Autofahrer fährt Fußgänger in der Willy-Brandt-Straße an und flüchtet

Am gestrigen Abend gegen 21:10 Uhr ereignete sich im Bereich Willy-Brandt-Straße in Halle (Saale) ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines PKW und eines Fußgängers. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen kam es aus noch ungeklärter Ursache zu einer Kollision zwischen dem Fußgänger und dem beteiligten PKW. Der Fahrzeugführer des PKW entfernte sich nachfolgend pflichtwidrig vom Unfallort. Durch das Unfallgeschehen zog sich der Fußgänger leichte Verletzungen zu.Durch die Polizei wurden die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen. Diese dauern zum jetzigen Zeitpunkt an. 

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5 Kommentare

  1. 10010110 sagt:

    Ich fordere Autokennzeichen, dann kann man die wenigstens erwischen!!11! 🙄

  2. : sagt:

    Verstehen wir keine Ironie 😔

  3. Bettina sagt:

    Ob es „pflichtwidrig“ war, sich vom Unfallort zu entfernen, müssen erst die Ermittlungen ergeben. Die Pflicht ergibt sich logischerweise u.a. durch die Wahrnehmung eines Unfallgeschehens, oder?
    Einer der vielen Jurastudenten hier möge mich bitte korrigieren, falls dem nicht so ist.

  4. Bettina sagt:

    @klausklaus
    Lustig? Nö. So ist die Rechtslage. Die ist aber tatsächlich oft noch schwieriger als die deutsche Rechtschreibung.
    Mir ist mal jemand beim Ausparken ans Auto gefahren und hat den Unfallort verlassen. Glücklicherweise (für mich) wurde das beobachtet und ein Zettel mit seinem Kennzeichen unter meinen Wischer geklemmt. Die Polizei informierte mich am selben Tag noch darüber, daß der Fahrzeugführer knapp 90 Jahre alt ist und man annehmen kann, daß er den Unfall tatsächlich nicht bemerkt hat. Somit war die Unfallflucht vom Tisch.

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