Beleidigungen und Widerstand gegen Bundespolizisten am Hauptbahnhof Halle
Am 18.07.2019, gegen 17:05 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Halle einen 21-jährigen Äthiopier. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann kein Aufenthaltsrecht besitzt und sich damit illegal in Deutschland aufhält. Der Mann benahm sich äußerst unkooperativ und wollte sich der polizeilichen Maßnahme entziehen, so dass er festgehalten werden musste. Er beruhigte sich nicht, riss sich los und sperrte sich, so dass er wegen Flucht- und Angriffsgefahr gefesselt werden musste.
Desweitern beleidigte er die Beamten auf sexueller Basis und mit Fäkalausdrücken. Auch in der Dienststelle der Bundespolizei benahm er sich weiterhin verbal und körperlich sehr aggressiv, beleidigte, spuckte und trat mehrmals gegen eine Tür. Zur Unterbindung seiner Spuckattacken wurde ihm eine sogenannte Spuckhaube angelegt. Gegen 19:30 Uhr hatten sich der Mann beruhigt, so dass er die Wache der Bundespolizei verlassen konnte. Ihm wurde eine Bescheinigung für die Ausländerbehörde gegeben, bei der er sich unverzüglich melden muss, um einen Aufenthaltsstatus zu erwirken. Er erhält Strafanzeigen wegen des unerlaubten Aufenthalts, Beleidigung und wegen des Widerstandes gegen Vollzugsbeamte.
Wie wäre es, den Mann nicht einfach aus dem Gewahrsam zu entlassen, sondern in Abschiebehaft zu verbringen und ihn danach wieder in sein Heimatland zu verbringen, wenn Möglich auf eigene Kosten?
Um ihn in „Abschiebehaft“ (oder irgendeine andere Haft) verbringen zu können, müssten die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist nicht der Fall. Auch für das Verbringen in sein Heimatland gibt es keine Grundlage. Vielleicht verbringt er sich freiwillig und auf eigene Kosten in sein Heimatland, vielleicht verbringt er hier auch nur seine Sommerferien.
Um deine Frage zu beantworten: Es wäre rechtswidrig.
Der Aufenthalt eines Ausländers, der über keine Aufenthaltsberechtigung verfügt, ist rechtswidrig(vgl. § 51 AufenthG). Insoweit ist der Ausländer zur Ausreise verpflichtet(vgl. § 50 AufenthG).Kommt er dieser Ausreisepflicht nicht nach, kann unter den Voraussetzungen des § 58 AufenthG seine Abschiebung erfolgen. Die Abschiebung ist die Vollziehung der Ausreisepflicht als aufenthaltsbeendende Maßnahme.
Das reicht schon. Im Übrigen besteht Fluchtgefahr….. Lesen bildet: §112 Strafprozessordnung.
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann kein Aufenthaltsrecht besitzt und sich damit illegal in Deutschland aufhält.
Du macht Illegal zu Legal. Du bist so glaubwürdig wie ein Versicherungsmakler der in der heutigen Zeit einer 80 jährigen Rentnerin eine Lebensversicherung andrehen will.
Du bist für mich raus!
Von Haft erwähnst du auf einmal nichts mehr. Aber du weißt mehr als die Bundespolizei, die unmittelbar mit dem Fall zu tun hatte. Wahnsinn!
Du bist für mich rein!
@Seb Gorka, der blau Zweg
Deine Weisheiten in allen Ehren. Wir wissen alle, dass du beim Googeln der Schnellste bist. Aber mal im Ernst. Auch dir sollte klar sein, dass so ein Meldung die Volksseele zum kochen bringt. Jetzt mal ne ernste Frage an den Supergoogler. Was macht die deutsche Justiz mit so einem Menschen. Und komm mir jetzt nicht mit Ausflüchten oder deinen aus dem Netz kopierten Weisheiten. Ich will deine Meinung lesen. Wie sollte Deutschland mit so ner Granate verfahren…
Kein Aufenthaltsrecht, Widerstand gegen Vollzugsbeamte, Flucht – und Angriffsgefahr, zur Belohnung gibt es dann noch ein paar hilfreiche Tipps nach der umgehenden Freilassung.
Warum nicht gleich ein Hotelzimmer im Roten Ross, etwas Taschengeld und einen Leihwagen…^^
Ab nach Hause, wir haben die Schauze voll von solchen „Schutzbedürftigen“. Es ist wie bei einer Flutung durch Hochwasser. Hinterher liegt überall Müll rum.
dieser Vorgang macht einmal mehr deutlich, dass unsere Gesetzeslage ganz offensichtlich illegale Aufenthalte und Straftaten von Illegalen nicht verhindert und selbst aufgegriffene und identifizierte Illegale nicht adäquat behandelt. Konkret: Ein Ausländer ohne Aufenthaltsrecht hat keinen gemeldeten Wohnsitz und darf insofern nicht „mit der Bitte, sich bei der Ausländerbehörde zu melden“ wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Er muss in Haft! Sein Verhalten gegenüber der Polizei, also der Autorität unseres Staates gegenüber, lässt ein kooperatives Verhalten des Aufgegriffenen zudem nicht erwarten.
Wissen die Behörden, wo sich diese illegale Person gerade aufhält? Dass selbst Vertreter der Sicherheitsbehörden hier verunsichert und irritiert sind, verwundert nur bedingt.
Die Bürger unseres Landes erwarten zu Recht, dass unser Staat, der das alleinige Gewaltmonopol besitzt, angemessen reagiert und Recht umsetzt. Geschieht das nicht, bleibt die Einschätzung, dass eben genau dieser Rechtsstaat die Bürger nicht mehr schützt. Ein solcher Rechtsstaat wird von vielen nicht mehr akzeptiert. Warum wundern wir uns, wenn die Ablehnung der staatlichen Ordnung in der Mitte der Gesellschaft anzukommen droht? Warum wundern wir uns über das Entstehen von Identitären oder Reichsbürgern? Warum wundern wir uns über das Erstarken der AfD? Das kann und darf uns nicht unberührt lassen.
Die Politik muss hier ganz dringend die Wirksamkeit unserer aktuellen Rechtsprechung und der einschlägigen Gesetze prüfen. Gesellschaftlich haben wir bereits Verwerfungen, unsere Demokratie ist schon jetzt konkret in Gefahr!
Wie soll ein Gesetz einen illegalen Aufenthalt verhindern? Das ist wie mit den Kameras. Die können auch keine Straftaten verhindern. Die Gesetze dienen dazu, Geschehenes zu regeln. Woher weißt du nun schon wieder, wer welchen Wohnsitz hat und was ist überhaupt ein „gemeldeter Wohnsitz“? Über Haftgründe (die Voraussetzung für eine Haft) entscheidet nicht ein Dirk Müller, Halle-Neustadt, sondern ein (Haft)Richter, Amtsgericht. Wenn du ein solcher werden willst, hast du noch eine Menge zu lernen! Da mangelt es dir schon an einfachsten Grundlagen und Allgemeinwissen!
Die Vertreter der Sicherheitsbehörden erscheinen laut dem Bericht alles andere als verunsichert, sondern viel mehr sehr souverän agiert zu haben.
Wenn du den Rechtsstaat nicht (mehr) akzeptierst, musst du das mit dir ausmachen. Andere dazu anzustiften, es dir gleich zu tun, ist verachtenswert und verfassungsfeindlich.
@Sebgorka: vielleicht hättest du den Kommentar vom Müller einfach mal aufmerksam gelesen und (wichtiger) auch intellektuell verstanden.Es reicht nicht aus, einfach alles und jeden unreflektiert und ohne Hintergrundwissen und verständnis vom geschriebenen zu verurteilen. Und dem Müller Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen zeigt wessen geistig Kind du bist. Selten schreibt hier jemand so viel Unsinn.
als Rechtsanwalt kann ich Herrn Müller nur zustimmen. Er hat die aktuelle Situation und die rechtsstaatlichen Erfordernisse und Defizite ziemlich gut und nachvollziehbar zudammengefasst. Auch der Conclusio kann ich uneingeschränkt zustimmen. Bitte mehr solche Erkenntnisse. Wenn die Politik jetzt noch entsprechend handeln würde, passte es wieder.
Kommentare vom permaoberschlauen seb gorka kann man getrost als belangloses Geschwafel abtun. Herr Müller hat offensichtlich eine klarere Vorstellung von unserem Rechtssystem als ebendieser seb gorka.
Es ist irgendwie niedlich, wie du immer um dich schlägst, wenn dir dein Wissensstand bewusst wird. Aber auch das Toben ändert nichts an den Tatsachen. Wenn dir der Rechtsstaat zuwider ist, musst du die Konsequenzen daraus ziehen. Der Rechtsstaat bleibt weiterhin unbeeindruckt, egal wie viele deiner kleinen Tänzchen du noch aufführst. Notfalls bekommst du auch die Spuckhaube auf…
Herr Gorka, ist das ihr Ernst, was Sie hier verbreiten? Es gäbe genug, was man an den Aussagen von Herrn Müller kritisieren, zumindest aber diskutieren kann. Aber Sie sollten wenigstens verstehen, was er schreibt und nicht so hektisch gegen alles und jeden wettern…
Was lässt die Behörden eigentlich in dem Glauben, dass der sich freiwillig zur Ausländerbehörde begibt, um seine eigene Abschiebung zu veranlassen? Der taucht bei der nächsten Gelegenheit unter und wird höchstens bei irgendeiner Zufallskontrolle mal wieder aufgegriffen. Da hätten sie ihn auch gleich in Ruhe sein Ding machen lassen können.
Vielleicht, weil er – im Gegensatz zu dir – verstanden hat, dass er mit seinem dortigen Auftauchen nicht seine Abschiebung veranlasst, sondern im Gegenteil die Ausländerbehörde dafür sorgen kann, dass er ein Aufenthaltsrecht hat bzw. selbiges nachweisen kann.
Ergibt sich übrigens schon aus der Polizeimeldung, die du hier kommentierst…
Du meinst also, der Polizeieinsatz ist wie ein Empfehlungsschreiben für ein Aufenthaltsrecht?
Nein. Aber vielleicht das Schreiben, was ihm die Polizei nach ihrem Einsatz ausgehändigt hat.