Bundespolizei vollstreckt am Wochenende gleich drei Haftbefehle am Hauptbahnhof Halle

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  1. 10010110 sagt:

    Beleidigung wird ja in Deutschland schlimmer bestraft als ein Kind totzufahren. 😮

    • 01101001 sagt:

      Nee andersrum wird ein Schuh draus, die Strafen sollten noch höher ausfallen und dein Beispiel ein Kind tot zu fahren, kommt ganz darauf an, wie es dazu kam. Damit will ich sagen, du kannst nicht alles über einen Kamm scheren, denn wenn du nach STVO fährst und ein Kind unverhofft auf die Straße springt. Ich weiß es gilt das Aufmerksamkeitsprinzip und Rücksichtnahme, vor allem für den geschützten Fahrer. Du versuchst alles in dieser Sekunde zu bremsen und auszuweichen aber es trotzdem erfasst und es an den Verletzungen stirbt, wie solltest du deiner Meinung nach bestraft werden? Von überhöhter Geschwindigkeit oder insbesondere Alkohol/Drogen am Steuer rede ich nicht, da sind wir uns strafrechtlich sicher sehr nah.