Bundespolizisten vollstrecken Haftbefehl: Mann leistet bei Festnahme aktiv Widerstand
Am Samstag, den 10. Juni 2023 bemerkte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle/Saale kurz vor Mitternacht eine verbale Auseinandersetzung zwischen mehreren Sicherheitsmitarbeitern der Bahn und einer Person. Sie entschlossen sich zu einer Kontrolle. Die persönlichen Daten des Deutschen wurden im polizeilichen Fahndungsbestand der Polizei überprüft. Dies ergab, dass der 35-Jährige von der Staatsanwaltschaft Halle/Saale per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.
So verurteilte das Amtsgericht Halle/Saale den Mann im März 2022 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit dem vorsätzlichen Gebrauch eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs zu einer Geldstrafe von 2000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Da er dieser Zahlung nur bedingt nachkam und sich dem Strafantritt, trotz ergangener Ladung, nicht stellte, erging der Haftbefehl am 20. Mai dieses Jahres. Die Bundespolizisten eröffneten den Gesuchten den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens legten die Einsatzkräfte ihm die Handfessel an. Auf dem Weg zur Dienststelle blieb der Mann, geführt von den Beamten, stehen und sperrte sich mit seinem gesamten Körpergewicht gegen das Weitergehen. Er ließ sich auf den Boden fallen und konnte nur unter Einsatz von einfacher körperlicher Gewalt zur Dienststelle geführt werden. Während der Widerstandshandlung beleidigte der Mann die Beamten noch mit in der Ehre verletzenden Worten. In den Diensträumen wurde ihm der Haftbefehl ausgehändigt.
Der Mann konnte den geforderten Restgeldbetrag von insgesamt 1840 Euro nicht zahlen. Daher wurde er am selbigen Tag an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde über die Einlieferung und den Verbleib des Mannes. Zudem erstellten sie aufgrund der Widerstandshandlung und der Beleidigung neue Strafanzeigen.
Jetzt wird der wochenlang gepampert, auf Staatskosten. Und was der an Straftaten noch nicht kennt, lernt er.
Besser wäre ausweisen, zB nach Syrien. Wir haben doch viele Syrer aufgenommen, jetzt fehlen dort Menschen. Da kann er sich austoben.
Ist das Kfz noch mindestens 1840€ wert? Dann einziehen und versteigern, Restbetrag für neues Verfahren aufheben
Nach Syrien? Ist doch angeblich ein deutscher 😁
Körpergewicht und auf den Boden fallen lassen zählt schon als „aktiver Widerstand“? Wie würde dann passiver Widerstand aussehen?
Nehmen wir deine Unterstellung als zutreffend an: Passiv wäre Widerstand zum Beispiel, wenn er liegen (bleiben) würde. Er lag aber nicht, als die Vollstreckungshandlung begann, sondern ging zunächst mit, blieb dann stehen und sperrte sich gegen das Weitergehen.
Zudem ist nicht gesagt, ob mit aktivem Widerstand das Fallenlassen gemeint war oder das Wehren gegen das Weitergehen oder beides in Kombination oder noch eine weitere Handlung, die nicht im Polizeibericht steht.
Widerstand ist jedenfalls dann gegeben, wenn versucht wird, mit körperlicher Kraftanwendung die Vollstreckung zu verhindern oder wenigstens zu erschweren.
Am besten, du folgst den Anweisungen. Dann bleibt dir der Tatvorwurf erspart.
Mach’s doch einfach kurz: du weißt es auch nicht.
Was hast du nicht verstanden?
Im ersten Absatz bist du dir sicher, dass es genügt nicht mehr weiter mitzugehen. Im zweiten Absatz äußerst du Zweifel und mutmaßt, dass die Polizei irgendeine noch ernsthaftere Widerstandshandlung verschwiegen haben könnte. Im dritten nennst du eine interpretationsbedürftige Norm, die schon deshalb an der Frage vorbeigeht, weil sie zwischen aktiv und passiv gar nicht unterscheidet. Der vierte Absatz bedarf keines Kommentars. Alles in allem die typische inhaltsleere Sagi-Schwurbelei.
das is auslegngung der Polizei dann Staatsanwatschaft und dann isser eh wech bis uff weiteres meiner