Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen durch die „Bundesnotbremse“ ab

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10 Antworten

  1. Demokrat sagt:

    War der Kanzler wieder essen mit den Richtern?

    • hast viel verpasst sagt:

      Wieso wieder?

      • Demokrat sagt:

        Hat bei Fr. Merkel gut funktioniert. Allerdings ist der vorsitzende Richter ja ehemaliger CDU-Abgeordneter, da wird es Scholz in Zukunft etwas schwerer haben.
        Da die Maßnahme, um die es hier ging, allerdings noch von Fr. Merkel angeordnet wurde, passt das dann wieder.
        Ist halt etwas kompliziert mit der angeblichen Unabhängigkeit des Gerichts, wenn es von (ehemaligen) Berufspolitikern und Abgeordneten geführt wird.

        • hab viel verpasst sagt:

          Frau Baer war mal im Bundestag ist gar keine Frau? Und dann ist/war sie/er auch noch in der CDU, wurde aber von SPD/Grünen für das BVerfG vorgeschlagen? Wusste ich alles gar nicht.

          Man lernt viel Neues im Internet.

          • Demokrat sagt:

            Der von mir erwähnte Vorsitzende/Präsident ist Stephan Harbarth. Nicht Fr. Baer. Du kannst wirklich noch viel Neues im Internet lernen.

          • Mahlzeit sagt:

            Die Entscheidung wurde von der 3. Kammer des Ersten Senats gefällt.

            Vorsitzende: Frau Prof. Dr. Susanne Baer

        • Maik sagt:

          Wie immer von dir: eine sehr konzise Beweisführung. Und deine Dogmatik: ein Träumchen. Noch nicht mal den Beschluss gelesen, aber schon große Töne spucken. Zum Glück schreiben meine Erstsemester nicht solch einen Müll wie du.

  2. Bruno sagt:

    Judikative, Legislative und Exekutive sollten eigentlich unabhängig voneinander agieren. Nicht so in Deutschland.

  3. Wirsing sagt:

    Dieses Gericht blockt zum Thema Corona alles ab, es ist eine Farce.
    Unabhängig, das war das letzte Mal vielleicht unter Kohl.

  4. Hansi sagt:

    Solange die Bundesregierung weiter die Schließung von Kliniken fördert und Pflegenotstand weiter forciert, ist jeder mit Corona begründete Grundrechtseingriff unverhältnismäßig.

    • verhalten sagt:

      Die Bundesregierung fördert nicht die Schließung von Kliniken und forciert nicht Pflegenotstand.

  5. Steff sagt:

    Auch die Rolle dieses Gerichts muß aufgearbeitet werden.