Bürgermeister Geier sieht Engagement von Firmen für die Sandskulpturen auf dem Marktplatz als positives Beispiel

42 Antworten

  1. Harald sagt:

    Gastronomen??..die dürfen keine Markisen oder Tische vor den Laden stellen, aber sollen jetzt Sand aufschütten und einen Kuchen daraus formen oder wie? Was stimmt nur nicht, mit ihm?

    • Setzen, sechs, Harald sagt:

      Es ist ganz einfach: Natürlich dürfen Gastronomen Tische (und sogar Stühle!) aufstellen und Markisen installieren und wenn Du jemals in Halle warst: Sie machen das auch! Verrückt, oder?

      Sie sollen auch keine Sandskulpturen bauen („Sand aufschütten und einen Kuchen daraus formen“). Auch wenn das Satire sein sollte, dazu muss wenigstens die Grundaussage halbwegs richtig sein.

      Also, setzen, sechs, Harald.

      • Bin gespannt sagt:

        Das alles darf man kostenlos auf den Grund und Boden der Stadt stellen?

        • Setzen, sechs, bin gespannt sagt:

          Wer hat das irgendwo behauptet? Ich jedenfalls nicht. Selbst Harald hat das in seinem seltsamen Kommentar nicht erwähnt, dafür aber, dass Gastronomen keine Tische aufstellen dürften.

          Kannst du lesen? Hast du andere Erkenntnisse? Kannst du verstehend lesen? Kannst du überhaupt etwas verstehen? Kannst du dich mit deinen dämlichen Kommentaren mal irgendwo raushalten? Wenn ich schon sehe, dass – bin gespannt-die Hälfte der Kommentare in der Übersicht verzapft…. 🙄

          • 🤔 sagt:

            Wenn man etwas nicht darf, ist das dann erlaubt?

            Wenn man etwa nur gegen Entrichtung einer Gebühr darf, darf man das dann kostenlos?

          • Setzen, sechs, 🤔 sagt:

            Auch für dich (erst recht, wenn du bin gespannt bist und dir wegen dem Unsinn von eben einen anderen „Namen“ ausgesucht hast):

            Es ist nicht verboten, Tische (und Stühle) sowie Markisen aufzustellen/zu montieren.

            Eine Gebührenerhebung ist das Gegenteil eines Verbotes, weil es ja explizit zeigt, dass es erlaubt ist.

            Wer hat irgendwo behauptet, dass das kostenlos wäre? Niemand. Nicht mal Harald

          • danke dafür sagt:

            genau so

          • Harald sagt:

            Probier es aus und du wirst überrascht sein, dass nicht geld das problem ist.

          • Bin gespannt sagt:

            Alles ist erlaubt egal wie viel und wie groß? Heizpilze im Winter?
            Werbung soviel man will?

          • 🤔 sagt:

            „Eine Gebührenerhebung ist das Gegenteil eines Verbotes“

            Was ist dann eine Erlaubnis, mei 6er?

            Einer solchen bedarf es nämlich, wenn eine Sondernutzung erfolgen soll. Ohne die ist die Sondernutzung nämlich …. naaaa?

            Du kommst drauf.

            Lesetipps:

            §18 Straßengesetz LSA
            §3 Sondernutzungssatzung Stadt Halle (Saale)

          • Setzen, sechs, 🤔 sagt:

            @🤔:

            Also ist es erlaubt, wenn man es beantragt und eine Gebühr zahlt? Denn eine Erlaubnis ist auch (!) ein Gegenteil eines Verbotes. Im Gegensatz zur Behauptung von „Harald“, dass Gastronomen keine Tische aufstellen dürfen. Danke für die Einsicht und die Unterstützung meines Posts.

          • Setzen, sechs, bin gespannt sagt:

            @bin gespannt:

            Atomreaktoren sind jedenfalls nicht erlaubt. Ebenso Chemiewaffenfabriken vor einem Restaurant. Warum ich so etwas schreibe? Ist genauso erfunden wie „Alles ist erlaubt egal wie viel und wie groß? Heizpilze im Winter? Werbung soviel man will?“ Alles unnötige Erfindungen von dir. Reine lächerliche Erfindungen. Niemand hat über Heizpilze geschrieben oder „Werbung soviel man will“. Meinst du, Erfindungen ersetzen Argumente?

            Es ging um Tische und Markisen. Harald behauptete, dass Gastronomen keine Tische und Markisen aufstellen dürften. Das ist erwiesenermaßen falsch.

            Warum du nun diesen Blödsinn erfindest, von dem niemand geschrieben hat, ist dein Geheimnis.

            Was erfindest du als nächstes?

          • 🤔 sagt:

            „Also ist es erlaubt, wenn man es beantragt und eine Gebühr zahlt?“

            Nein. Nur, wenn der Antrag auch genehmigt wird. Es gibt auch Erlaubnisse, die nichts kosten. Bis dahin (bis zur Erlaubniserteilung) und auch nur für deren Dauer besteht ein Verbot.

            Das nennt man Regel-Ausnahme-Prinzip. Grundsätzlich (=“in der Regel“) dürfen Gastronomen keine Tische und Stühle und Sonnenschirme und dergleichen auf die Straße stellen. Es ist verboten.

            Es sei denn (=“Ausnahme“ von der Regel), sie beantragen (vorher) eine Erlaubnis und dieser Antrag wird genehmigt (=die Erlaubnis wird erteilt). Dann und nur dann dürfen sie das.

            Deshalb ist

            Natürlich dürfen Gastronomen Tische (und sogar Stühle!) aufstellen und Markisen installieren

            falsch, nicht nur sprachlich, sondern insbesondere rechtlich.

            Sie dürfen eine Erlaubnis, eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die darf im Übrigen auch verweigert werden und das geschieht auch vielfach. Dass die Genehmigung auch noch bezahlt werden muss, kommt noch hinzu. Denn auch wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Erlaubnis nur bei Entrichtung der Gebühr erteilt. Ohne dies bleibt es beim: Verbot.

            Es ist nicht ganz klar, ob du nur dumm tust.

            Dass „Harald“ (miss)verstand, die Gastronomen und Ladenbesitzer sollten das mit dem Sand (nur) vor ihren eigenen Geschäften tun, hat damit übrigens nichts zu tun.

          • Setzen, sechs, 🤔 sagt:

            Ich gebe Dir in einem Punkt recht: Der Antrag muss natürlich auch genehmigt werden.

            Deine weiteren Ausführungen sind aber insoweit unnötig, als dass Harald behauptet hat, dass Gastronomen keine Tische und Markisen aufstellen dürften. Dutzende Restaurants usw. in Halle zeigen, dass das nicht stimmt.

            Anderes Rechtsgebiet: Das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist auch nicht verboten (wohl aber benötigt man Erlaubnisse, muss Anträge stellen und Gebühren bezahlen).

          • 🤔 sagt:

            Regel:
            Das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist verboten.

            Ausnahme:
            Das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist nur mit vorherig beantragter und erteilter Genehmigung erlaubt.

            Mehrere Millionen Deutsche dürfen nicht mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Es ist ihnen verboten, vgl. §2 StVG und §21 StVG.

          • Setzen, sechs 🤔 sagt:

            Nein, genau anders herum.

            Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG:

            Regel: Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis, soweit nicht ausnahmsweise Gründe für die Versagung entgegenstehen. Oder auch: Gesetzesvorbehalt.

            Regel: Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Ausdrücklich verboten ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne entsprechende Erlaubnis, nicht das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum.

            „So stieg die Zahl der Menschen in Deutschland, die eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen, bis 2008 auf rund 60 Millionen. Gemessen an den über 18-jährigen Einwohnern in Deutschland entspricht die Zahl einem Anteil von 87,6 Prozent. Noch 2002 lebten hierzulande nur rund 56,5 Millionen Pkw-Führerscheinbesitzer. “
            (Neuere Zahlen habe ich nicht gefunden auf die Schnelle).

            Es ist sogar die Regel, dass Menschen eine Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzen, die Ausnahme ist, dass sie es nicht dürfen.

            Das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum ist erlaubt, man benötigt nur die entsprechenden Genehmigungen. Ca. 75 % der Bewohner Deutschlands besitzen eine solche Erlaubnis. Hat man diese nicht, ist es denjenigen verboten. Grundsätzlich ist es aber erlaubt.

          • 🤔 sagt:

            Wenn gilt:

            „Ausdrücklich verboten ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne entsprechende Erlaubnis“

            Dann gilt:

            Ausdrücklich verboten ist die Sondernutzung öffentlicher Straßen durch Außengastronomie ohne entsprechende Erlaubnis.

            „Es ist sogar die Regel, dass Menschen eine Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzen“

            Das ist falsch. Es ist nur häufig, dass die(se) Erlaubnis beantragt und genehmigt wird. Die Regel wäre es, wenn z.B. mit 18 zunächst alle eine Fahrerlaubnis erhalten und diese u.U. erst entzogen werden würde, wenn zuviele Punkte in Flensburg auflaufen o.ä.

            Würden alle gastronomischen Betriebe sämtliche Voraussetzungen erfüllen und eine Erlaubnis beantragen, würden alle Betriebe eine Genehmigung erhalten. Dennoch bleibt auch dann das ausdrückliche Verbot die Regel.

            Weiteres Beispiel Organspende: In Deutschland ist niemand Organspender (Regel), es sei denn, er erklärt sich dazu bereit (Ausnahme). In Österreich ist jeder Organspender (Regel), es sei denn, er widerspricht ausrücklich (Ausnahme).

          • bin gespannt sagt:

            @setzen sechs.

            Merkst du eigentlich wie hohl deine Argumentationen sind?

            Wieso kann man in einem Rechtsstaat wie der BRD dann belangt/bestraft werden wenn nichts verboten ist?

            Wieso gibt es dann Verbote?

            „Restaurants, Bars und Cafés
            Im öffentlichen Bereich sieht die Rechtslage etwas anders aus. Während Ihnen keine Verordnung und kein Gesetz die Benutzung eines Heizpilzes auf dem eigenen Grundstück verbietet, sind Strahler und Co. im öffentlichen Raum häufig tabu. Eine einheitliche Regelung gibt es aber nicht.“

            https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/heizpilze-wo-sind-sie-erlaubt

            Ist immer so traurig das so wenig Allgemeinbildung hast.

            Und vieles für dich ausgedacht erscheint nur weil du es nicht weißt.

            https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?area=Halle%20(Saale)%2C%20Stadt&areaId=302178&pstId=335436606&ags=15002000

            Nicht jeder bekommt eine Erlaubnis oder wenn nicht in dem Umfang den er gerne hätte. Somit ist es Verboten! Denn es gibt kein Recht darauf. Genau wie es kein Recht auf eine FE gibt.

          • Setzen, fünf 🤔 sagt:

            Vorbemerkung: Mit Dir ist das Diskutieren wenigstens sachlich möglich und ja, es macht sogar Spaß, mir jedenfalls. Weil man merkst, dass Du wenigstens fachlich halbwegs versiert bist, auch wenn wir unterschiedlicher Meinung sind. Aus diesem Grunde ist aus der sechs auch eine fünf geworden, weil eben nach wie vor mangelhaft.

            Mit dem Nörgel – Diskutanten und Ewig – Einmischer bin gespannt ist das etwas ganz anderes, ständige Unterstellungen, Beleidigungen, Behauptungen, unsinnige Neu – Erfindungen und Hinzudichtungen („Sex mit einer fremden Frau gegen Bezahlung“, „unbegrenzt Werbung aufstellen“) usw. Dem Kasper (meine ich genau so) schreibe ich später gesondert.

            Zum Thema:
            „Wenn gilt:

            „Ausdrücklich verboten ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne entsprechende Erlaubnis“

            Dann gilt:

            Ausdrücklich verboten ist die Sondernutzung öffentlicher Straßen durch Außengastronomie ohne entsprechende Erlaubnis.“

            Zweimal ausdrücklich: Ja, richtig!

            Aber nicht verboten ist die Sondernutzung! Nicht verboten ist das Führen eines Kraftfahrzeuges!

            Denn der Gesetzesvorbehalt lt. GG sagt eindeutig aus, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Das Aufstellen von Tischen oder Markisen ist eben ausdrücklich nicht verboten! Das Grundrecht (hier zum Beispiel die Gewerbefreiheit) kann durch Gesetz EINGESCHRÄNKT werden.

            Es gibt Handlungen, die sind grundsätzlich verboten. Ein „Verbot“ muss nicht unbedingt als „Verbot“ im Gesetz bezeichnet werden. Die meisten Verbote ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch und dessen Nebengesetzen. Als Beispiel ist verboten, fremde Sachen zu beschädigen. Das Verbot erkennt man daran, dass im Gesetz steht, wer „diese Handlung ausführte, wird bestraft mit…“. Heißt, diese Handlung ist verboten. Jetzt kann sie aber im Einzelfall gerechtfertigt sein, zum Beispiel, wenn hinter einer verschlossen Wohnungstür jemand lebensbedrohlich erkrankt und anders nicht zu helfen ist, darf die Tür aufgebrochen (beschädigt) werden.

            Heißt: Erst Verbot, dann ausnahmsweise zulässig.

            Sowohl bei den Fahrerlaubnissen wie auch bei Tischen und Markisen ist es eben genau anders herum. Erst grundsätzlich zulässig, aber es Einschränkungen.

            Es ist grundsätzlich erlaubt, weil in keinem Gesetz steht „Tische vor Gaststätten sind verboten“. Dieses grundsätzliche Recht darf nun aufgrund eines Gesetzes und der dazu erlassenen Vorschriften EINGESCHRÄNKT werden. Heißt, die Verwaltungsvorschrift sagt, hey, Du brauchst erst die Genehmigung. Das ist das Gegenteil von einem grundsätzlichen Verbot.

            Noch einmal deutlich:

            Verbotene Handlungen sind verboten, es gibt aber sogenannte Erlaubnistatbestände.

            Alle nicht verbotenen Handlungen sind erlaubt, es sei denn, sie werden durch Gesetz eingeschränkt. Ein kleiner, aber feiner Unterschied!

            Das gilt im Übrigen auch für Fahrerlaubnisse.

            Wenn Du schreibst, dass es eine Regel wäre, wenn alle über 18 Jahren zunächst eine Fahrerlaubniss erhalten, dann verwechselst Du ganz offensichtlich Regel mit Regelung. Zwei unterschiedliche Begriffe. Eine Regelung ist zum Beispiel ein Gesetz, eine Vorschrift, eine Satzung oder ähnlich. Eine Regel meint eine Regelmäßigkeit, „in der Regel ist das so“.

            Dein „automatisch über 18 Jahre Fahrerlaubnis“ Einwand wäre eine Regelung (und würde dadurch auch zur Regel werden). Die Tatsache aber, dass die weit überwiegende Mehrheit von Personen über 18 Jahre im Besitz eines Führerscheines ist (2008: 87,6%) ist eine Regel („in der Regel ist das so“), aber keine Regelung.

            Verstehst Du den Unterschied?

          • 🤔 sagt:

            „Denn der Gesetzesvorbehalt lt. GG sagt eindeutig aus, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.“

            Das Gesetz (die Gesetze) sagen aber aus, dass das ausdrücklich verboten ist.

            „weil in keinem Gesetz steht „Tische vor Gaststätten sind verboten“.“

            Doch, genau das steht im Gesetz. Natürlich nicht wörtlich „Tische“, weil deutsche Gesetze seit ungefähr 200 Jahren so allgemein wie möglich gehalten werden. Aber es steht so drin. Ausrücklich.

          • Setzen, fünf 🤔 sagt:

            Wir wissen beide, dass natürlich nicht „Tische“ drin steht, sondern dass das Gesetz von Sondernutzung spricht. Kein Thema.

            Aber genau das steht eben nicht im Gesetz, dass Sondernutzung verboten wäre, nirgends steht das. Im Gesetz steht, dass die Sondernutzung einer Erlaubnis bedarf. Das ist eben nicht das Verbot der Sondernutzung, sondern „nur“ das Verbot der Sondernutzung ohne Genehmigung.

            Noch einmal: Sondernutzung verboten? Nein.

            Sondernutzung ohne Genehmigung verboten? Ja.

            Das ist der Unterschied. Klein, aber fein. Die Sondernutzung ist explizit NICHT verboten, das sieht man an viele Sondernutzungen in der Stadt.

          • 🤔 sagt:

            „Aber genau das steht eben nicht im Gesetz, dass Sondernutzung verboten wäre“

            Nicht wörtlich. Aber das entsprechende Verbort ist normiert. Es ist die Norm. Normal. Eben: Die Regel.

            Die Erlaubnis ist die Ausnahme. Soweit waren wir aber schon mal.

            Allein schon die Bezeichnung Sondernutzung, als diametrales Gegenteil zu Gemeingebrauch – der regelmäßig erlaubt und nur unter bestimmten Umständen, nämlich im Rahmen eben jener Sondernutzung verboten ist – lässt das erkennen.

            Aber gern „andersrum“. Vielleicht ist das einfacher nachzuvollziehen.

            Woran erkennt man ein (gesetzliches) Verbot?

          • bin gespannt sagt:

            „Vorbemerkung: Mit Dir ist das Diskutieren wenigstens sachlich möglich und ja, es macht sogar Spaß, mir jedenfalls. Weil man merkst, dass Du wenigstens fachlich halbwegs versiert bist, auch wenn wir unterschiedlicher Meinung sind. Aus diesem Grunde ist aus der sechs auch eine fünf geworden, weil eben nach wie vor mangelhaft.“

            Problem ist dein fachliches Wissen dazu fehlt, denn für dich ist überhaupt nichts verboten!

            Oder gibt es doch etwas was verboten ist?

            Da braucht man auch nicht weiter zu diskutieren.

          • Setzen, fünf 🤔 sagt:

            „Nicht wörtlich. Aber das entsprechende Verbot ist normiert. Es ist die Norm. Normal. Eben: Die Regel.“

            Du verwechselst schon wieder „die Regel“ mit der „Regelung“. In den meisten Fällen folgt auf eine Regelung, dass die normierte Verhaltensweise (Regelung) auch zur Regel wird, das ist aber nicht zwangsläufig so und vor allem ist das nicht das Gleiche.

            Unter dem Link https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1-rechtsquellen-des-fahrerlaubnisrechts-b-grundgesetz_idesk_PI17574_HI10867490.html ist deutlich dargestellt, dass die Erteilung der Fahrerlaubnis ein Grundrecht darstellt und nur Ausnahmsweise (durch ein Gesetz) eingeschränkt werden darf. Heißt: Die Regelung sagt aus, dass das, was in diesem Fall auch die Regel ist: Die allermeisten Menschen in Deutschland und erst recht die allermeisten Erwachsenen in Deutschland sind im Besitz einer Fahrerlaubnis. Eine Einschränkung des Grundrechts (auf Fahrerlaubnis) darf nur im Ausnahmefall vorgenommen werden (grundgesetzlich geregelt, Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG). Es handelt sich um sogenanntes Freiheitsrecht (freie Entwicklung der Persönlichkeit). Das schrieb ich aber schon am 20.

            Das ist bei ALLEN Grundrechten so (Art. 1-19 GG).

            Ähnlich verhält es sich nämlich mit dem Recht der freien Berufsausübung, dieses Recht ist festgelegt im Art. 12 GG. Danach darf jeder den Beruf wählen und (noch wichtiger in diesem Zusammenhang) frei ausüben. Diese Regelung findet sich sogar im Art. 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. In dieses Grundrecht darf nur aufgrund von Gesetzen eingegriffen werden. In diesem Falle wäre das das StVG und die dazu erlassenen Bestimmungen, wie zum Beispiel einer Satzung. Das Verweigern einer Sondernutzung greift zweifelsfrei in dieses Grundrecht ein, denn der Gastronom kann dann eben nicht tun und lassen, was er möchte. Das ist aber das genaue Gegenteil von Verbot, sondern nur ausnahmsweise darf in dieses Grundrecht eingegriffen werden.

            Man könnte tatsächlich der Meinung sein, dass sich „Gemeingebrauch“ und „Sondernutzung“ diemetral gegenüber stehen würden, das ist aber eben nicht so. Selbst der allgemein so genannte Gemeingebrauch ist bereits ein (weniger schwerwiegender) Eingriff zum Beispiel in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG. Schon im Gemeingebrauch darf nicht jeder machen, was er will (freie Entfaltung der Persönlichkeit), sondern es ist (einschränkend) festgelegt, wer wann wo und wie fahren, laufen, radeln, reiten usw. darf. Die Festlegung, dass bei darüber hinausgehender Nutzung (Sondernutzung) zum Beispiel eine Genehmigung vorliegen muss, ist ein noch strengerer Eingriff in das allgemeine Freiheitsrecht nach Art 2 GG, daher nicht „diametral“ gegenüber, sondern eine Verschärfung des Eingriffs. Soll heißen: Jedem Grundrechtsinhaber ist „in der Regel“ eine solche Genehmigung zu erteilen, nur im Ausnahmefall darf dies aufgrund gesetzlicher Regelungen verwehrt werden (ähnlich wie beim Führerschein). Dabei kommt es übrigens nicht auf die Anzahl oder Häufigkeit an, sondern es gilt die Regelung von der Ausnahme, eben durch Gesetz. Als Beispiel dieser Link: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/recht-in-der-wirtschaft/gewerberecht/gewerbefreiheit-nicht-unbegrenzt-11270, Zitat: „In Artikel 12 Grundgesetz (GG) hat die deutsche Verfassung die Gewerbefreiheit konkretisiert und unter ihren Schutz gestellt. Grundsätzlich sind der Berufszugang und die Berufsausübung – und damit der Beginn eines Gewerbes und auch dessen Fortführung – frei.“ Mit Fortführung ist übrigens auch das „wie“ gemeint“, also zum Beispiel durch das Aufstellen von Tischen.

            Merke: Die Grundrechte (geregelt in den Artikeln 1-19 GG) dürfen nur ausnahmsweise durch Gesetz beschränkt werden. Dagegen sind Handlungen, die verboten sind, nur im Ausnahmefall zulässig, zum Beispiel wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen.

            Wie schon beschrieben gilt also Folgendes:
            Grundrecht: Die Regel, auch aufgrund der „Regelungen“ in den Art. 1-19 GG . Ein Eingriff (Beschränkung) ist AUSNAHMEFALL zulässig (nur durch Gesetz).

            Verbot: Durch Gesetz geregelt „verboten“. Im Ausnahmefall (zum Beispiel beim Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes) gestattet. Die Sondernutzung ist nicht „verboten“, sie (das Grundrecht zum Beispiel auf freie Berufsausübung) kann aber durch Gesetz eingeschränkt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mehrzahl der Gastronomen eine Genehmigung erteilt wird oder ob der Mehrheit der Gastronomen eine Genehmigung verweigert wird: Im Grundsatz hat jeder Gastronom einen Anspruch darauf, weil es eben aus einem Grundrecht abgeleitet ist.

            Zum Ausgangspunkt: Die Behauptung von „Harald“, dass keine Tische und Markisen aufgestellt werden dürften, ist schlicht und ergreifend falsch (zum x-ten mal: wie man in der Stadt auch sieht). Nichts anderes habe ich am 20. auch das erste Mal geschrieben.

          • Setzen, sechs, bin gespannt sagt:

            „Das alles darf man kostenlos auf den Grund und Boden der Stadt stellen?“ Blödsinn, weil ich das nicht geschrieben habe.

            „Alles ist erlaubt egal wie viel und wie groß? Heizpilze im Winter? Werbung soviel man will?“ Blödsinn, weil ich das nicht geschrieben habe.

            „Wieso kann man in einem Rechtsstaat wie der BRD dann belangt/bestraft werden wenn nichts verboten ist? Wieso gibt es dann Verbote?“ Blödsinn, weil ich das nicht geschrieben habe.

            „Problem ist dein fachliches Wissen dazu fehlt, denn für dich ist überhaupt nichts verboten! Oder gibt es doch etwas was verboten ist?“ Blödsinn, weil ich das nicht geschrieben habe.

            „Hast du nicht Begriffen was in das Feld, Name eingetragen werden sollte?“ Ja? Was kommt denn da rein? Kommt da „Bin gespannt“ rein? Oder was?

            „Da Hilft es auch nicht die Gebühr zu zahlen und zu sagen hey ich habe doch bezahlt nun darf ich alles wofür ich bezahlt habe.“ Blödsinn, weil ich das nicht geschrieben habe.

            Du denkst dir unendlich Sachen aus, die du dem anderen vorwirfst, die aber, ich wiederhole mich, die du dir nur ausgedacht hast.

          • 🤔 sagt:

            „Die allermeisten Menschen in Deutschland und erst recht die allermeisten Erwachsenen in Deutschland sind im Besitz einer Fahrerlaubnis.“

            Weil sie einen Antrag stellen, die Vorausssetzungen erfüllen und der Antrag genehmigt, die Erlaubnis also erteilt wird. Das macht es aber nicht zur Regel.

            Ein Grundrecht von Verfassungsrang wird es dadurch erst recht nicht. Die Erteilung darf nicht versagt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr nicht. Sie darf zum Beispiel nicht verweigert werden, weil es schon „zu viele“ Verkehrsteilnehmer gibt oder Auto fahren umweltschädlich ist, auch wenn der Umweltschutz zum Beispiel echten Verfassungsrang hat.

            Ein bloßer Anspruch auf eine Erlaubnis ist keine Erlaubnis. Somit kann ein Verbot bestehen, auch wenn die Erteilung der Erlaubnis nur eine kleine Hürde ist. Ohne Erlaubnis bleibt das Verbot.

            „Verbot: Durch Gesetz geregelt „verboten“.“

            Woran erkennt man das? Was muss „das Gesetz“ beinhalten, damit du ein echtes Verbot anerkennst? Vielleicht gelingt dir ein Ansatz ohne Zirkelschluss. „Verbot ist, wenn etwas verboten ist“ reicht nicht.

          • Setzen, fünf 🤔 sagt:

            Schrieb ich bereits:
            „Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG: Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Erteilung der FE, soweit nicht ausnahmsweise Gründe für die Versagung entgegenstehen“

            https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1-rechtsquellen-des-fahrerlaubnisrechts-b-grundgesetz_idesk_PI17574_HI10867490.html

          • bin gespannt sagt:

            Erstmal lustig das du schon wieder so sein willst wie ich.

            Nur der Unterscheid ist du hast diese Dinge wirklich behauptet ich habe mir das nicht wie du sonst immer ausgedacht!

            Und abgesehen davon sind alle außer einer Aussage, Fragen.

            Hast du geschrieben:

            „Es ist nicht verboten, Tische (und Stühle) sowie Markisen aufzustellen/zu montieren.

            Es ging um Tische und Markisen. Harald behauptete, dass Gastronomen keine Tische und Markisen aufstellen dürften. Das ist erwiesenermaßen falsch.

            Denn der Gesetzesvorbehalt lt. GG sagt eindeutig aus, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Das Aufstellen von Tischen oder Markisen ist eben ausdrücklich nicht verboten!

            Es gibt Handlungen, die sind grundsätzlich verboten. Ein „Verbot“ muss nicht unbedingt als „Verbot“ im Gesetz bezeichnet werden. Die meisten Verbote ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch und dessen Nebengesetzen. Als Beispiel ist verboten, fremde Sachen zu beschädigen. Das Verbot erkennt man daran, dass im Gesetz steht, wer „diese Handlung ausführte, wird bestraft mit…“. Heißt, diese Handlung ist verboten. Jetzt kann sie aber im Einzelfall gerechtfertigt sein, zum Beispiel, wenn hinter einer verschlossen Wohnungstür jemand lebensbedrohlich erkrankt und anders nicht zu helfen ist, darf die Tür aufgebrochen (beschädigt) werden.

            Heißt: Erst Verbot, dann ausnahmsweise zulässig.

            Noch einmal deutlich:

            Verbotene Handlungen sind verboten, es gibt aber sogenannte Erlaubnistatbestände.

            Alle nicht verbotenen Handlungen sind erlaubt, es sei denn, sie werden durch Gesetz eingeschränkt. Ein kleiner, aber feiner Unterschied!“

            Da merkst du nicht, das du für jedes Verbot eine Ausnahme findest und somit nichts Verboten ist? Echt jetzt dann lies dir deine Ergüsse noch einmal durch.

            „Es ist grundsätzlich erlaubt, weil in keinem Gesetz steht „Tische vor Gaststätten sind verboten“. Dieses grundsätzliche Recht darf nun aufgrund eines Gesetzes und der dazu erlassenen Vorschriften EINGESCHRÄNKT werden. Heißt, die Verwaltungsvorschrift sagt, hey, Du brauchst erst die Genehmigung. Das ist das Gegenteil von einem grundsätzlichen Verbot.“

            Grundsätzlich steht im Gesetzt das man seine Privaten Sachen nicht im öffentlichen Raum abstellen/lagern darf! Somit ist es Grundsätzlich verboten was auch immer vor eine Gaststätte in den öffentlichen Raum oder den Grund und Boden anderer zu stellen!

            Schade du hast es auch diesmal nicht geschafft auch wenn du dir viel viel Mühe gegen hast, aber wie immer reicht es nicht.

            Vielleicht klappt es beim nächsten mal. Viel Glück.

          • Setzen, sechs, bin gespannt sagt:

            „Erstmal lustig das du schon wieder so sein willst wie ich.“ 🤣🤣🤣🤣🤣🤣 (oder besser 🤮🤮🤮🤮🤮🤮).

            Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es einige Sonderlinge, Narzisten und Menschen mit einem Selbstwertgefühl kurz über der Teppichkante gibt, die vielleicht „so sein wollen wie du“, ich gehöre garantiert nicht dazu. Garantiert! Ich muss immer noch lachen ob Deiner Selbst – Überschätzung. Vielleicht solltest du nicht mehr so spät schreiben… Obwohl, Narzisten wollen nicht sein wie du, die SIND wie du. Du bist das Musterbeispiel für einen Narzisten. Google ruhig, was einen Narzisten ausmacht.

            Nirgends, auch in den zahlreiche Textstellen, die du eingefügt hast, habe ich geschrieben, dass es in Deutschland keine Verbote gäbe. Auf den seltsamen Dreh, dass ich, wenn ich mich auf Ausnahmen beziehe (übrigens Ausnahmen wovon? Von Verboten!) damit meinen würde, dass es keine Verbote gäbe, kann nur ein Narzist oder ein sehr einfältiger Mensch kommen. Such dir eins aus. Wenn es keine Verbote gäbe, wozu dann Ausnahmen? Kompletter Unsinn.

            🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️

          • 🤔 sagt:

            „Schrieb ich bereits:“

            Eine Ableitung aus Grundrechten konstituiert kein eigenes Grundrecht.

            Was du noch nicht schriebst, woran du ein (gesetzliches) Verbot erkennst. Ist das zu schwer oder passt es nicht zu deinen bisherigen Ausführungen und wird deshalb lieber verschwiegen?

            Möchtest du ein Beispiel haben, an dem du deine Definitionen prüfen kannst?

          • bin gespannt sagt:

            Meine Güte bist du ein schlechter Verlierer.

            Wenn ich das alles mal zusammen zähle… eh was war eigentlich vor der Hochstraße wo du nicht wusstest wie sie heißt? Da waren auf jeden Fall noch ein paar Sachen wo du gestritten hast bis zum Ende und dann immer wieder feststellen musstest du hast nicht recht.

            Dann war da noch die Sache mit der deutschen Autoindustrie und das deren Know how, Motoren und viele andere Teile in etlichen ausländischen Automarken stecken.

            Niemand hatte behauptet das es dadurch deutsche Autos sind, darum ging es auch nie. Aber für dich war diese falsche Annahme der Grund wieder Tagelang wirres Zeug zu schreiben.

            Und nun hier wieder dasselbe…. bist du gar nicht lernfähig?

            Bin gespannt welches Thema als nächstes kommt. Viel Glück du wirst es brauchen.

      • Merkwürdig sagt:

        Sei doch nicht so aufgeregt, in deiner Kulturbegeisterung!

      • Harald sagt:

        „Ist setzen sechs“ dein Name? Versuch es doch mal, du kleiner Kolibri… Beispiel? Ok das Café Kuckhoff in der Adam Kuckhoffstraße…warum stehen dort keine Tische auf dem Platz, wenn es doch so einfach ist? Aber eine Sandskulpur wäre ok? Wenn ich nicht aus halle wäre, warum sollte ich dann diese seite verfolgen ? Wie viel langeweile kann jemand haben? Und was willst du mir mit deiner “ sechs setzen “ sagen ? Dass du Lehrer bist ?Wir sind hier nicht in deiner klasse.

        • Setzen, sechs, Harald sagt:

          Die Formulierung „Ist setzen sechs“ habe ich nicht geschrieben, das ist auch nicht mein Name oder überhaupt ein Name. Kennst Du Menschen, die so oder ähnlich heißen?

          Kolibris können nicht schreiben, kleine Kolibris erst recht nicht. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass ich ein Kolibri bin. Ich versichere, dass ich keiner bin.

          Ich weiß nicht, warum an dem Café Kuckhoff keine Tische stehen. Das Café gehört mir nicht und deswegen kann ich es dort auch nicht „probieren“. Vielleicht fragst Du mal den Betreiber, warum da keine Tische stehen. Ob eine Sandskulptur dort okay wäre, weiß ich ebenso nicht. Wie gesagt, frag den Betreiber. Oder auch die zuständige Stelle, die Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Diese ist zuständig für Genehmigungen für das Aufstellen von Tischen und Stühlen im öffentlichen Raum (der Stadt) und auch für Genehmigungen für das Aufstellen/Erstellen von Sandskulpturen.

          Nirgends habe ich geschrieben, dass es „einfach“ ist oder wäre. Warum unterstellst Du mir so etwas? Du dagegen hast geschrieben, dass „Gastronomen??..keine Markisen oder Tische vor den Laden stellen… “ dürfen. Das ist schlicht und ergreifend falsch, eine total falsche Äußerung ist ungenügend. In der Schule würde das eine Note Sechs bedeuten, jedenfalls in einigen Schulen. Alleine auf dem Markt gibt es mehrere Gastronomen, die Tische (mit Stühlen!) aufgestellt haben. Viele weitere Gastronomen haben in der Stadt Tische und Stühle vor ihren Bars/Restaurants/Cafés usw. stehen. Jeder, der in Halle ist und sehen kann, kann das auch sehen. Dazu muss man noch nicht einmal aus Halle stammen. Ebenso muss man nicht aus Halle sein und kann/darf trotzdem diese Seite verfolgen, das geht sogar fast weltweit.

          Ich weiß auch nicht, wie viel Langeweile jemand haben kann, ich habe keine.

          Ich bin kein Lehrer und habe daher auch nie behauptet, dass jemand „in meiner Klasse“ wäre. Der Ausspruch „Sechs, setzen“ ist aber ein geflügeltes Wort und allgemein bekannt und soll, analog zu Schulen, eine nicht genügende Leistung verdeutlichen. Niemand muss dazu in der Schule, in einer Klasse oder gar Lehrer sein. Du kennst diesen Spruch nicht? Warst Du vielleicht nicht in einer Schule?

        • bin gespannt sagt:

          Hast du nicht Begriffen was in das Feld, Name eingetragen werden sollte?

          Checkst du das echt nicht? Alter ist ja noch schlimmer als ich dachte bei dir.

          „Du dagegen hast geschrieben, dass „Gastronomen??..keine Markisen oder Tische vor den Laden stellen… “ dürfen. Das ist schlicht und ergreifend falsch, eine total falsche Äußerung ist ungenügend“

          Was denkst du , ach quatsch lass sein mit dem denken….

          Die Stadt erteilet die Erlaubnis wenn sie der Meinung ist, dort sind alle Voraussetzungen erfüllt um Tische usw. aufzustellen.

          Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt gibt es keine Erlaubnis und es ist für den Gastronomen verboten Tische usw. aufzustellen. Da Hilft es auch nicht die Gebühr zu zahlen und zu sagen hey ich habe doch bezahlt nun darf ich alles wofür ich bezahlt habe.

          Bevor du auf die Idee kommst, nein du kannst nicht einfach eine Frau von der Straße mitnehmen mit ihr Sex haben, sie danach bezahlen und sagen hey ist doch alles gut ich habe doch die Gebühr bezahlt!

          Man fragt sich echt was in so manchen Hirnen vor sich geht. Unglaublich.

  2. sandra sagt:

    „….die etwas für die Stadt machen wollen, zusammentun, sei das möglich.“ Es ist ein Format der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH(wieso ist das stadtmarketing eigentlich eine GmbH?), der Stadt Halle (Saale), dem Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale), der Kunsthalle „Talstrasse“, der Stadtwerke Halle GmbH, der GP Günter Papenburg AG. Die haben sich also zusammengetan um in der Stadt etwas „zu machen“? Alles daran is kacke!

  3. wir sind ein reiches Land sagt:

    Was soll die ganze Aktion? Ist das Werbung fürs Saalebaden oder einfach nur hirnrissig? Besser für die Stadt u. uns alle wäre es wenn Sponsoren das Gießen des städtischen Grüns fördern würden , damit nicht alle neu gepflanzten Bäume in der Sommerhitze eingehen. Eine Sandwüste kriegen wir von ganz alleine – auch ohne Sponsoren.

  4. Emmi sagt:

    Schön, dass er den Firmen dankt. Hat er nicht Mitarbeiter für Stadtmarketing? Was machen die eigentlich. Die sollten sich einmal die alten Filmaufnahmen von 1930 an über Halle ansehen. Schön darin wurden die Stärken der Stadt dokumentiert!!!!

    • Harald sagt:

      Jo…vor dem Krieg.

    • Texas sagt:

      Vermutlich hat die Stadt keine Mitarbeiter für Marketing sonst gäbe es wohl keine Marketing GmbH. Ansonsten holt es heute keinen hinterm Ofen vor, weil eine Stadt vor 100 Jahren vielleicht Mal Stärken hatte…..

  5. unlustig geimpfter sagt:

    Es ist einfach nur peinlich wie unser ob Darsteller krampfhaft versucht aus jedem Sandhaufen ein positives Signal für die tote Innenstadt zu kreieren.
    Die Skulpturen sind in spätestens 1woche zerstört…

  6. Ag sagt:

    Es ist schon erstaunlich, wofür der Bürgermeister alles Zeit hat

  7. Winter sagt:

    Zwei Stück, das ist so beschämend, wo man noch Reklame damit macht . War gestern auf dem Markt suchte die Skulpturen zwei Stück fand ich nur, denn Platz wäre ja genug

  8. Georg Eschweiler sagt:

    Tolle Sache.

  9. Bender sagt:

    Wo bleibt meine Bezahlung für`s Korrektur lesen?
    Es scheint ja nicht mal ein Danke wert zu sein!

  10. Lutzebach sagt:

    Mit Sandspielchen nimmt die Stadt keinen roten Heller ein, im Gegenteil
    es kostet nur. Weiter so liebe Stadt Halle und anderweitig fallen die
    Schulen und Kindergärten auseinander.

    • Harald sagt:

      Anderweitig? Du meinst Anderswo oder auch Woanders ?

    • Texas sagt:

      Wieviel kosten die Sandspielchen denn die Stadt? Frage für einen Freund, der im Artikel las, dass sich Geier bei den Sponsoren bedankt…..

  11. genau daneben ist auch vorbei sagt:

    „Denn Innenstadt sei heutzutage mehr als nur Einkaufen.“

    Innenstadt ist heute kaum noch Einkaufen.

    • Eher exakt getroffen und überhaupt nicht daneben sagt:

      Wenn die Aussage „Innenstadt ist heute kaum noch Einkaufen“ zwar grammatikalisch falsch, aber vom Inhalt her wahr ist und es also früher „mehr zum Einkaufen“ war, dann stimmt die Aussage wohl erst recht: „Denn Innenstadt sei heutzutage mehr als nur Einkaufen.“

      Punktlandung, würde ich sagen.

      • genau daneben ist auch vorbei sagt:

        Klarer Fall von KI – nur eben trotzdem dumm.

        • Eher exakt getroffen und überhaupt nicht daneben sagt:

          Du schreibst mit Hilfe eine KI? Ach so, dann erklärt sich das Unvermögen, eine Aussage zu verstehen…. 😎

  12. Iwanowski sagt:

    OB Wiegand,SONST KEINER! STATT Sandbilder,helft unseren kindern.