Bundespolizei sucht Zeugen nach Bandendiebstahl im Hauptbahnhof

Am frühen Montagabend, den 15. Juli 2024 füllte eine Gruppe von zwei Frauen, zwei Jugendlichen und zwei Kleinkindern südosteuropäischen Phänotyps in einem Ladengeschäft am Hauptbahnhof Halle (Saale) einen Korb mit mehreren Artikeln und wollte den Laden verlassen, ohne den notwendigen Kaufpreis zu entrichten. Als der Verkäufer die Personengruppe daraufhin ansprach, verließen sie das Geschäft nach kurzer Diskussion, ohne die Waren zu bezahlen, in Richtung Hauptausgang.
Der Mitarbeiter meldete den Vorfall mit den Personenbeschreibungen an die Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn und die Bundespolizei. Laut seiner Aussage sollen mehrere Zeugen den ganzen Vorfall beobachtet haben. Als die tatverdächtige Personengruppe einige Zeit später erneut im Hauptbahnhof, auf Bahnsteig neun, festgestellt wurde, erfolgte durch Bundespolizisten eine Mitnahme zur Dienststelle zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung der Sachen. Hierbei wurden diverse weitere Waren, die augenscheinlich Gegenstand von Diebstählen aus mehreren Läden sein könnten und für die es jeweils keinen Zahlungsnachweis gibt, aufgefunden.
Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen Bandendiebstahls eingeleitet und benötigt die Mithilfe der Bevölkerung: Wem ist am 15. Juli 2024, zwischen 18:15 und 18:30 Uhr die beschriebene Personengruppe im Hauptbahnhof Halle (Saale) aufgefallen und wer kann sachdienliche Hinweise geben? Wer hat von dem Vorfall zufällig Bild- oder Videoaufnahmen gefertigt und kann diese der Bundespolizei zur Verfügung stellen? Alle Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundes-polizei – Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen.
Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden.
Ausweisen und fertig.
Wohin als EU Bürger? Zigeuner aus Rumänien, was willst du da ausweisen ?
Leider muss man sagen.
Da wo die herkommen
Halle Neustadt
Natürlich kann man die nach Hause schicken, wenn die Aufenthaltsbedingungen (Nachweis Krankenversicherung, Lebensunterhalt kann bestritten werden…) nicht erfüllt werden!
Muss man halt nur machen…!
Das hindert die aber nicht daran, einfach unbemerkt wieder einzureisen und da weiterzumachen, wo sie aufgehört haben.
Das ist dann die zweite Seite der Medaille… Allerdings müss(t)en sie ja erneut die entsprechenden Nachweise liefern.
Mit welchem Recht kann man EU Bürger Ausweisen?
Seit wann müssen EU Bürger Aufenthaltsbedingungen erfüllen?
„Mit welchem Recht kann man EU Bürger Ausweisen?“
Mit gutem, zum Beispiel aus §7 Freizügigkeitsgesetz/EU folgend.
„Seit wann müssen EU Bürger Aufenthaltsbedingungen erfüllen?“
Februar 1992
Wann sind denn Unionsbürger ausreisepflichtig? Welche Vorrausetzungen muss man dafür erfüllen?
Und welche Bedingungen sind das denn?
z.B. siehe §2 FreizügG/EU
„wenn die Ausländerbehörde festgestellt hat, dass das Recht auf Einreise und Aufenthalt nicht besteht.“
Und in welchen Fällen ist das bei EU Bürgern? Nenn doch mal ein paar Beispiele wenn du kannst.
Siehe §6. (bitte selbst lesen)
Beispiele: Drogen- und Menschenhandel, Geldwäsche, Terrorismus(verdacht), Hooligans oder auch Infektionskrankheiten (vielleicht bist du alt genug, da gab es letztens was)
https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__6.html
Denkst du dir schon wieder Dinge aus?
öffentliche Ordnung
öffentliche Sicherheit
öffentliche Gesundheit
Spannerle wieder verzweifelt, weil er schlecht gegoogelt hat.
Leider steht nicht da, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien erfüllt sind erfolgt eine Abschiebung.
Da jeder Einzelfall streng geprüft wird, und ein Abschiebeverfahren für EU Bürger extrem schwierig ist.
Selbst wenn sie dann wirklich Abgeschoben werden sollen, passiert das nur in wenigen Fällen im Vergleich zur Gesamtanzahl.
Google einfach mal die Realität und nicht irgendwelche tollen Paragrafen in Gesetzen.
Du hast nicht gefragt, wie schnell oder wie häufig das gemacht wird. Du wusstest nicht, dass es überhaupt möglich ist. Das weißt du nun. Sei dankbar, dass du hier kostenlos Wissen vermittelt bekommst.
Bonuslektion: Behörden interessieren sich sehr wohl für „irgendwelche Paragrafen in Gesetzen“. Steht schon in Artikel 1 Grundgesetz.
Wenn du dir anmaßt zu wissen was was ich weiß, dann ist das deine Meinung.
Aber mir war klar das man auch EU Bürger abschieben kann.
Da ich vorher schon wusste das viel mehr ausreisepflichtig sind, als abgeschoben werden.
Und dass die Personen im Artikel, noch sehr lange hier sein werden.
„Aber mir war klar das man auch EU Bürger abschieben kann.“
Aber natüüürlich. 🙂
Im Gegensatz zu dir kenne ich die Zahlen.
Was brauch es da noch Zeugen ????
Rechtsstaat vs Diktatur. Noch Fragen Kienzle?
Diktatur kann Rechtsstaat sein und umgekehrt.
Aber nur in deiner Parallelwelt.
Nein. Das eine schließt das andere eindeutig aus.
Nein. Das mag zwar oft der Fall sein, zwangsläufig ist es aber nicht.
Doch. Es schließt sich schon von der Begrifflichkeit aus und tatsächlich sowieso.
Ansonsten wäre ich gerne mal über ein Beispiel erfreut, wo es denn so wäre, dass eine Diktatur gleichzeitig ein Rechtsstaat sein soll.
Das schließt sich nicht schon von der Begrifflichkeit aus. Rechtsstaat ist keine Regierungsform, Diktatur schon.
Ein Diktator kann nach rechtstaatlichen Prinzipien regieren. Wie auch ein Monarch, ein Präsident, ein Autokrat oder ein Theokrat.
Nicht immer alles gleich als Blödsinn bezeichnen, nur weil man sich nie damit befasst hat.
Wieviel Beweise braucht es noch!? Es ist nur noch traurig wie sich dieser Staat am Nasenring führen lässt.
Wie viel Beweise hat es denn schon?
Sehr gut, das ein selbst ernannter „Jesus“ dabei nichts zu bestimmen hat. Wahrscheinlich nicht nur dabei, deswegen versucht er es hier. Erfolglos.