“Bomben-Rüdi” aus der Schlosserstraße tot in seiner Wohnung gefunden

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  1. Witz komm raus.... sagt:

    10 Monate Haft, wegen der „Sprengung einer toten Taube“? Ich schmeiß mich weg. Das kann ja wohl alles nicht wahr sein?!

  2. Trans sagt:

    Die Zerstörung einer toten Taube und der Besitz verfassungsfeindlicher Symbole werfen berechtigte Fragen auf… rechtlich wie moralisch. Es lohnt sich zu hinterfragen, wie stark Symbolhandlungen und persönliche Weltanschauungen das Gewicht eines Urteils beeinflussen dürfen. Das verfassungsfeindliche Symbole verboten sind, ist klar geregelt. Doch was ist, wenn sie sich ausschließlich im privaten Raum befinden, ohne Öffentlichkeit, ohne Propaganda?

    Auch die Sprengung einer toten Taube… ein kulturell aufgeladenes Friedenssymbol, mag als geschmacklose Provokation gewertet werden. Aber ist sie strafrechtlich relevant, oder wurde hier womöglich mehr verurteilt als nur eine Tat, nämlich eine Haltung?

    Wenn keine konkrete Gefahr für andere bestand, bleibt die Frage, ob hier Ideologie härter bestraft wurde als Handlung und ob das mit unserem Verständnis von Meinungsfreiheit, Strafrecht und staatlicher Zurückhaltung vereinbar ist.

    Gerade in einer freiheitlichen Demokratie darf man sich fragen, wo endet die Freiheit des Einzelnen und wo beginnt der Schutz vor dessen Gedanken?

    • Hans-Karl sagt:

      Mich hat der Satz „Er hat abartige Dinge getan,…“ irritiert. Offenbar aus dem Mund des Richters.
      Spricht man ihm damit nicht ab, ein Mensch zu sein? Wie weit geht artgerecht?

    • Hallelord sagt:

      Sehr guter Kommentar. Zumal hier der betroffene noch in Untersuchungshaft gesteckt wurde. Bei Anwendung der Untersuchungshaft sollte besonders genau geprüft werden ob hier überhaupt die Voraussetzungen vorliegen. Normalerweise soll die Uhaft nicht länger als 6 Monate dauern. Es gibt genügend Fälle da dauert sie1,5 bis 2 Jahre. Das ist eines „angeblichen“ Rechtsstaat unwürdig

      • Weniger sabbeln bitte sagt:

        Ob die Voraussetzungen vorliegen (die du sicher alle kennst), wurde besonders genau geprüft. Wenn es genügend Fälle, in denen die Untersuchungshaft öänger als 6 Monate dauert, spricht es eher für den Rechtsstaat.

      • Hallelady sagt:

        Wenn du das Wort angeblich in Anführungszeichen setzt, zweifelst du also den Rechtsstaat nicht an. Das ist schon mal gut. Schlecht sind deine Rechtskenntnisse. Nach 6 Monaten soll das Verfahren beginnen, nicht die U-Haft beendet sein. Bitteschön, gerne geschehen.

  3. Peter sagt:

    Kranke Menschen machen kranke Sachen.

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