Beim Losverfahren nicht erfolgreich? StadtElternRat informiert Eltern am 18. März

Dieser Tage haben Familien Post bekommen, ob sie beim Losverfahren für die künftigen 5. Klassen erfolgreich waren. In etwa 600 Fällen dürfte die Information erfolgt sein, dass es die Wunschschule nicht wird. Beispielsweise musste an allen drei Integrierten Gesamtschulen (IGS) gelost werden. Der StadtElternRat (StER) Halle möchte betroffenen Familien Unterstützung und Orientierung bieten und lädt daher alle Interessierten am Dienstag, dem 18. März 2025, um 18:30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum Losverfahren ein.
Dieses stelle zahlreiche Familien vor Herausforderungen gestellt, so der StadtElternRat. Im Fokus stehen praktische Hinweise, wie Eltern und Schüler*innen in dieser Situation angemessen reagieren und welche nächsten Schritte zu unternehmen sind. Die Veranstaltung wird in der IGS.Halle Am Steintor, Adam-Kuckhoff-Straße 37, 06108 Halle, stattfinden. Sie bietet allen Betroffenen die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und sich auszutauschen.
Wichtiger Hinweis: Diese Veranstaltung stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RBerG) dar. Für rechtliche Fragen wird empfohlen, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren. Der StER Halle sieht es als seine Aufgabe, Eltern und Schüler*innen in schwierigen Situationen zu unterstützen und gemeinsam Lösungen zu finden.
Jedes Jahr der gleiche Mist.
Wie jedes Jahr geht es dem Stadtelternrat nur darum, leerausgegangene Eltern zur Klage zu animieren, was am Ende nur eine Verschwendung knapper Ressourcen ist und am Ende nicht wirklich etwas bringt.
Das stimmt nicht. Herr Senger macht einen tollen Job. Er erklärt die Möglichkeiten und fängt die Eltern auf. Was die Stadt einfach nicht macht. Wir haben es 2mal erlebt und auch einmal geklagt.
Das was im Hintergrund passiert, ist nur traurig. Um Kosten zu sparen wird hier mit der Zukunft der Kinder gespielt. Und wer Kohle hat, kriegt auch seinen Platz.
„Wir haben es 2mal erlebt und auch einmal geklagt.“
Das ist genau das, was ich meinte.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dürften ihre hier getätigten Äußerungen scheinheilig sein.
Oder warum sind Sie der Meinung, dass andere auf Ihre Rechtsansprüche verzichten sollen?
Das ist schlichtweg falsch, sorry.
Was zum Geier sollte der StER denn davon haben, so zu agieren, wie von Dir vorgeworfen?
Der StER drückt den Finger in die offensichtliche Wunde, das gefällt natürlich nicht allen.
Aber warum sollten Eltern auf ihr, per Gesetz zustehendes Recht, verzichten und den Schritt nicht gehen?
Die von der Stadt zugewiesenen Ersatzplätze sind tlw. schlicht gesetzwidrig, da sie der, in der Schullaufbahnerklätung des Kindes, gewünschten Schulform, widersprechen.