Biertrinkender Fahrgast ohne Maske und Fahrschein greift Polizisten an

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  1. Jr sagt:

    Unglaublich respektlos, an in den Knast mir dem

  2. Franz2 sagt:

    Typisches Pack, wovon es in Halle leider zuviele gibt. Und liebe Relativierer, die gleich die Kommentarspalte fluten … i do not give a shit !

  3. Irrenhaus Deutschland sagt:

    Versagen auf allen Seiten!

  4. Nobody sagt:

    „andere Fahrgäste wiesen ihn zwar darauf hin“ – Blockwarte und Oberlehrer. Ein Land in dem wir gut und gerne leben.

    • Relax sagt:

      Wieso? Wegen solcher Trottel ist doch der ganze Stress. Es gibt Bestimmungen der HAVAG: Mitnahme nur mit gültigem Fahrschein und mit Maske. Ist deren Hausrecht und völlig legitim. Und nur weil sich der Trottel nicht dran halten will, soll man ihn nicht auf sein Fehlverhalten hinweisen? Wäre bei lauter Musik oder Schuhen auf dem Sitz genauso erforderlich. Wo ist da oberlehrerhaftes Blockwartgehabe? Wie reagieren Sie, wenn man Sie auf Fehlverhalten hinweist oder Sie gar kritisiert?

      • Hirsch sagt:

        Dieser Mann gehört vor Gericht. Das ist schwere versuchte Körperverletzung in 100 Fällen. Gemessen an der zulässigen gesammt Zahl der möglichen Fahrgäste. Das heisst nicht unter 5 Jahre.

      • Pionierleiter sagt:

        Wegen solcher Trottel, können sich die Spießer mal schön aufspielen. Ekelhafte Wechselwirkung von Diktatur und Denunziantentum

        • 10010110 sagt:

          Ab wo ziehst du denn die rote Linie, ab die ein Einschreiten bzw. „Denunzieren“ gerechtfertigt ist? Laute Musik? Rumgröhlen? Sachbeschädigung? Körperverletzung? Mord?

    • 123 sagt:

      Du hast doch den knall nicht gehört.

    • Peter Pan sagt:

      Lötzinn! Von wegen. Wer keine Maske tragen will der kann den Bus nehmen und zwar den Fußbus! Oder das Fahrrad, aber das hätte er wahrscheinlich geklaut und das Wetter war dem nicht genehm. Die HAVAG hat Hausrecht! Punkt, Ende und Aus. Wenn der Heizungsablesedienst zu Ihnen nach Hause kommt um die Heizungen abzulesen (egal ob das jetzt Technisch bei Ihnen der Fall ist oder nicht, als Beispiel) dann sind Leute wie Leute Sie und der da die lautesten die denjenigen zusammenscheißen die Schuhe auszuziehen! Aus gutem Grund, weil Sie Hausrecht haben und Sie sagen was in Ihrer Wohnung für Musik gespielt wird und welches Essen gegessen wird. Und wenn Menschen Angst haben dann ist es ihr gutes Recht denjenigen auf den Auslöser (fehlende Maske) hinzuweisen. Der soll froh sein, in anderen Fällen sind solche Spinner mit Recht schon wegen versuchter Körperverletzung angezeigt worden. Im StGB steht dass nur der Versuch einer Körperverletzung alleine schon strafbar ist. Dass er sich obendrein die Leistung erschlichen hat und Gewalttätig geworden ist spricht für den Mann und eine gewisse Klientel Bände. Warum können solch Vollpfosten sich nicht an Werte, Normen, Sitten und Moral halten? Und dann gibt es immer wieder so Kommentarspaltenrambos und Internetgroßschnauzen wie Sie, die dass im vermeintlich Anonymen auch noch gutheißen! Nach den Attentaten in Hanau gab es natürlich durch Leute wie Sie hunderte Kommentare. Einem 63-jährigen ist ein einfaches Like bei Facebook jetzt zum Verhängnis geworden! Der hatte einen Kommentar geliked der das Attentat und die 9 Morde glorifiziert hat. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gibt es eine Abteilung Cyber Kriminalität, die hat nicht nur gegen diesen 63-jährigen Anklage erhoben. Und ich würde mich an ihrer Stelle nicht zu weit aus dem Fenster lehnen ohne Klarnamen. Ihre IP ist gespeichert! Das können schnell mal einige hundert und mehr Euro an Buß- oder Strafgeld sein und dann sind Sie der nächste der sich Leistungen erschleicht. Aber wahrscheinlich machen Sie das ohnehin schon aufgrund Ihres bejahenden Kommentars. Wenn Sie in diesem Land nicht gut und gerne leben, warum sind Sie dann noch hier? Vollpfosten gibt es nicht nur beim Fußball.

    • Uppercrust sagt:

      @ Nobody: Es gibt meist eher zuviele Duckmeuser die nichts sagen. Es braucht mehr couragierte Bürger die solche renitenten Asis in die Schranken weisen.

  5. Hirsch sagt:

    Dieser Mann gehört vor Gericht. Das ist schwere versuchte Körperverletzung in 100 Fällen. Gemessen an der zulässigen gesammt Zahl der möglichen Fahrgäste. Das heisst nicht unter 5 Jahre.

    • Hallenser sagt:

      Du bist Staatsanwalt. Das merkt man. Oberstaatsanwalt vermutlich. Danke für den Einblick in das komplexe Feld der Juristerei. Warum manche Verhandlungen teilweise Stunden oder sogar Tage dauern, wo doch in zwei Sätzen alles gesagt werden kann, ist da jetzt aber wenig verständlich. Aber wird schon alles seine Richtigkeit haben. Dafür gibts ja Internet.

  6. Hornisse sagt:

    Na Maske ist z.Z.angesagt und Fahrschein lösen mußtest du bei Honni auch,also was soll der Aufstand?Ich hab den Latz auch nicht gern vor’m Gesicht,zumal die Brille laufen beschlägt,aber ich lasse dann immer die Nase frei und wenn jemand Anstoß nimmt,dann ziehe ich ihn eben kurzzeitig hoch.Basta.

  7. Franz2 sagt:

    Wenn ich Jemandem Schaden zufüge oder mich nur bewusst fahrlässig verhalte, zieht dann das „Argument“ Petze und Denunziant auch ? Vor allem die Leute, die sofort ne Rückführung in das Herkunftsland fordern, wenn jemand beim Schwarzfahren erwischt wird, sind jetzt diejenigen, die mit zweierlei Maß messen und „Blockwart !!“ rufen.

  8. Kurzen Prozess sagt:

    Ein Jahr Hausverbot. In Bussen und Bahnen.
    Sollen solche verkrachte Existenzen loofen.
    Danach sind sie geheilt.