Behinderten-Werkstätten in Sachsen-Anhalt: Nutzung ist weiterhin freiwillig

Die Teilnahme an Kursen / Arbeiten in Behindertenwerkstätten und Tagesförderstätten ist weiterhin freiwillig. Auch die neue Eindämmungsverordnung sieht keine Arbeitspflicht für die Leistungsberechtigten vor.

Ein Besuch ist weiterhin freigestellt. Ein ärztliches Attest sei nicht nötig.

Eine Ausnahme bildet die Ausbildung im Berufsbildungsbereich der Behinderteneinrichtungen, dies muss weiterhin wahrgenommen werden – wobei die Präsenzpflicht aufgehoben ist.

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4 Kommentare

  1. 07 sagt:

    Na Gott sei Dank ist das freiwillig

  2. Tag sagt:

    Schön fad es die Werkstätten gibt, großes Lob

  3. Pläg sagt:

    Nur gut dass es die Behindertenwerkstätten gibt, damit auch die Menschen Gruppe eine sinnvolle Beschäftigung hat und Geld verdienen kann

    • Franz2 sagt:

      Damit haben sie was geschafft, was unsere selbsternannten „Freiheitskämpfer für Demokratie und Meinungsfreiheit (wir bedrohen jeden, der uns Widerworte gibt) und Sektenschwurbler nie schaffen werden.