Bis zu 9,06 Euro pro Quadratmeter: Sozialausschuss beschließt neue angemessene Miethöhen für Empfänger von Sozialleistungen

Der hallesche Stadtrat hat kürzlich die Fortschreibung des Mietspiegels beschlossen. Doch die darin ermittelten Werte geben noch keine Auskunft darüber, in welcher Höhe das Amt die Miete für Sozialleistungsbeziehende übernimmt. Denn der Mietspiegel bildet die tatsächlich gezahlten Mieten aller Hallenserinnen und Hallenser ab, die je nach Lage und Ausstattung der Wohnungen teils deutlich variieren.

Entscheidend für Leistungsbeziehende sind vielmehr die sogenannten Angemessenheitsgrenzen. Am Donnerstag hat der Sozialausschuss daher die Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für die Unterkunft beschlossen. Die entsprechenden Sätze wurden mit Blick auf Inflation und den aktuellen Mietspiegel angepasst. In dem Konzept ist festgelegt, bis zu welcher Höhe die Behörden die Kosten der Unterkunft übernehmen. Zusätzlich werden Ausgaben für Wasser und Strom berücksichtigt.

Für Single-Haushalte gelten künftig 7,94 Euro pro Quadratmeter bei einer Wohnungsgröße von bis zu 50 Quadratmetern als angemessen. Damit liegt die maximale Kaltmiete bei 397 Euro – rund 17 Euro mehr als bislang.

Auch für größere Haushalte steigen die Obergrenzen:

  • Zwei-Personen-Haushalte dürfen Wohnungen mit bis zu 60 Quadratmetern zu einem Quadratmeterpreis von 7,38 Euro anmieten. Das entspricht einer Gesamtmiete von 442,80 Euro (bisher 423,60 Euro).
  • Für Drei-Personen-Haushalte gelten 7,57 Euro pro Quadratmeter bei bis zu 70 Quadratmetern, insgesamt also 529,90 Euro (zuvor 506,80 Euro).
  • Vier Personen dürfen bis zu 80 Quadratmeter zu 7,95 Euro pro Quadratmeter bewohnen, was einer Miete von 636,00 Euro entspricht (bislang 597,60 Euro).
  • Für Fünf-Personen-Haushalte sind ebenfalls 80 Quadratmeter vorgesehen, allerdings zu einem höheren Quadratmeterpreis von 9,06 Euro. Die maximale Miete liegt damit bei 815,40 Euro (bisher 782,10 Euro).

Besteht eine Bedarfsgemeinschaft aus mehr als fünf Personen, erfolgt die Berechnung der angemessenen Unterkunftskosten im Einzelfall. Pro zusätzlichem Mitglied werden dabei in der Regel zehn weitere Quadratmeter Wohnfläche berücksichtigt.

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24 Antworten

  1. Duda sagt:

    Erzählt das mal den hallischen Wohnungsunternehmen. Da findet man für den Preis nie eine Wohnung

  2. 🤔 sagt:

    Kaltmiete? Gesamtmiete?
    Eine genauere Erklärung wäre sinnvoll.
    Es handelt sich um die Bruttokaltmiete (Kaltmiete+kalte Nebenkosten)!
    Der Artikel suggeriert, dass es sich NUR um die Kaltmiete handelt. Das ist falsch und irritiert.
    Persönlich frage ich mich, wo man eine Wohnung zu solch niedrigen Preisen noch bekommt.?

    • sinnvoll erklären sagt:

      Das ist nur bei Antragstellung wichtig.

      Willst du einen Antrag stellen?

      • Typisches Sagi-"Argument" sagt:

        Wenn ein Kommentator nicht persönlich betroffen ist, existiert das Problem überhaupt nicht.

        • Ausführungszeichen „unten„ sagt:

          Manche Fragen stellen sich in der Realität überhaupt nicht. Sehr oft sabbelst du einfach nur ahnungslos rum, weil du schon nicht richtig liest, worum es geht…

      • 🤔 sagt:

        Ob ich einen Antrag stellen möchte oder nicht, spielt hier gar keine Rolle. Vielleicht bin ich auch vom Fach? Wer weiß das schon und wen geht es etwas an?
        Wie schon Ihrerseits festgestellt, es ist wichtig. Wichtig andere Menschen richtig zu informieren!
        Nichts anderes beinhaltete mein Kommentar.
        Manchen Menschen, in dieser Kommentarspalte fällt entweder das verstehende Lesen schwer oder sie können nur sehr schlecht interpretieren.

        • versteh doch sagt:

          „Vielleicht bin ich auch vom Fach?“

          Du hast nichts mit der Beantragung, Vergabe oder auch nur Bearbeitung von Sozialleistungen zu tun. Antragsteller bist du auch nicht oder zumindest gibst du es nicht zu.

          Es ist in keinster Weise wichtig für dich.

    • jep sagt:

      Außerdem fehlt auch die Info, ab wann die höheren Grenzen denn nun gelten. Ab Januar 2026?

  3. ... sagt:

    Und das Jobcenter braucht wieder ewig, bis es seine entsprechende Seite aktualisiert.
    https://jobcenter-hallesaale.de/Geldleistungen/Arbeitnehmer/Leistungsgewaehrung

    • ewig und drei Tage sagt:

      Ist denn mit „das Amt“ auch das Jobcenter gemeint?

      Außerdem ist ein Beschluss eines Ausschusses nicht zwingend sofort umzusetzen.

      Notfalls bekommst du eine Nachzahlung. Oder fehlen dir tatsächlich 10 Euro pro Monat zum Überleben?

    • Karla Lagerfeld sagt:

      Das Joop-Center hat andere Probleme.

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