesten.

    • I like ass sagt:

      Du schläfst doch eh schon 20 Uhr.

    • ich weiß was sagt:

      Diesmal war es nicht Wiegand

  3. Daniel M. sagt:

    😂😂😂 Und das soll wirklich jemand ernst nehmen. Samstag 21:30 Uhr gibt es wohl eine Demo.

    • Marcel sagt:

      Nur wenn du da was Sinnvolles mitzuteilen hast.

      Also wie jeden anderen Tag – nein. 😆

    • Bürger sagt:

      Demo ist ja was anderes, das sind freiheitlich durch das Grundgesetz garantierte Rechte, daran kann Corona auch nichts ändern. Und wenn man dabei krank wird, dafür gibts ja die Intensivstationen.

  4. Eibacke sagt:

    Wiederstand oder Widerstand?

  5. Anna Augusta Ernestine sagt:

    Mir ist nicht klar, was diese äußerst löchrigen Ausgangssperren bringen sollen. Ich war gestern seit langer Zeit mal wieder in der Stadt und konnte feststellen, dass eigentlich jedes Geschäft geöffnet hatte und in der Stadt schon wieder sehr reges Treiben herrschte. Sicherlich wurden nicht alle auf einmal in einen Laden gelassen, aber ich hätte nicht gedacht, dass es da so munter zugeht. Wenn solche Ansammlungen möglich sind, was soll dann eine nächtliche Ausgangssperre bringen? Vor allem weil Wege zu Versammlungen und Ansammlungen ja gestattet sind. Wir dürfen uns doch sowieso alle nicht mit mehreren Personen treffen und Partys von mehreren Personen sind doch sowieso untersagt. Kann das vielleicht mal jemand aufklären. Ich habe den Sinn der Aktion noch nicht verstanden.

    • Stadtmensch sagt:

      Warst du nach 21 Uhr in der Stadt? Wie sah es da aus mit den geöffneten Geschäften? 😂

      • Anna Augusta Ernestine sagt:

        Nein natürlich nicht. Ich bin insgesamt nach 21 Uhr wenig unterwegs. Ich frage mich nur, warum man Nachts nicht mehr aus dem Haus gehen darf, während – wenn ich das jetzt alles richtig erfasst habe – die Grundschulen und Kitas in der nächsten Woche offen haben, dazu auch einige Klassen der weiterführenden Straße, alle zur Arbeit gehen, in Geschäfte etc. Was bringt in dieser Situation die Ausgangssperre ganz genau? Mir ist das Konzept dahinter nicht logisch ganz schlüssig.

        • Stadtmensch sagt:

          Du meinst Grundschul- und Kitakinder sind das Problem zwischen 21 und 5 Uhr? Aber schieb doch nicht geschlossenen Geschäfte und fremde Kinder vors Loch. Was möchtest du denn in der Zeit machen?

          Hab doch einmal die Eier und rück raus mit der Sprache. Immer dieses um den Brei tanzen. 🤣

        • XYZ sagt:

          Grundschulen haben Notbetreuung. Also nicht „normal“ geöffnet.

          • Krypton sagt:

            @XYZ Nöö, dem ist nicht so, entweder Du hast keine Kinder, oder siehst sie nur selten ! Die Präsenzpflicht ist ausgesetzt, das ist was anderes als Notbetreuung! Äpfel und Birnen

          • 10010110 sagt:

            Der Kommentar von XYZ wurde am 2. April getätigt, da waren Schulen wahrscheinlich noch (wieder) zu.

          • XYZ sagt:

            Danke an 10010110
            Genau so war es schließlich.

            Allerdings gibt es immer wieder „Leser“, die nicht auf das Datum eines Kommentars achten.

            @ Krypton:
            Ehe Sie Ihre sinnlosen Anmerkungen machen, einfach mal richtig hingucken.
            Im übrigen habe ich vier Kinder, von denen noch zwei zur Schule gehen, wenn sie denn dürfen.

        • Gandalf sagt:

          @Anna Augusta Ernestine
          Ich denke der Hintergrund ist, dass die hohe Anzahl an Infektionen im privaten Umfeld auf abendliche private Feierlichkeiten zurück geführt wurden (zumindest teilweise). Da man die Haushalt +1 Regelung nur sehr schwer kontrollieren kann, stellt das ein etwas einfacher zu kontrollierendes Mittel dar, da man den öffentlichen Raum durch Einsatzkräfte besser kontrollieren kann.
          Da zudem Schulen und Kitas auch wieder schließen, denke ich schon, dass die Maßnahmen etwas bringen, auch wenn sie mMn nicht ausreichend sind, da es die von dir beschrieben Probleme (nebst vielen anderen) weiterhin gibt.
          Wirklich was bringen würde vermutlich nur ein einmonatiger harter Lockdown gefolgt von weitreichenden Öffnungen, wenn die Infektionszahlen dann unter 30 sind. Aber da unsere Regierung nicht imstande ist vernünftige Corona Politik zu machen, müssen wir uns mit bleeding edge zufrieden geben und ins auf einen ziemlich unschönen Sommer vorbereiten.

  6. Werner sagt:

    Frage:
    Wer denkt an Wohnungslose, schlimm genug das es soetwas in dieser Gesellschaft gibt.

    Wie A-moralisch muß eine Regierung sein die Wohnungslosigkeit zu lässt !!!

    Wie hilflos muß eine Regierung sein, daß Volk zu überwachen und unter Androhung von Sanktionen fragwürdige Anordnungen zu erlassen !!

    • Wie ..? sagt:

      … Na SEHR! Die sind am Ende.

    • Luftikus sagt:

      Werner, auch die Wohnungslosen dürfen ihre Wohnung nach 21. 00 nicht mehr verlassen.
      Die haben sich dann gefälligst in Luft aufzulösen! Was verstehst du daran nicht?

    • Achso sagt:

      Sind Regierungen, die Wohnungslosigkeit nicht zulassen (also aufgefundene Obdachlose zwangskasernieren, wenn nicht wegsperren) moralischer?

    • 10010110 sagt:

      Oahr Leute, eh! Wieso pickt sich eigentlich jeder immer irgendwelche ganz speziellen Ausnahmefälle raus, um irgendwas beweisen zu wollen? Wohnungslose Leute sind für das Infektionsgeschehen und für die Polizei ja wohl nun echt das allergeringste Problem. Die missachten zwar theoretisch die Verordnung, aber die Polizei wird ja wohl auch ein bisschen gesunden Menschenverstand haben und die drei Hanseln, die es betrifft, in Ruhe lassen. Das Problem sind die privaten nächtlichen Zusammenkünfte zum gemeinsamen Alkoholkonsum; die sollen unterbunden werden. 🙄

  7. Raketenmann sagt:

    Der Bürgermeister ist nicht in der Position mir meine garantierten Grundrechte zu nehmen.

    • Zündschnur ab! sagt:

      Du bist nicht in der Lage, klare Gedanken zu formulieren.

    • Gustav sagt:

      Grundrechte bringen aber auch Pflichten mit sich. Lustig, dass jeder seine vermeintlichen Rechte kennt, aber vergisst, dass er im Gegensatz dazu natürlich auch gewisse Pflichten hat. Im übrigen, auf welches garantierte Grundrecht wird hier eigentlich gebrochen?

  8. T. sagt:

    Ein Jahr lang planloses agieren. Ein Jahr ohne Erfolg in der Bekämpfung der pandemie… Ein Jahr Pleiten, Pech und Pannen. Und keiner übernimmt irgendwelche Verantwortung…
    So ganz langsam reichts jetzt… Ich persönlich werde mich nicht mehr an irgendwelchen Unsinn aus den amtsstuben halten…
    Im Artikel gibt’s genug Hintertürchen um die Befehle auszutricksen…

    Schöne Ostern allerseits

    • Gustav sagt:

      Es gibt immer ein Hintertürchen, aber manchmal kommt da halt auch nur Sch… raus. Viel Erfolg und mit etwas Glück können Sie die Bußgelder in Raten zahlen.

    • 10010110 sagt:

      Übernimmst du dann auch Verantwortung für eventuelle Verbreitung einer Krankheit, für die es noch kein Gegenmittel gibt?

  9. Voigt sagt:

    Wenn ich nachts von der Arbeit komme darf da mein Mann mich noch vom Bahnhof abholen? Wenn nicht wer zahlt einem dann das Taxi?

  10. Bürger sagt:

    Also ich geh heute nach 21.00 noch mal raus…
    Ist mir egal, was der geimpfte Wiegand vorgibt. Der muss selber noch lernen, sich an Regeln zu halten, dieser Arsch…

    • Blondi sagt:

      Wenn du dabei jemanden triffst, frag den mal, ob der dir sagen kann, was ein Samstag ist und wie man einen Kalender bedient. 😉

      „Ab wann treten die Ausgangsbeschränkungen in Halle (Saale) in Kraft?

      Ab Samstag, dem 3. April 2021, um 21 Uhr.“

      • Ei-Wurf sagt:

        Das war beste heute. Vielen Dank, Blondi! 🤣🤣🤣

        Und an den seltsamen „Bürger“ gerichtet : Du bist soooo ein Widerständler. Fehlt nur noch der Vergleich mit Sophie Scholl oder von Stauffenberg.

        Aber noch was ernsteres für den „Bürger“: ‚Arsch‘ ist eine Beleidigung, strafbar auf Antrag oder wenn öffentliches Interesse vorliegt. Diese Beleidigung sagt mehr über das primitive Wesen des Verfassers aus als über den, der damit bezeichnet werden soll.

        • Malte sagt:

          Arsch ist keine Beleidigung, sondern die Bezeichnung für einen Körperteil oder Körper. Sollte dir aber bekannt sein…

          • Ei-Wurf sagt:

            Dieser sinnfreie Kommentar reiht sich nahtlos ein und auch er sagt mehr über den Verfasser und sein geistiges Niveau aus als ihm lieb sein dürfte.

          • §§ sagt:

            § @ Malte Falsch, sicher ist das in Deinem Bekanntenkreis die übliche Umgangsform, vielleicht begrüßt Ihr Euch sogar so! Aber hier ist das Ganze im Kontext zu sehen, somit eine Beleidigung, also strafbar

        • § sagt:

          @ Ei-Wurf mach Dir mal keine Gedanken, ich habe den „Bürger“ schon mehrfach darauf hingewiesen, „Arsch“ war noch das Geringste in letzter Zeit! Aber vielleicht hat man ihn ja bald an selbigen!

    • KHz sagt:

      Na Bürger, nun vergreifen sie sich mal nicht im Ton

  11. A sagt:

    Zu Fuß zur Tanke? Bei Zigarettenkauf? Es gibt da so viele Schlupflöcher, dass es fast schon lustig ist.

  12. KKK sagt:

    Ich komme immer aus der Kirche.
    Übrigens spontane Demonstrationen wären übrigens erlaubt, da ein Grundrecht.
    Wird Zeit, dass der Wiegand weg kommt am Mittwoch.

  13. BKF sagt:

    Ab Samstag, aber wie lange soll das gehen.

  14. Stefan sagt:

    Man kann nur ernsthaft hoffen das sich die Leute NICHT daran halten!
    Soweit kommt es noch das man uns sagt wie wir uns zu bewegen haben!
    Achja..nochmal hier für alle Panikmacher und Angsthasen,bitte lesen!!!

    https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/lockdown-debatte-dkg-chef-gass-keine-ueberlastung-der-kliniken-in-sicht-75942170.bildMobile.html

  15. Mark sagt:

    Was wenn am Abend das Bier ausgeht?

  16. klaus sagt:

    Falls das Ordnungsamt also kontrolliert, schnell noch eine Spontandemo machen. Demos sind ja erlaubt. Zwänni wird sich freuen

  17. Mark sagt:

    Was wenn am Abend das Bier ausgeht?

  18. 10010110 sagt:

    Darf ich nach 21 Uhr noch aus dem geöffneten Fenster husten? 😀

  19. 10010110 sagt:

    […] der Besuch von Veranstaltungen zur Religionsausübung stellt einen gewichtigen Grund dar, die Wohnung beziehungsweise die Unterkunft zu verlassen – auch nach 21 Uhr.

    Ich verstehe diesen Sonderstatus von Religion nicht und ich verstehe nicht, warum es Leuten so unabdingbar wichtig ist, in irgendwelche Gotteshäuser (gleich welcher Religion) zu gehen, um irgendwelche Rituale abzuhalten. Den Göttern ist es scheißegal, ob sie nun angebetet werden oder nicht, und wo und auf welche Art das stattfindet. Es bricht sich keiner einen dran ab, einmal nicht zu einer Veranstaltung zur Religionsausübung zu gehen.

    • Rita sagt:

      Ach Purzel, du versteht so vieles nicht. Man kann doch nicht jedes Mal die Welt anhalten, bis du wieder eine intellektuelle Hürde genommen hast. Mach dir keinen Kopf um irgendwelche „Götter“. Versuch deinen Alltag auf die Reihe zu bekommen, damit hast du doch schon genug zu tun.

  20. Lachanfall sagt:

    Sowas dämliches habe ich ja noch nie gelesen. Freue mich schon auf die Treffen mit den „Ordnungskräften“ nach 21:00 Uhr. Das wird wohl eine Klagewelle geben, hoffentlich! Bescheuerter geht immer 😄😄😄. Wer arbeitet bitte so einen Schwachsinn aus.

  21. Lisa sagt:

    Or danke euch das ich wenigstens noch auf dem Balkon darf in meinem privaten Reich!
    Und ich frage mich für was Geschäfte bis 21/22uhr auf bleib müssen wenn es eine Ordnungswidrigkeit dann ist nach 21uhr nachhause zukommen! Stehen dann 21uhr5 das Ordnungsamt am Supermarkt und verbietet den Einlass? Und die Kassierer sitzen dumm rum! 😅

  22. Kasob sagt:

    Laut Gesetz muss eine Ausgangssperre zeitlich begrenzt werden. Das hab ich im Artikel nicht gefunden. Weiß das jemand?

  23. Zahni sagt:

    Den Sinn der Ausgangssperre im Zusammenhang mit der Eindämmung des Virus wird sich mir nie erschließen. Ist es also belegt,dass das Virus vorallem 21:01 besonders stark in Kaufhallen und Tankstellen auftritt?! Ist er wissenschaftlich erwiesen,dass ich also bei einer Gassirunde 22Uhr dafür Sorge,dass die Menschen im Altenheim an Corona sterben?! Ist das Virus also gefährlicher,wenn ich den ganzen Tag bei einer Familie im Garten bin und dann nicht vor 21 Uhr zurück bin. Das einzige,was Sinn ergeben hätte,wäre, wenn man ganz klar untersagt,dass sich nachts draußen mehrere Menschen treffen und dabei ordentlich einen heben. Alles andere,was auch im FAQ oben für Sachverhalte stehen,dürfte zu nicht einer einzigen vermiedenen Virusinfektionen führen.

  24. Anna Augusta Ernestine sagt:

    Die Zeit ist sogar der Meinung, Ausgangssperren wären verfassungsrechtlich wenig gedeckt:
    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-04/ausgangssperren-deutschland-verfassung-corona-neuinkfektionen-demokratie

    Vor allem, weil ja die Maßnahmen am Tag kaum mit der Sperrung in der Nacht konform gehen.

    • Achso sagt:

      Das ist nicht die Meinung „der Zeit“, sondern Die Zeit lässt – Überraschung! – Menschen mit verschiedenen Meinungen zu Wort kommen.

  25. Franz sagt:

    Seit ihr in diesen Stunden unterwegs, da wird die Stadt von unseren Goldstücken belagert. Ergebnisse werden von der Polizei aufgenommen, die aber keine Rechte haben konsequent diese durchzuführen.

  26. Absolute Frechheit sagt:

    Als Frau alleine nach 21 Uhr mit dem Hund gassi gehen in Halle 😳na ganz bestimmt nicht, eine unglaubliche Frechheit, als Frau kann man sich definitiv so schon nicht mehr raustrauen, wer sowas festlegt 😡eine absolute Frechheit 😠

    • Malte sagt:

      Kommt nur auf die Größe und Aggressivität des Hundes an… Mach dich mal locker.

    • Karl Eduard sagt:

      Du kannst ja auch den Freund oder Mann an die Leine nehmen und mit ihm Gassi gehen.

    • 10010110 sagt:

      Wie jetzt? Du gehst immer nur mit männlicher Begleitung Gassi? Wie manche ihre Lebenszeit verschwenden, ist echt erstaunlich.
      In Saudi-Arabien müsstest du dich ja dann pudelwohl fühlen. 😛

  27. Hallenser sagt:

    Ich schließe mich da Badass an. Wenn der Bürger einfach raus geht, erübrigt sich alle weiteren Fragen.
    Müssen wir jetzt auch Herrn Wiegand fragen ob der Bürger jetzt auf die Toilette darf ?
    Es reicht doch wohl wenn Herr Wiegand sich von Magdeburg oder Berlin an der Nase rumführen lässt, da muss doch der Bürger dies nicht auch machen.
    Falls Herr Wiegand mein Post lesen sollte, dann frage ich ihn hiermit ,was soll ihr Affentheater ?

  28. xxx sagt:

    „…auch Besuche beim Nachbarn im eigenen Mehrfamilienhaus sind untersagt.“

    Weil zwischen 21 Uhr und 5 Uhr das Virus im Dienst ist? Wie bekloppt ist denn das?
    Früher, also bis vor etwa einem reichlichen Jahr, hätte man Leute, die solchen Schwachsinn befehlen, einfach ausgelacht!

  29. Ich sagt:

    Im Dritten Reich gab es Ausgangssperren für Juden.

  30. Ausweg sagt:

    Wenn ihr nach 21 Uhr rausgeht, nehmt einen kleinen Teppich mit. Wenn das Ordnungsamt kommt, drauf Knien und beten.

  31. es reicht sagt:

    Ich treffe mich trotzdem zu Ostern mit meinen Arbeitskollegen und das sogar nach 21Uhr😅😅.
    Ich bin mal gespannt ob die Maßnahmen auch zum Ramadan umgesetzt werden.

  32. Ossi sagt:

    Was ist ein triftiger Grund: „Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‘triftiger Grund’ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“

    Glaubhaftmachung:

    § 294
    Glaubhaftmachung

    (1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.

    (2) Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft.

    Auf Deutsch: „Anlässe von vergleichsweise geringem Gewicht“ gilt als triftiger Grund.

  33. Hornisse sagt:

    @Ich,heute ist das umgedreht.Wird wohl Lügenbernds Rache gegen Halles Bürger sein.

  34. Tim Buktu sagt:

    Bankrotterklärung der politisch Verantwortlichen. Da hilft nur ziviler Ungehorsam.

    • ossi123 sagt:

      Aber auch das traust du dich nicht. Am Ende machst du artig, was von dir verlangt wird. Wie ein Beta das eben so macht.

  35. xxx sagt:

    Stell dir vor, es ist Ausgangssperre – und keiner macht mit.
    Das möchte ich mal sehen, wie man 80 Millionen Deutsche wie die Hühner in die Ställe treiben will.

    Alberner Kindergarten das alles. Einfach nächtliches Feiern und Saufen in Gruppen über 2 Personen untersagen, das hätte doch wohl gereicht. Stattdessen muss sich jetzt jeder Gassigeher überlegen, wieviel Meter er sich inzwischen von der eigenen Haustür entfernt hat. Wenn der ganze Schwachsinn auch noch im Sommer gilt, darf man nicht mal raus, wenn die Temperaturen draußen endlich erträglich geworden sind.

    • Andreas sagt:

      Halle ist dicht besiedelt, aber es hat dann doch bloß ~240,000 Einwohner nicht 80 Millionen.

      • xxx sagt:

        Die nächtliche Ausgangssperre gilt aber nicht nur in Halle, du kleiner Erbsenzähler

        • Andreas sagt:

          Die in Halle angeordnete gilt nur in Halle. Es gibt keine deutschlandweite. Du musst schon bei der Wahrheit bleiben.

          • xxx sagt:

            Es gibt aber überall vergleichbare, du kleiner Erbsenzähler. Egal was über den einzelnen aktuellen Verordnungen steht oder auch darunter, es läuft auf das Gleiche hinaus.

          • Andreas sagt:

            Nöö, nicht mal ansatzweise „überall“. Schon rund um Halle gibt es keine.

            Versuch doch mal einen Kommentar zu verfassen, ohne zu lügen.

          • xxx sagt:

            Es geht um Orte, wo nennenswert viele Menschen pro qkm leben, nur das ist für das Infektionsgeschehen von Bedeutung. Straßenkaspergekrümel interessiert hier nicht.

          • Andreas sagt:

            Also geht es jetzt nach Bevölkerungsdichte?

            Halle: ~240,000 Einwohner, ca. 1700 Einwohner pro km² – Ausgangssperre!

            Dresden: ~560,000 Einwohner, ca. 1700 Einwohner pro km² – keine Ausgangssperre

            Karlsruhe: ~315,000 Einwohner, ca. 1800 Einwohner pro km² – keine Ausgangssperre

            Kassel: ~205,000 Einwohner, ca. 1900 Einwohner pro km² – keine Ausgangssperre

            Leipzig: ~590,000 Einwohner, ca. 2000 Einwohner pro km² – keine Ausgangssperre

            München: ~1,5 Mio Einwohner, ca. 4700 Einwohner pro km² – keine Ausgangssperre

            Kreis Offenbach: ~360,000 Einwohner, ca. 1000 Einwohner pro km² – Ausgangssperre!

            Kreis Gießen: ~270,000 Einwohner, ca. 320 Einwohner pro km² – Ausgangssperre!

            Main-Kinzig-Kreis: ~420,000 Einwohner, ca. 300 Einwohner pro km² – Ausgangssperre!

            Irgendwie geht deine Theorie nicht auf. Definiere doch mal kurz „überall“ und „80 Millionen Deutsche“, damit wir nicht aneinander vorbeireden.

  36. XYZ sagt:

    Mal sehen, ob sich die Ausländischen Mitbürgern an die Ausgangs Sperre halten!

  37. Dir sagt:

    Mit solchen Laschen Beschränkungen könnt ihr den Virus nicht besiegen, der wird sich totlachen wenn er liest, dass keiner nachts mehr auf die Straße darf

    • Dich sagt:

      Das Virus ist noch ziemlich jung, es kann noch nicht lesen. Es kommt erst in fünf Jahren in die Schule.

  38. BW sagt:

    Geile Entscheidung, dann kann sich das ganze, ins Land geschleuste und osteuropäisch gekommene noch freier entfalten. Tür und Tor stehen offen

  39. Spaziergang sagt:

    Hier mal eine einfache Lösung für einen Spaziergang um Mitternacht:
    – bei einer Kontrolle geht man grade (oder kommt man) von (zu) einer Apotheke die Notdienst hat, wegen Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Nierenschmerzen usw.; da die POL keine Ermächtigungsgrundlage hat, die Person wegen einer Owi einer klinisch- ärztlichen Kontrolle zu unterziehen, wird man später vom Vorwurf der Owi freigesprochen mangels gegenteiligen Nachweis.
    Theoretisch kann man auch vergessen haben wo die Apotheke war und sucht eine Neue 🙂

  40. Beözug sagt:

    Von 20 bis 8 Uhr wäre besser gewesen

  41. Tim sagt:

    Welch ein Schwachsinn:
    Ich darf meine Lebensgefährtin auch nach 21 Uhr besuchen. Aber wenn ich bei ihr bin darf ich nach 21 Uhr nicht mehr nach Hause gehen???

    Wer denkt sich solch einen Blödsinn aus?

  42. Nope sagt:

    Aja übertreiben kann man auch

  43. Gork-vom-Ork sagt:

    Ich finde es auf allen Foren, Internetseiten und großen Zeitschriften immer wieder interessant, dass unter den gewichtigen Ausnahmegründen immer Punkt i) unterschlagen wird:

    der Besuch bei Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589 Abs. 1 S.
    1 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB (Nur Personen, deren eine von der anderen
    abstammt, sind gemäß BGB in gerader Linie verwandt)

    Und dass heißt, Eltern dürfen ihre Kinder besuchen und umgekehrt. Auch Geschwister untereinander dürfen nach 21 Uhr sich gegenseitig besuchen!!!!

    Aber irgendwie möchte man dies nicht von diversen Medien öffentlich kundgeben.

    • Brester sagt:

      Nein Geschwister gerade nicht.

      Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt.

      Seitenlinie ist NICHT gerade Linie!

      Verbreite das bitte auf allen Foren, Internetseiten und großen Zeitschriften! Sonst machst du dich mitschuldig.

    • Flutschi sagt:

      Genau daran ist mir zwischen 21 und 5 Uhr gelegen, unbedingt. OMG

  44. Antikarnevalist sagt:

    Ab sofort gehe ich nach 21 Uhr nur noch mit nem Knüppel aus dem Haus….so weit kommt es noch dass mich irgendeiner von einem Karnevals und Trachtenverein belästigt…dann gibts halt Saures für die Büttel.

    • tom sagt:

      @Antikarnevalist Schaumschläger, dann hören/lesen wir ja demnächst hier von Dir, da können wir sicher lange warten

  45. JEB sagt:

    Na wenn ich nach 21:00 nicht nach Hause gehen darf, müssen wir halt bis früh 5:00 durchfeten.

  46. Ich sagt:

    Manche haben den ernst der Lage noch immer nicht begriffen

    • Hauptsache, Du hast es begriffen! sagt:

      Jajaja, dümmer geht’s immer! Aber lass mal, zu den nächsten Wahlen wird abgerechnet. Ausserhalb dieser … auch!

  47. Warzone sagt:

    „ Dafür sind Besuche zum Beispiel von Gottesdiensten oder Demonstrationen erlaubt.“

    Jetzt mal ernsthaft wie dumm ist das bitte, man darf zu Demonstrationen aber mal kurz zum Nachbarn darf man nach 21Uhr nicht.
    Wo ist da bitte der Sinn?
    Das ist einfach nur lächerlich das man zu Demonstrationen nach 21Uhr darf aber nicht zum Nachbarn der im selben Haus wohnt!

  48. crowd sagt:

    Eine sinnlose Maßnahme- wie so viele in der letzten Zeit. Solche Verbote werden dann im häuslichen Keller oder Partyraum umgangen. War auch schon immer so – selbst in Zeiten als Regierungen Durchgriffsrecht auf privaten Wohnraum hatten. Ein wirklich strenger Lockdown müsste massiv kontrolliert und sanktioniert werden und vor allem ubiquitär sein, um etwas zu bringen (also eine zeitliche Verschiebung des exponentiellen Wachstums, mehr erreicht man damit nicht – damit könnte man also Entlastungen der Krankenhäuser erreichen, so denn sie überlastet sind. Impfungen wären als einziges Mittel tauglich, wie man in anderen Ländern unzweifelhaft erkennen kann). Kann man jetzt trefflich drüber diskutieren ob eine Gesellschaft das will. Aber vielleicht hilft ja der Blick auf belastbarere Zahlen wie der unsäglichen und untauglichen Inzidenz – aber hierfür müsste man ja lesen wollen und können. Beispielsweise Mortalität, Erkranksschwere- und deren Häufigkeit, ITS-Belegung, Übersterblichkeit und Durchschnittsalter der Verstorbenen durch/mit COVID im Vgl. zur normalen Sterblichkeit. Sollte für ein differenziertes Meinungsbild ohne Nachplappern eigentlich reichen. Angst ist und war noch nie ein guter Ratgeber.

  49. Helmut sagt:

    Irgendwo in Halle, Magdeburg oder Berlin gibt es ein unterirdisches Geheimlabor, wo sich unsere Politiker*innen jeden Tag ihren Trunk oder auch mal eine Tablette abholen, um dann derartige Beschlüsse festzulegen. Anders ist dieser ganze Irrsinn nicht erklärbar. Ich darf an der frischen Luft nicht joggen!! 🤣😂

    Ab 21 Uhr versprühen die Nachtwächter von Halle das Corona Virus 🦠

    Heute Abend laufe ich denen mit Astra von Edeka hinterher😅😅

    Leute, bleibt stabil!

  50. Raketenmann sagt:

    Wir werden noch in dieser Woche eine Religionsgemeinschaft gründen und regelmäßige Gottesdienste in wechselnden Wohnungen durchführen. Gemeinsames Essen und Trinken sind zentrale Inhalte unserer Religion.

  51. Dauerfeierabend sagt:

    „…Besuche beim Nachbarn im eigenen Mehrfamilienhaus sind untersagt. Dafür sind Besuche zum Beispiel von Gottesdiensten oder Demonstrationen erlaubt.“

    Jetzt drehen’s durch😅👍.
    Läuft super…

    „Gassi“ gehen soll so kurz wie möglich sein? Das bestimmt der Hund seine Blase und der Darm,wie lange des dauert und wenn’s ne halbe Stunde ist. Auf Druck ist noch nie was richtig gelaufen.

  52. Hallboy sagt:

    Wo soll man nachts auch hin ? Ist doch eh alles zu. Purer Aktionismus.
    Zum Glück ist das Virus ab 5.00 Uhr dann nicht mehr so gefährlich.

  53. XYZ sagt:

    Darf ich meine Wohnung verlassen, um im selben Haus jemanden zu besuchen?

    Nein, die Ausgangsbeschränkung bezieht sich auf das Verlassen der Wohnung. Alle Gemeinschaftsanlagen im Haus oder das gemeinsam genutzte Grundstück eines Mietshauses dürfen dann nicht genutzt werden.

    Bezieht sich die Frage nicht auf den Besuch bei jemandem im gleichen Haus? Nach meinem Verständnis also bei einem Nachbarn in dessen Wohnung?

    Was ist unter Wohnung zu verstehen?

    Der Begriff „Wohnung“ beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die eigene Wohnung. Hierdurch ist klargestellt, dass es sich bei den Regelungen um ein Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum handelt und dabei der Aufenthalt nicht zwingend in der eigenen Wohnung erfolgen muss. Der Aufenthalt kann daher auch in einer anderen Wohnung erfolgen, sofern die übrigen Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen eingehaltenwerden. Nach 21 Uhr ist es nicht zulässig, sich ohne gewichtigen Grund nach draußen zu begeben.

    Diese Antwort widerspricht der bzgl der Aussage zur ersten Frage.