Bildungsministerium und Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt stärken Übergang von Schule zu Beruf
Die enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen in Sachsen-Anhalt und den Agenturen für Arbeit wird ausgebaut und weiter gestärkt. Mit einer Neuregelung im Schulgesetz schafft das Land eine gezielte Verbesserung für Jugendliche, die kurz vor dem Ende des Schulbesuchs stehen und noch keine konkrete berufliche Anschlussperspektive haben.
Um zu verhindern, dass diese Jugendlichen am Übergang von der Schule in die Berufswelt ohne Beratungs- und Unterstützungsangebot bleiben, wurde das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der jüngsten Novellierung um den neuen § 84a Absatz 9 ergänzt.
Die Regelung verbessert den Informationsfluss zwischen Schulen und Arbeitsagenturen und setzt zugleich den bundesgesetzlichen Auftrag der Agenturen im § 31a SGB III um. Demnach sind diese verpflichtet, junge Menschen ohne bekannte Anschlussperspektive zu kontaktieren und über Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung zu informieren.
Künftig können Schulen die Kontaktdaten von Schülerinnen und Schülern, die kurz vor dem Schulabschluss stehen und noch keine Anschlussperspektive haben, direkt an die zuständige Berufsberaterin oder den zuständigen Berufsberater übermitteln. Diese prüfen, ob bereits ein Beratungsprozess besteht und können die Jugendlichen gezielt zu Beratungsangeboten einladen.
Bildungsminister Jan Riedel betont: „Die Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit und den Schulen funktioniert im Rahmen der Berufsberatung in Sachsen-Anhalt seit Jahren sehr gut. Mit der neuen Regelung schließen wir eine Erreichbarkeits- und Angebotslücke für die wichtige Gruppe der Schülerinnen und Schüler ohne berufliche Anschlussoption. Unser Ziel ist klar: Niemand soll nach der Schule ohne Perspektive bleiben. Wir brauchen jeden einzelnen jungen Menschen für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg unseres Landes.“
Der Vorsitzende der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, Markus Behrens, ergänzt: „Der Übergang von der Schule in den Beruf ist ein entscheidender Schritt für junge Menschen und zugleich von großer Bedeutung für unseren Arbeitsmarkt. Jugendliche brauchen verlässliche Perspektiven, Unternehmen engagierte Nachwuchskräfte, insbesondere unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung. Aus diesem Grund begrüße ich die intensive Zusammenarbeit. Denn jeder Mensch wird gebraucht – niemand darf auf diesem Weg verloren gehen.“
Das neue Verfahren wird in enger Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit erstmals in diesem Schuljahr umgesetzt. Mit der Neuregelung unterstreicht das Land Sachsen-Anhalt seinen Anspruch, junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium passgenau zu unterstützen und bestehende bewährte Strukturen sinnvoll weiterzuentwickeln.









Das betreute Denken nimmt immer größere Bedeutung an.
„Bedeutung annehmen“ – welche Sprache ist das?
Mag sein. Und was genau spricht dagegen, junge Menschen bei ihrem Start ins Berufsleben zu unterstützen?