“Bomben-Rüdi” aus der Schlosserstraße tot in seiner Wohnung gefunden

Der Mann, der im vergangenen Jahr durch eine spektakuläre Polizeiaktion in der Schlosserstraße bundesweit für Aufsehen sorgte, ist tot. Rüdiger S., in den Medien und der Nachbarschaft oft nur als „Bomben-Rüdi“ bezeichnet, wurde am Donnerstagnachmittag leblos in seiner Wohnung aufgefunden. Eine Polizeisprecherin bestätigt den Fund einer Leiche. Nach Informationen von dubisthalle.de handelt es sich um den 37-jährigen Rüdiger S. Die Polizei schloss äußere Gewalteinwirkung zunächst aus. Es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden. Die genaue Todesursache wird nun ermittelt.

Die Ereignisse um Rüdiger S. hatten im April 2024 begonnen, als seine Wohnung in der Schlosserstraße von einem Großaufgebot der Polizei durchsucht wurde. Auslöser war ein verdächtiger Koffer, der in seiner Wohnung gefunden wurde – es bestand der Verdacht, es könnte sich um eine Bombe handeln. Die Polizei rückte mit einem Bombenräumkommando an, umliegende Häuser wurden evakuiert. Der Fund sorgte für große Unruhe in der Nachbarschaft. Später stellte sich heraus: Zwar hatte S. tatsächlich an einem sprengstoffähnlichen Gerät gebastelt, doch eine unmittelbare Anschlagsgefahr bestand offenbar nicht.

Verurteilung wegen volksverhetzender Symbole und Böller-Experimenten

Vor wenigen Wochen erst endete der Prozess gegen den Mann am Landgericht Halle. Die Anklage warf ihm unter anderem den Bau einer Bombe, Anschlagspläne aus rassistischen Motiven sowie die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vor. Zudem hatte er gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verstoßen. Im Mittelpunkt stand dabei nicht nur das mutmaßliche Sprengstoffexperiment, sondern auch bizarre Aktionen, etwa die Sprengung einer toten Taube mit einem Böller – eine Tat, die selbst den vorsitzenden Richter sprachlos machte.

Das Gericht verurteilte S. schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – jedoch nicht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Diese konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Der Vorsitzende Richter erklärte: „Er hat abartige Dinge getan, aber er ist kein Terrorist.“ Da Rüdiger S. bereits zehn Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde der Haftbefehl mit der Urteilsverkündung aufgehoben. Der Mann konnte nach Hause gehen.

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Keine Antworten

  1. Witz komm raus.... sagt:

    10 Monate Haft, wegen der „Sprengung einer toten Taube“? Ich schmeiß mich weg. Das kann ja wohl alles nicht wahr sein?!

    • Ja Moin sagt:

      Ist es auch nicht. Du hast nicht verstanden, worum es ging. Das ist schon alles.

    • Jürgen sagt:

      Wie wäre Ihre Meinung wenn es nicht Rüdiger sondern ein Syrer gewesen wäre?

    • Darkwing Duck sagt:

      Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen und Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Deswegen die Verurteilung.

    • that‘s entertainment sagt:

      …kann es auch nicht. Lies halt ein zweites Mal.

    • 10010110 sagt:

      Nein, auch wegen Vertoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen.

    • Harald sagt:

      Was hättest du da vorgeschlagen?
      Wie lange für deine Katze? deinen Hund? Ein Waschbär? Fuchs? Kuh? Reh?

  2. Trans sagt:

    Die Zerstörung einer toten Taube und der Besitz verfassungsfeindlicher Symbole werfen berechtigte Fragen auf… rechtlich wie moralisch. Es lohnt sich zu hinterfragen, wie stark Symbolhandlungen und persönliche Weltanschauungen das Gewicht eines Urteils beeinflussen dürfen. Das verfassungsfeindliche Symbole verboten sind, ist klar geregelt. Doch was ist, wenn sie sich ausschließlich im privaten Raum befinden, ohne Öffentlichkeit, ohne Propaganda?

    Auch die Sprengung einer toten Taube… ein kulturell aufgeladenes Friedenssymbol, mag als geschmacklose Provokation gewertet werden. Aber ist sie strafrechtlich relevant, oder wurde hier womöglich mehr verurteilt als nur eine Tat, nämlich eine Haltung?

    Wenn keine konkrete Gefahr für andere bestand, bleibt die Frage, ob hier Ideologie härter bestraft wurde als Handlung und ob das mit unserem Verständnis von Meinungsfreiheit, Strafrecht und staatlicher Zurückhaltung vereinbar ist.

    Gerade in einer freiheitlichen Demokratie darf man sich fragen, wo endet die Freiheit des Einzelnen und wo beginnt der Schutz vor dessen Gedanken?

    • Hans-Karl sagt:

      Mich hat der Satz „Er hat abartige Dinge getan,…“ irritiert. Offenbar aus dem Mund des Richters.
      Spricht man ihm damit nicht ab, ein Mensch zu sein? Wie weit geht artgerecht?

    • Hallelord sagt:

      Sehr guter Kommentar. Zumal hier der betroffene noch in Untersuchungshaft gesteckt wurde. Bei Anwendung der Untersuchungshaft sollte besonders genau geprüft werden ob hier überhaupt die Voraussetzungen vorliegen. Normalerweise soll die Uhaft nicht länger als 6 Monate dauern. Es gibt genügend Fälle da dauert sie1,5 bis 2 Jahre. Das ist eines „angeblichen“ Rechtsstaat unwürdig

      • Weniger sabbeln bitte sagt:

        Ob die Voraussetzungen vorliegen (die du sicher alle kennst), wurde besonders genau geprüft. Wenn es genügend Fälle, in denen die Untersuchungshaft öänger als 6 Monate dauert, spricht es eher für den Rechtsstaat.

      • Hallelady sagt:

        Wenn du das Wort angeblich in Anführungszeichen setzt, zweifelst du also den Rechtsstaat nicht an. Das ist schon mal gut. Schlecht sind deine Rechtskenntnisse. Nach 6 Monaten soll das Verfahren beginnen, nicht die U-Haft beendet sein. Bitteschön, gerne geschehen.

  3. Peter sagt:

    Kranke Menschen machen kranke Sachen.