Ausgangssperren-FAQ für Halle
Ab heute gelten wieder die Ausgangsbeschränkungen für Halle (Saale). Die nächtliche Ausgangssperre gilt täglich zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Viele Fragen sind dazu aufgekommen, die die Stadt nun beantwortet.
Auf den Balkon oder in den Garten darf man, ebenso zu abendlichen Gottesdiensten. Tanken ist auch nach 21 Uhr erlaubt, aber nur aus gewichtigen Gründen. Um einzukaufen, darf man ab 21 Uhr die Wohnung nicht mehr verlassen, dies ist laut Stadt kein triftiger Grund. Die Geschäfte und Tankstellen dürfen zwar abends und nachts öffnen. Die Stadt rechnet aber damit, dass diese wegen Unwirtschaftlichkeit abends schließen.
Gassigehen sollte so kurz wie nötig sein, zudem darf nur eine Person mit dem Hund raus gehen. Joggen ist verboten, auch Besuche beim Nachbarn im eigenen Mehrfamilienhaus sind untersagt. Dafür sind Besuche zum Beispiel von Gottesdiensten oder Demonstrationen erlaubt.
Welchen Nachweis benötige ich, wenn ich aus gewichtigen Gründen im Zeitraum der Ausgangssperre unterwegs bin?
Der gewichtige Grund ist ausreichend glaubhaft zu machen. Das heißt, Sie müssen plausibel erklären können, warum Sie zwischen 21 Uhr und 5 Uhr in der Öffentlichkeit unterwegs sind. Wer zur Arbeit geht oder von der Arbeit kommt, darf auch nach 21 Uhr und vor 5 Uhr auf dem direkten Weg unterwegs sein. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zum Beispiel formlose Bescheinigungen ausstellen.
Darf ich meinen Ehepartner oder meine Ehepartnerin besuchen, die woanders wohnt?
Für den Besuch von Ehegatten und Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist es auch während der Ausgangssperre gestattet, den eigenen privaten Wohnbereich zu verlassen.
Was ist, wenn ich vorher bei Freunden war, darf ich dann nach 21 Uhr nach Hause kommen?
Nein, in der städtischen Verordnung ist eine solche Ausnahme nicht vorgesehen.
Darf ich bei einer anderen Familie übernachten?
Die Regelung „ein Hausstand plus eine fremde Person mit zu ihrem Hausstand gehörenden Kindern, die jünger als drei Jahre sind“ nach § 7Abs. 2 der Vierten Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) gilt weiterhin. Entsprechender Besuch –auch über Nacht –ist möglich (bei Ankunft vor 21 Uhr und Verabschiedung nach 5 Uhr).Es gelten hier die sonstigen Corona-Regelungen. Wer einen anderen Hausstand besucht, muss den Besuch so planen, dass die Rückkehr in die eigene Wohnung spätestens um 21 Uhr erfolgt ist, oder im gastgebenden Haushalt übernachten. Hausstände in der Stadt Halle (Saale) dürfen im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten auch Personen über Nacht beherbergen, die nicht in der Stadt Halle (Saale) wohnen. Auch diese dürfen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr die Wohnung nicht verlassen.
Darf ich meine Wohnung verlassen, um im selben Haus jemanden zu besuchen?
Nein, die Ausgangsbeschränkung bezieht sich auf das Verlassen der Wohnung. Alle Gemeinschaftsanlagen im Haus oder das gemeinsam genutzte Grundstück eines Mietshauses dürfen dann nicht genutzt werden.
Was ist unter Wohnung zu verstehen?
Der Begriff „Wohnung“ beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die eigene Wohnung. Hierdurch ist klargestellt, dass es sich bei den Regelungen um ein Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum handelt und dabei der Aufenthalt nicht zwingend in der eigenen Wohnung erfolgen muss. Der Aufenthalt kann daher auch in einer anderen Wohnung erfolgen, sofern die übrigen Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen eingehaltenwerden. Nach 21 Uhr ist es nicht zulässig, sich ohne gewichtigen Grund nach draußen zu begeben.
Was passiert, wenn es einen Notfall gibt und ich zum Arzt oder in ein Krankenhaus fahren muss?
Dies ist jederzeit ohne Einschränkungen gestattet.
Darf ich an abendlichen Gottesdiensten bzw. religiösen Veranstaltungen teilnehmen?
Ja, der Besuch von Veranstaltungen zur Religionsausübung stellt einen gewichtigen Grund dar, die Wohnung beziehungsweise die Unterkunft zu verlassen – auch nach 21 Uhr
Darf ich nachts in den Garten gehen?
Der zum Haus/zur Wohnung gehörende Garten darf genauso wie Terrasse und Balkon nachts genutzt werden, solange es sich um einen Privatgarten und keine öffentliche Anlage handelt. Ein separater Garten, wie ein Schrebergarten/Kleingarten, darf nachts nur mit gewichtigem Grund aufgesucht werden. Beispielsweise, wenn(unaufschiebbar)ein Tier versorgt werden muss oder dringende Sicherungsarbeiten nötig sind.
Darf ich nach 21 Uhr einkaufen gehen, Essen abholen oder auf dem Nachhauseweg von der Arbeit nach 21 Uhr noch Lebensmitteleinkaufen, wenn ich tagsüber aufgrund der Arbeit keine Möglichkeit dazu hatte?
Nein, der Einkauf von Lebensmitteln zählt nicht als gewichtiger Grund, um die Wohnung verlassen zu müssen. Einkäufe müssen in der Zeit außerhalb der Ausgangssperre erfolgen. Wer zum Einkaufen unterwegs ist, muss dies so planen, dass die Rückkehr in die eigene Wohnung bis spätestens 21 Uhr erfolgt. Auch bestelltes Essen darf nach 21 Uhr nicht abgeholt werden –der Lieferdienst vor die Haustür ist aber weiterhin erlaubt.
Darf ich nach 21 Uhr mit meinem Hund Gassi gehen?
Das Gassigehen sollte in dieser Zeit möglichst unterlassen werden. Wenn es unvermeidbar ist, darf es im Regelfall nur durch eine Person erfolgen und sollte so kurz wie möglich sein.
Darf ich nach 21 Uhr joggen?
Sport und Bewegung an der frischen Luft sind von 21 Uhr bis 5 Uhr des darauf folgenden Tages verboten.
Wie sieht es mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus, fahren Busse und Bahnen trotzdem nachts?
Eine Einschränkung des Fahrplans von Bussen und Bahnen ist aktuell nicht geplant. Durchreisen durch die Stadt Halle(Saale)–mit ÖPNV oder Auto –sind zulässig. Das Umsteigen an Bahnhöfen ist ebenfalls erlaubt.
Darf ich nach 21 Uhr jemanden vom Flughafen/Bahnhof abholen?
Nur, wenn die Person ausnahmsweise ansonsten keine Möglichkeit (Taxi oder Nahverkehr) hat, nach Hause zu kommen, fällt das unter sonstige vergleichbare gewichtige und unabweisbare Gründe.
Mein Zug hat Verspätung. Was passiert, wenn ich dadurch erst nach 21 Uhr in einem Gebiet mit nächtlicher Ausgangssperre ankomme?
Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt.
Gilt die Ausgangssperre auch für Menschen, die nicht in Halle (Saale) wohnen?
Ja, Ausnahmen gelten aus oben genannten gewichtigen Gründen –oder bei einer Durchfahrt durch Halle(Saale).
Darf ich nach 21 Uhr noch tanken?
Das Tanken ist nur dann erlaubt, wenn es unter die Ausnahme fällt, dass es als „sonstiger gewichtiger und unabweisbarer Grund“ notwendig ist. Das heißt, dass das Tanken ab 21 Uhr besonders zu begründen ist –vorsorgliches Tanken gilt nicht als Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung. Gleiches gilt für das Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladestationen, Ladeparks oder ähnlichen Einrichtungen.
Dürfen Lieferdienste nach 21 Uhr unterwegs sein?
Ja, das fällt unter die Ausnahme der beruflichen Tätigkeit.
Dürfen Restaurants nach 21 Uhr noch Essen to go anbieten?
Ja, das fällt unter die Ausnahme der beruflichen Tätigkeit. Allerdings dürften Privatpersonen ab 21 Uhr kein Essen mehr abholen, da die Abholung von Essen bei Restaurants nicht als gewichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung anzusehen ist. Daher ist ein Angebot nach 21 Uhr nur mit Lieferdienst in die eigene Wohnung möglich
Muss der Einzelhandel um 21 Uhr schließen?
Nein, der Einzelhandel muss nicht ab 21 Uhr schließen, da es keine Änderung der Ladenschlusszeiten gibt. Faktisch dürfte es unwirtschaftlich sein, da es ab 21 Uhr keine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung zum Einkaufen gibt.
Darf ich nach 21 Uhr noch einkaufen gehen, wenn ich etwa wegen Schichtdienst nicht zu anderen Zeiten einkaufen kann?
Nein, das Einkaufen nach 21 Uhr ist kein gewichtiger Grund für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, auch nicht auf dem Weg zur oder von der Arbeit.
Was soll eine nächtliche Ausgangsbeschränkung bringen?
Um die Infektionszahlen zu senken und damit die Gesundheit der Menschen zu schützen, müssen die Kontakte –insbesondere die privaten –reduziert werden.
Wer kontrolliert, ob die Ausgangssperre eingehalten wird?
Dies kontrollieren die städtischen Ordnungskräfte, unterstützt durch die Polizei.
Und was droht bei einem Verstoß?
Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einer Geldbuße belegt.
Nein.
Steckt euch die Ausgangssperre in den Hintern! Der blöde Wiegand hat es wieder mal geschafft. Leute geht raus Wiederstand!
Ich muss zugeben, dieser sehr mutige anonyme Kommentar hat mich widermal beeindruckt.
So siehts aus. Geht raus!
Freiheitsberaubung vom feinsten…
Jetz wirds abends länger hell und ich soll heme hocken am arsch ihr f****r
Spricht ja nicht gerade für dein „heme“.
Räum doch mal auf und wisch feucht durch. Dann fühlst du dich vielleicht auch wieder etwas wohler.
Du kannst zwar nicht mal das Wort Widerstand fehlerfrei schreiben, aber geh einfach voran, du Pfeife. 🤣🤣🤣
Wieder mal dummes Gefasel und andere Leute aufwiegeln. Steck Dir deinen Widerstand in den Allerwertesten.
Du schläfst doch eh schon 20 Uhr.
Diesmal war es nicht Wiegand
😂😂😂 Und das soll wirklich jemand ernst nehmen. Samstag 21:30 Uhr gibt es wohl eine Demo.
Nur wenn du da was Sinnvolles mitzuteilen hast.
Also wie jeden anderen Tag – nein. 😆
Demo ist ja was anderes, das sind freiheitlich durch das Grundgesetz garantierte Rechte, daran kann Corona auch nichts ändern. Und wenn man dabei krank wird, dafür gibts ja die Intensivstationen.
Wiederstand oder Widerstand?
Egal, Hauptsache dagegen!
Daß hasst tu krate noehtich!
Oder
Wie der stand?
Mir ist nicht klar, was diese äußerst löchrigen Ausgangssperren bringen sollen. Ich war gestern seit langer Zeit mal wieder in der Stadt und konnte feststellen, dass eigentlich jedes Geschäft geöffnet hatte und in der Stadt schon wieder sehr reges Treiben herrschte. Sicherlich wurden nicht alle auf einmal in einen Laden gelassen, aber ich hätte nicht gedacht, dass es da so munter zugeht. Wenn solche Ansammlungen möglich sind, was soll dann eine nächtliche Ausgangssperre bringen? Vor allem weil Wege zu Versammlungen und Ansammlungen ja gestattet sind. Wir dürfen uns doch sowieso alle nicht mit mehreren Personen treffen und Partys von mehreren Personen sind doch sowieso untersagt. Kann das vielleicht mal jemand aufklären. Ich habe den Sinn der Aktion noch nicht verstanden.
Warst du nach 21 Uhr in der Stadt? Wie sah es da aus mit den geöffneten Geschäften? 😂
Nein natürlich nicht. Ich bin insgesamt nach 21 Uhr wenig unterwegs. Ich frage mich nur, warum man Nachts nicht mehr aus dem Haus gehen darf, während – wenn ich das jetzt alles richtig erfasst habe – die Grundschulen und Kitas in der nächsten Woche offen haben, dazu auch einige Klassen der weiterführenden Straße, alle zur Arbeit gehen, in Geschäfte etc. Was bringt in dieser Situation die Ausgangssperre ganz genau? Mir ist das Konzept dahinter nicht logisch ganz schlüssig.
Du meinst Grundschul- und Kitakinder sind das Problem zwischen 21 und 5 Uhr? Aber schieb doch nicht geschlossenen Geschäfte und fremde Kinder vors Loch. Was möchtest du denn in der Zeit machen?
Hab doch einmal die Eier und rück raus mit der Sprache. Immer dieses um den Brei tanzen. 🤣
Grundschulen haben Notbetreuung. Also nicht „normal“ geöffnet.
@XYZ Nöö, dem ist nicht so, entweder Du hast keine Kinder, oder siehst sie nur selten ! Die Präsenzpflicht ist ausgesetzt, das ist was anderes als Notbetreuung! Äpfel und Birnen
Der Kommentar von XYZ wurde am 2. April getätigt, da waren Schulen wahrscheinlich noch (wieder) zu.
Danke an 10010110
Genau so war es schließlich.
Allerdings gibt es immer wieder „Leser“, die nicht auf das Datum eines Kommentars achten.
@ Krypton:
Ehe Sie Ihre sinnlosen Anmerkungen machen, einfach mal richtig hingucken.
Im übrigen habe ich vier Kinder, von denen noch zwei zur Schule gehen, wenn sie denn dürfen.
@Anna Augusta Ernestine
Ich denke der Hintergrund ist, dass die hohe Anzahl an Infektionen im privaten Umfeld auf abendliche private Feierlichkeiten zurück geführt wurden (zumindest teilweise). Da man die Haushalt +1 Regelung nur sehr schwer kontrollieren kann, stellt das ein etwas einfacher zu kontrollierendes Mittel dar, da man den öffentlichen Raum durch Einsatzkräfte besser kontrollieren kann.
Da zudem Schulen und Kitas auch wieder schließen, denke ich schon, dass die Maßnahmen etwas bringen, auch wenn sie mMn nicht ausreichend sind, da es die von dir beschrieben Probleme (nebst vielen anderen) weiterhin gibt.
Wirklich was bringen würde vermutlich nur ein einmonatiger harter Lockdown gefolgt von weitreichenden Öffnungen, wenn die Infektionszahlen dann unter 30 sind. Aber da unsere Regierung nicht imstande ist vernünftige Corona Politik zu machen, müssen wir uns mit bleeding edge zufrieden geben und ins auf einen ziemlich unschönen Sommer vorbereiten.
Frage:
Wer denkt an Wohnungslose, schlimm genug das es soetwas in dieser Gesellschaft gibt.
Wie A-moralisch muß eine Regierung sein die Wohnungslosigkeit zu lässt !!!
Wie hilflos muß eine Regierung sein, daß Volk zu überwachen und unter Androhung von Sanktionen fragwürdige Anordnungen zu erlassen !!
… Na SEHR! Die sind am Ende.
Werner, auch die Wohnungslosen dürfen ihre Wohnung nach 21. 00 nicht mehr verlassen.
Die haben sich dann gefälligst in Luft aufzulösen! Was verstehst du daran nicht?
Sind Regierungen, die Wohnungslosigkeit nicht zulassen (also aufgefundene Obdachlose zwangskasernieren, wenn nicht wegsperren) moralischer?
Oahr Leute, eh! Wieso pickt sich eigentlich jeder immer irgendwelche ganz speziellen Ausnahmefälle raus, um irgendwas beweisen zu wollen? Wohnungslose Leute sind für das Infektionsgeschehen und für die Polizei ja wohl nun echt das allergeringste Problem. Die missachten zwar theoretisch die Verordnung, aber die Polizei wird ja wohl auch ein bisschen gesunden Menschenverstand haben und die drei Hanseln, die es betrifft, in Ruhe lassen. Das Problem sind die privaten nächtlichen Zusammenkünfte zum gemeinsamen Alkoholkonsum; die sollen unterbunden werden. 🙄
Der Bürgermeister ist nicht in der Position mir meine garantierten Grundrechte zu nehmen.
Du bist nicht in der Lage, klare Gedanken zu formulieren.
Grundrechte bringen aber auch Pflichten mit sich. Lustig, dass jeder seine vermeintlichen Rechte kennt, aber vergisst, dass er im Gegensatz dazu natürlich auch gewisse Pflichten hat. Im übrigen, auf welches garantierte Grundrecht wird hier eigentlich gebrochen?
Ein Jahr lang planloses agieren. Ein Jahr ohne Erfolg in der Bekämpfung der pandemie… Ein Jahr Pleiten, Pech und Pannen. Und keiner übernimmt irgendwelche Verantwortung…
So ganz langsam reichts jetzt… Ich persönlich werde mich nicht mehr an irgendwelchen Unsinn aus den amtsstuben halten…
Im Artikel gibt’s genug Hintertürchen um die Befehle auszutricksen…
Schöne Ostern allerseits
Es gibt immer ein Hintertürchen, aber manchmal kommt da halt auch nur Sch… raus. Viel Erfolg und mit etwas Glück können Sie die Bußgelder in Raten zahlen.
Übernimmst du dann auch Verantwortung für eventuelle Verbreitung einer Krankheit, für die es noch kein Gegenmittel gibt?
Wenn ich nachts von der Arbeit komme darf da mein Mann mich noch vom Bahnhof abholen? Wenn nicht wer zahlt einem dann das Taxi?
Du bist doch ein erwachsener Mensch, oder? Stell dich mal nicht dümmer als du bist.
Wer hat denn den Zug bezahlt?
Also ich geh heute nach 21.00 noch mal raus…
Ist mir egal, was der geimpfte Wiegand vorgibt. Der muss selber noch lernen, sich an Regeln zu halten, dieser Arsch…
Wenn du dabei jemanden triffst, frag den mal, ob der dir sagen kann, was ein Samstag ist und wie man einen Kalender bedient. 😉
Das war beste heute. Vielen Dank, Blondi! 🤣🤣🤣
Und an den seltsamen „Bürger“ gerichtet : Du bist soooo ein Widerständler. Fehlt nur noch der Vergleich mit Sophie Scholl oder von Stauffenberg.
Aber noch was ernsteres für den „Bürger“: ‚Arsch‘ ist eine Beleidigung, strafbar auf Antrag oder wenn öffentliches Interesse vorliegt. Diese Beleidigung sagt mehr über das primitive Wesen des Verfassers aus als über den, der damit bezeichnet werden soll.
Arsch ist keine Beleidigung, sondern die Bezeichnung für einen Körperteil oder Körper. Sollte dir aber bekannt sein…
Dieser sinnfreie Kommentar reiht sich nahtlos ein und auch er sagt mehr über den Verfasser und sein geistiges Niveau aus als ihm lieb sein dürfte.
§ @ Malte Falsch, sicher ist das in Deinem Bekanntenkreis die übliche Umgangsform, vielleicht begrüßt Ihr Euch sogar so! Aber hier ist das Ganze im Kontext zu sehen, somit eine Beleidigung, also strafbar
@ Ei-Wurf mach Dir mal keine Gedanken, ich habe den „Bürger“ schon mehrfach darauf hingewiesen, „Arsch“ war noch das Geringste in letzter Zeit! Aber vielleicht hat man ihn ja bald an selbigen!
Na Bürger, nun vergreifen sie sich mal nicht im Ton
Zu Fuß zur Tanke? Bei Zigarettenkauf? Es gibt da so viele Schlupflöcher, dass es fast schon lustig ist.
Ich komme immer aus der Kirche.
Übrigens spontane Demonstrationen wären übrigens erlaubt, da ein Grundrecht.
Wird Zeit, dass der Wiegand weg kommt am Mittwoch.
Was ist denn am Mittwoch?
Ab Samstag, aber wie lange soll das gehen.
Bkf:vorerst nur 10 Jahre, steht doch im Artikel!
Steht in der Verordnung. Ist seit einer Woche bekannt. Bis 24. April oder bis zur nächsten Änderung.
Morgen fragst du wieder das gleiche…
Man kann nur ernsthaft hoffen das sich die Leute NICHT daran halten!
Soweit kommt es noch das man uns sagt wie wir uns zu bewegen haben!
Achja..nochmal hier für alle Panikmacher und Angsthasen,bitte lesen!!!
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/lockdown-debatte-dkg-chef-gass-keine-ueberlastung-der-kliniken-in-sicht-75942170.bildMobile.html
Bild war live dabei. Haben ja jetzt ein Frau als Chef. *prust*
https://www.rtl.de/cms/corona-keine-grosse-gefahr-glaubt-karl-lauterbachs-ex-frau-angela-spelsberg-4607764.html
Vielleicht eher das für dich @meinungsfrei?
Nee, die ist zu alt. Außerdem geschieden. Bin katholisch…
War mir so sicher, dass das dein Niveau ist. Irren ist menschlich ;).
Was wenn am Abend das Bier ausgeht?
Dann hast du schlecht geplant oder zu früh mit dem Saufen angefangen.
Falls das Ordnungsamt also kontrolliert, schnell noch eine Spontandemo machen. Demos sind ja erlaubt. Zwänni wird sich freuen
Was wenn am Abend das Bier ausgeht?
Dann begeht das Bier eine Ordnungswidrigkeit.
Nur, wenn das Bier mindestens 14 Jahre alt ist.
@Mark und @Achso:
Danke für den Geist hinter den Worten. Alle lächeln zu wenig derzeit.
Darf ich nach 21 Uhr noch aus dem geöffneten Fenster husten? 😀
Klarglas? Gardine?
Ich verstehe diesen Sonderstatus von Religion nicht und ich verstehe nicht, warum es Leuten so unabdingbar wichtig ist, in irgendwelche Gotteshäuser (gleich welcher Religion) zu gehen, um irgendwelche Rituale abzuhalten. Den Göttern ist es scheißegal, ob sie nun angebetet werden oder nicht, und wo und auf welche Art das stattfindet. Es bricht sich keiner einen dran ab, einmal nicht zu einer Veranstaltung zur Religionsausübung zu gehen.
Ach Purzel, du versteht so vieles nicht. Man kann doch nicht jedes Mal die Welt anhalten, bis du wieder eine intellektuelle Hürde genommen hast. Mach dir keinen Kopf um irgendwelche „Götter“. Versuch deinen Alltag auf die Reihe zu bekommen, damit hast du doch schon genug zu tun.
Sowas dämliches habe ich ja noch nie gelesen. Freue mich schon auf die Treffen mit den „Ordnungskräften“ nach 21:00 Uhr. Das wird wohl eine Klagewelle geben, hoffentlich! Bescheuerter geht immer 😄😄😄. Wer arbeitet bitte so einen Schwachsinn aus.
Du willst NOCH mehr klagen als jetzt schon jeden Tag im Internet??
Uff.
Or danke euch das ich wenigstens noch auf dem Balkon darf in meinem privaten Reich!
Und ich frage mich für was Geschäfte bis 21/22uhr auf bleib müssen wenn es eine Ordnungswidrigkeit dann ist nach 21uhr nachhause zukommen! Stehen dann 21uhr5 das Ordnungsamt am Supermarkt und verbietet den Einlass? Und die Kassierer sitzen dumm rum! 😅
Die Mängel des Bildungssystems haben tiefe Spuren hinterlassen. O_O
Laut Gesetz muss eine Ausgangssperre zeitlich begrenzt werden. Das hab ich im Artikel nicht gefunden. Weiß das jemand?
Welches Gesetz regelt denn Artikel bei dubisthalle?
Ist das wirklich Ihre Antwort auf meine Frage?
Nein, das ist die Frage, welches Gesetz du meinst, in dem steht, dass in einem Artikel bei dubisthalle was von einer zeitlichen Begrenzung stehen muss.
Das kannst du in der Verordnung lesen, die man dir heute sicher in den Briefkasten gesteckt hat!
„Diese erste Verordnung zur Änderung unserer vierten Eindämmungsverordnung wird am Karfreitag, 2. April 2021, veröffentlicht und tritt am Samstag, 3. April 2021, in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt am Karfreitag in einem Sonder-Amtsblatt.“
https://dubisthalle.de/abendliche-und-naechtliche-ausgangsbeschraenkung-fuer-halle-stadt-will-distanzunterricht-wochenmarkt-bleibt-offen
Ach, hast nichts bekommen? Na so ein Pech auch!
Ich habe auch nichts
– bekommen.
– in der Brieftasche.
– im Kopp.
– in der Hose.
– im Bauch.
– auf der Bank.
– in der Hand.
– zu bieten.
– gesagt.
– beizutragen.
– verstanden.
– zu sagen.
– zu verkaufen.
– gesehen.
… (Mein Beer ist auch alle.)
Muss ich mir da jetzt Sorgen machen???
Es muss Bär heißen, dass in der Klammer.
Nö. Die hat das richtig gemacht!
Den Sinn der Ausgangssperre im Zusammenhang mit der Eindämmung des Virus wird sich mir nie erschließen. Ist es also belegt,dass das Virus vorallem 21:01 besonders stark in Kaufhallen und Tankstellen auftritt?! Ist er wissenschaftlich erwiesen,dass ich also bei einer Gassirunde 22Uhr dafür Sorge,dass die Menschen im Altenheim an Corona sterben?! Ist das Virus also gefährlicher,wenn ich den ganzen Tag bei einer Familie im Garten bin und dann nicht vor 21 Uhr zurück bin. Das einzige,was Sinn ergeben hätte,wäre, wenn man ganz klar untersagt,dass sich nachts draußen mehrere Menschen treffen und dabei ordentlich einen heben. Alles andere,was auch im FAQ oben für Sachverhalte stehen,dürfte zu nicht einer einzigen vermiedenen Virusinfektionen führen.
Die Zeit ist sogar der Meinung, Ausgangssperren wären verfassungsrechtlich wenig gedeckt:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-04/ausgangssperren-deutschland-verfassung-corona-neuinkfektionen-demokratie
Vor allem, weil ja die Maßnahmen am Tag kaum mit der Sperrung in der Nacht konform gehen.
Das ist nicht die Meinung „der Zeit“, sondern Die Zeit lässt – Überraschung! – Menschen mit verschiedenen Meinungen zu Wort kommen.
Seit ihr in diesen Stunden unterwegs, da wird die Stadt von unseren Goldstücken belagert. Ergebnisse werden von der Polizei aufgenommen, die aber keine Rechte haben konsequent diese durchzuführen.
Als Frau alleine nach 21 Uhr mit dem Hund gassi gehen in Halle 😳na ganz bestimmt nicht, eine unglaubliche Frechheit, als Frau kann man sich definitiv so schon nicht mehr raustrauen, wer sowas festlegt 😡eine absolute Frechheit 😠
Kommt nur auf die Größe und Aggressivität des Hundes an… Mach dich mal locker.
Du kannst ja auch den Freund oder Mann an die Leine nehmen und mit ihm Gassi gehen.
Wie jetzt? Du gehst immer nur mit männlicher Begleitung Gassi? Wie manche ihre Lebenszeit verschwenden, ist echt erstaunlich.
In Saudi-Arabien müsstest du dich ja dann pudelwohl fühlen. 😛
Ich schließe mich da Badass an. Wenn der Bürger einfach raus geht, erübrigt sich alle weiteren Fragen.
Müssen wir jetzt auch Herrn Wiegand fragen ob der Bürger jetzt auf die Toilette darf ?
Es reicht doch wohl wenn Herr Wiegand sich von Magdeburg oder Berlin an der Nase rumführen lässt, da muss doch der Bürger dies nicht auch machen.
Falls Herr Wiegand mein Post lesen sollte, dann frage ich ihn hiermit ,was soll ihr Affentheater ?
„…auch Besuche beim Nachbarn im eigenen Mehrfamilienhaus sind untersagt.“
Weil zwischen 21 Uhr und 5 Uhr das Virus im Dienst ist? Wie bekloppt ist denn das?
Früher, also bis vor etwa einem reichlichen Jahr, hätte man Leute, die solchen Schwachsinn befehlen, einfach ausgelacht!
Na das Vier-Us geht ja bekanntlich aufs Gehürn!
Und heute wirst du ausgelacht. Jeder ist mal dran.
Gerade diesen Punkt kann doch eh niemand kontrollieren. Reg dich nicht so auf.
Im Dritten Reich gab es Ausgangssperren für Juden.
Und für Minderbemittelte Euthanasie. Du hast also Glück, daas das Dritte Reich keine 1.000 Jahre überlebt hat. 🤦♂️
Und die waren auch noch alle ungeimpft. 🙄
Wenn ihr nach 21 Uhr rausgeht, nehmt einen kleinen Teppich mit. Wenn das Ordnungsamt kommt, drauf Knien und beten.
Heute wäre eine (Wind-)Jacke sinnvoll(er).
Ich treffe mich trotzdem zu Ostern mit meinen Arbeitskollegen und das sogar nach 21Uhr😅😅.
Ich bin mal gespannt ob die Maßnahmen auch zum Ramadan umgesetzt werden.
Hier ist nicht der Bosporus! Na klar gilt die Rechtsgleichheit. Nicht wie beim Sultan!
Das werden wir am 13.04 Sehen😁
Bist Du dann der Sultan? Ist Kostümfest, oder was?
Du darfst dich auch treffen, aber nur auf privatem Grund und musst dann bis 5 Uhr morgens da bleiben, wo du bist.
Was ist ein triftiger Grund: „Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‘triftiger Grund’ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“
Glaubhaftmachung:
§ 294
Glaubhaftmachung
(1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.
(2) Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft.
Auf Deutsch: „Anlässe von vergleichsweise geringem Gewicht“ gilt als triftiger Grund.
Verrat doch den Deppen nicht alle Verwaltungstrickse!
Verwaltungstricks in der Zivilprozessordnung? OK. 😂
Völlig wurst, wo das steht! Die Deppen finden das aus eigener Kraft niemals! Die dürfen CDU/SPD wählen. Das muss reichen!
@Ich,heute ist das umgedreht.Wird wohl Lügenbernds Rache gegen Halles Bürger sein.
Bankrotterklärung der politisch Verantwortlichen. Da hilft nur ziviler Ungehorsam.
Aber auch das traust du dich nicht. Am Ende machst du artig, was von dir verlangt wird. Wie ein Beta das eben so macht.
Stell dir vor, es ist Ausgangssperre – und keiner macht mit.
Das möchte ich mal sehen, wie man 80 Millionen Deutsche wie die Hühner in die Ställe treiben will.
Alberner Kindergarten das alles. Einfach nächtliches Feiern und Saufen in Gruppen über 2 Personen untersagen, das hätte doch wohl gereicht. Stattdessen muss sich jetzt jeder Gassigeher überlegen, wieviel Meter er sich inzwischen von der eigenen Haustür entfernt hat. Wenn der ganze Schwachsinn auch noch im Sommer gilt, darf man nicht mal raus, wenn die Temperaturen draußen endlich erträglich geworden sind.
Halle ist dicht besiedelt, aber es hat dann doch bloß ~240,000 Einwohner nicht 80 Millionen.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt aber nicht nur in Halle, du kleiner Erbsenzähler
Die in Halle angeordnete gilt nur in Halle. Es gibt keine deutschlandweite. Du musst schon bei der Wahrheit bleiben.
Es gibt aber überall vergleichbare, du kleiner Erbsenzähler. Egal was über den einzelnen aktuellen Verordnungen steht oder auch darunter, es läuft auf das Gleiche hinaus.
Nöö, nicht mal ansatzweise „überall“. Schon rund um Halle gibt es keine.
Versuch doch mal einen Kommentar zu verfassen, ohne zu lügen.
Es geht um Orte, wo nennenswert viele Menschen pro qkm leben, nur das ist für das Infektionsgeschehen von Bedeutung. Straßenkaspergekrümel interessiert hier nicht.
Also geht es jetzt nach Bevölkerungsdichte?
Halle: ~240,000 Einwohner, ca. 1700 Einwohner pro km² – Ausgangssperre!
Dresden: ~560,000 Einwohner, ca. 1700 Einwohner pro km² – keine Ausgangssperre
Karlsruhe: ~315,000 Einwohner, ca. 1800 Einwohner pro km² – keine Ausgangssperre
Kassel: ~205,000 Einwohner, ca. 1900 Einwohner pro km² – keine Ausgangssperre
Leipzig: ~590,000 Einwohner, ca. 2000 Einwohner pro km² – keine Ausgangssperre
München: ~1,5 Mio Einwohner, ca. 4700 Einwohner pro km² – keine Ausgangssperre
Kreis Offenbach: ~360,000 Einwohner, ca. 1000 Einwohner pro km² – Ausgangssperre!
Kreis Gießen: ~270,000 Einwohner, ca. 320 Einwohner pro km² – Ausgangssperre!
Main-Kinzig-Kreis: ~420,000 Einwohner, ca. 300 Einwohner pro km² – Ausgangssperre!
Irgendwie geht deine Theorie nicht auf. Definiere doch mal kurz „überall“ und „80 Millionen Deutsche“, damit wir nicht aneinander vorbeireden.
Mal sehen, ob sich die Ausländischen Mitbürgern an die Ausgangs Sperre halten!
Mit solchen Laschen Beschränkungen könnt ihr den Virus nicht besiegen, der wird sich totlachen wenn er liest, dass keiner nachts mehr auf die Straße darf
Das Virus ist noch ziemlich jung, es kann noch nicht lesen. Es kommt erst in fünf Jahren in die Schule.
Geile Entscheidung, dann kann sich das ganze, ins Land geschleuste und osteuropäisch gekommene noch freier entfalten. Tür und Tor stehen offen
Hier mal eine einfache Lösung für einen Spaziergang um Mitternacht:
– bei einer Kontrolle geht man grade (oder kommt man) von (zu) einer Apotheke die Notdienst hat, wegen Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Nierenschmerzen usw.; da die POL keine Ermächtigungsgrundlage hat, die Person wegen einer Owi einer klinisch- ärztlichen Kontrolle zu unterziehen, wird man später vom Vorwurf der Owi freigesprochen mangels gegenteiligen Nachweis.
Theoretisch kann man auch vergessen haben wo die Apotheke war und sucht eine Neue 🙂
Das hat ja fast schon was von Partisan. Mann bist du clever.
Von 20 bis 8 Uhr wäre besser gewesen
Von 5 bis 22 Uhr wäre noch besser!
Welch ein Schwachsinn:
Ich darf meine Lebensgefährtin auch nach 21 Uhr besuchen. Aber wenn ich bei ihr bin darf ich nach 21 Uhr nicht mehr nach Hause gehen???
Wer denkt sich solch einen Blödsinn aus?
Habt ihr euch gestritten?
@ Tim, warum willst Du denn bei Deiner Lebensgefährtin nicht übernachten ? Wer denkt sich solch einen Blödsinn aus?
Aja übertreiben kann man auch
Ich finde es auf allen Foren, Internetseiten und großen Zeitschriften immer wieder interessant, dass unter den gewichtigen Ausnahmegründen immer Punkt i) unterschlagen wird:
der Besuch bei Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589 Abs. 1 S.
1 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB (Nur Personen, deren eine von der anderen
abstammt, sind gemäß BGB in gerader Linie verwandt)
Und dass heißt, Eltern dürfen ihre Kinder besuchen und umgekehrt. Auch Geschwister untereinander dürfen nach 21 Uhr sich gegenseitig besuchen!!!!
Aber irgendwie möchte man dies nicht von diversen Medien öffentlich kundgeben.
Nein Geschwister gerade nicht.
Seitenlinie ist NICHT gerade Linie!
Verbreite das bitte auf allen Foren, Internetseiten und großen Zeitschriften! Sonst machst du dich mitschuldig.
Genau daran ist mir zwischen 21 und 5 Uhr gelegen, unbedingt. OMG
Ab sofort gehe ich nach 21 Uhr nur noch mit nem Knüppel aus dem Haus….so weit kommt es noch dass mich irgendeiner von einem Karnevals und Trachtenverein belästigt…dann gibts halt Saures für die Büttel.
@Antikarnevalist Schaumschläger, dann hören/lesen wir ja demnächst hier von Dir, da können wir sicher lange warten
Na wenn ich nach 21:00 nicht nach Hause gehen darf, müssen wir halt bis früh 5:00 durchfeten.
Manche haben den ernst der Lage noch immer nicht begriffen
Jajaja, dümmer geht’s immer! Aber lass mal, zu den nächsten Wahlen wird abgerechnet. Ausserhalb dieser … auch!
„ Dafür sind Besuche zum Beispiel von Gottesdiensten oder Demonstrationen erlaubt.“
Jetzt mal ernsthaft wie dumm ist das bitte, man darf zu Demonstrationen aber mal kurz zum Nachbarn darf man nach 21Uhr nicht.
Wo ist da bitte der Sinn?
Das ist einfach nur lächerlich das man zu Demonstrationen nach 21Uhr darf aber nicht zum Nachbarn der im selben Haus wohnt!
Eine sinnlose Maßnahme- wie so viele in der letzten Zeit. Solche Verbote werden dann im häuslichen Keller oder Partyraum umgangen. War auch schon immer so – selbst in Zeiten als Regierungen Durchgriffsrecht auf privaten Wohnraum hatten. Ein wirklich strenger Lockdown müsste massiv kontrolliert und sanktioniert werden und vor allem ubiquitär sein, um etwas zu bringen (also eine zeitliche Verschiebung des exponentiellen Wachstums, mehr erreicht man damit nicht – damit könnte man also Entlastungen der Krankenhäuser erreichen, so denn sie überlastet sind. Impfungen wären als einziges Mittel tauglich, wie man in anderen Ländern unzweifelhaft erkennen kann). Kann man jetzt trefflich drüber diskutieren ob eine Gesellschaft das will. Aber vielleicht hilft ja der Blick auf belastbarere Zahlen wie der unsäglichen und untauglichen Inzidenz – aber hierfür müsste man ja lesen wollen und können. Beispielsweise Mortalität, Erkranksschwere- und deren Häufigkeit, ITS-Belegung, Übersterblichkeit und Durchschnittsalter der Verstorbenen durch/mit COVID im Vgl. zur normalen Sterblichkeit. Sollte für ein differenziertes Meinungsbild ohne Nachplappern eigentlich reichen. Angst ist und war noch nie ein guter Ratgeber.
Irgendwo in Halle, Magdeburg oder Berlin gibt es ein unterirdisches Geheimlabor, wo sich unsere Politiker*innen jeden Tag ihren Trunk oder auch mal eine Tablette abholen, um dann derartige Beschlüsse festzulegen. Anders ist dieser ganze Irrsinn nicht erklärbar. Ich darf an der frischen Luft nicht joggen!! 🤣😂
Ab 21 Uhr versprühen die Nachtwächter von Halle das Corona Virus 🦠
Heute Abend laufe ich denen mit Astra von Edeka hinterher😅😅
Leute, bleibt stabil!
Wir werden noch in dieser Woche eine Religionsgemeinschaft gründen und regelmäßige Gottesdienste in wechselnden Wohnungen durchführen. Gemeinsames Essen und Trinken sind zentrale Inhalte unserer Religion.
„…Besuche beim Nachbarn im eigenen Mehrfamilienhaus sind untersagt. Dafür sind Besuche zum Beispiel von Gottesdiensten oder Demonstrationen erlaubt.“
Jetzt drehen’s durch😅👍.
Läuft super…
„Gassi“ gehen soll so kurz wie möglich sein? Das bestimmt der Hund seine Blase und der Darm,wie lange des dauert und wenn’s ne halbe Stunde ist. Auf Druck ist noch nie was richtig gelaufen.
Wo soll man nachts auch hin ? Ist doch eh alles zu. Purer Aktionismus.
Zum Glück ist das Virus ab 5.00 Uhr dann nicht mehr so gefährlich.
Darf ich meine Wohnung verlassen, um im selben Haus jemanden zu besuchen?
Nein, die Ausgangsbeschränkung bezieht sich auf das Verlassen der Wohnung. Alle Gemeinschaftsanlagen im Haus oder das gemeinsam genutzte Grundstück eines Mietshauses dürfen dann nicht genutzt werden.
Bezieht sich die Frage nicht auf den Besuch bei jemandem im gleichen Haus? Nach meinem Verständnis also bei einem Nachbarn in dessen Wohnung?
Was ist unter Wohnung zu verstehen?
Der Begriff „Wohnung“ beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die eigene Wohnung. Hierdurch ist klargestellt, dass es sich bei den Regelungen um ein Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum handelt und dabei der Aufenthalt nicht zwingend in der eigenen Wohnung erfolgen muss. Der Aufenthalt kann daher auch in einer anderen Wohnung erfolgen, sofern die übrigen Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen eingehaltenwerden. Nach 21 Uhr ist es nicht zulässig, sich ohne gewichtigen Grund nach draußen zu begeben.
Diese Antwort widerspricht der bzgl der Aussage zur ersten Frage.