Corona-Krise: Hunde dürfen raus, Pferde geritten werden
Die strengen Auflagen wegen der Corona-Krise haben auch bei Tierhaltern viele Fragen aufkommen lassen. Deshalb äußert sich jetzt das Umweltministerium in Sachsen-Anhalt. Hunde dürfen Gassi geführt werden. Auch die ehrenamtliche Hilfe in Tierheimen ist möglich. Pferde dürfen geritten werden. All das zählt als „triftiger Grund“, die Wohnung zu verlassen.
Konkret schreibt das Ministerium:
Hunde müssen ausgeführt werden
„Tiere können und müssen auch weiterhin versorgt, betreut und bei Bedarf bewegt werden. Dies ist auch solange ohne Gefährdung möglich, wie Kontakte zwischen Mensch und Tier nicht mit zwischenmenschlichen Kontaktaufnahmen verbunden sind. Hunde können weiter ausgeführt werden, solange Menschen dabei nicht miteinander in Kontakt treten. Quarantänemaßnahmen für Tiere sind nach bisherigen Kenntnissen nicht notwendig und entbehrlich“, informiert der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König. „Waschen, Schamponieren oder gar Desinfizieren von Haustieren als Vorsichtsmaßnahme sind nicht notwendig und schaden möglicherweise der Gesundheit der Tiere mehr. Allerdings dürfen Hundebesitzer, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, ihre Wohnung nicht verlassen, auch nicht um ihren Hund auszuführen. Hier müssen geeignete Personen außerhalb des Haushaltes – Nachbarn oder Freunde – gebeten werden, das Ausführen der Tiere zu übernehmen“, ergänzt er.
Ehrenamtliche Hilfe in Tierheimen möglich
Auch Tierheime könnten weiterhin ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Tiere ausführen lassen, wenn dies nach exakten zeitlichen und personellen Absprachen durch Einzelpersonen durchführbar ist und Kontakte der Menschen untereinander und zum Tierheimpersonal den üblichen Vorsichtsmaßnahmen (Abstand halten!) folgen.
Pferde bewegen
Pferde müssen selbstverständlich versorgt, bewegt und bei Bedarf geritten werden. Ein Kontakt zwischen Menschen ist dafür nicht zwingend notwendig und natürlich auszuschließen. Die Betreiber von Pferdepensionen müssen entscheiden, ob die Besitzer der Pferde oder andere Tierpfleger zur Sicherstellung der Versorgung und Bewegung der Pferde benötigt werden. Ähnlich wie in Tierheimen sollten im Bedarfsfall Anwesenheitszeiten vorgegeben werden, um die Anzahl von Menschen im Stall zu begrenzen und deren Kontakt untereinander zu vermeiden.
Grundversorgung von Nutztiere sicherstellen
Nutztierhalter sollten genau eruieren, welches Personal für die Grundversorgung ihrer Tiere notwendig ist. Wie in anderen Unternehmen auch sollten nach Möglichkeit Vertretungspersonen für den Fall bereitstehen, dass Stallpersonal aufgrund von Infektionsgeschehen erkrankt oder sich in Quarantäne befindet.
Tiere spielen keine Rolle für die Verbreitung des Corona-Virus
Der Tierschutzbeauftragte weist zudem darauf hin, dass es nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Robert-Koch-Institutes (RKI) und des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) keine Hinweise darauf gibt, dass Haus- und Nutztiere eine Infektionsquelle von SARS-CoV-2 für Menschen sein können. „Nach momentanem Wissensstand spielen Tiere für die Verbreitung des Corona-Virus keine Rolle – weder als Wirt noch als Übertragungsmedium. Von bisher bei Tieren bekannten Corona-Viren – etwa den Erregern der Bauchfellentzündung (FIP) bei Katzen oder von Durchfallerkrankungen (PED) bei Schweinen – ist das jetzige SARS-CoV-2 klar zu differenzieren“, erklärt Tierarzt König.
Kontakte zwischen Menschen reduzieren und Hygieneregeln beachten
Nach jetzigen Wissensstand ist es zur Vermeidung der Virusausbreitung nicht wichtig, die Kontakte zwischen Menschen und Tieren zu reduzieren, aber unbedingt die Kontakte zwischen Menschen. Beim Umgang mit Tieren sollten jedoch selbstverständlich immer generelle Hygienemaßnahmen eingehalten werden, um das Risiko der Übertragung auch anderer potentieller Krankheitserreger zu reduzieren. Maßnahmen wie Händewaschen und –desinfizieren nach dem Kontakt mit Tieren, Verhindern des Ableckens von Gesicht und Händen durch Haustiere, Sauberhalten von Liegeplätzen und Fressnäpfen von Tieren sollten selbstverständlich sein.
Der Landestierschutzbeauftragte Dr. König betont: „Die Kenntnisse um die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus sind komplex und sehr dynamisch und unterliegen zum Teil kurzfristig Änderungen. Dies kann auch die Erkenntnisse bezüglich der Rolle von Tieren im Infektionsgeschehen betreffen. Insofern ist jede Tierhalterin und jeder Tierhalter angehalten, sich ständig über die diesbezüglich neuesten Sachverhalte zu informieren.“
Alle mutierten Erreger (BSE, SARS, MERS, Corona, H5N-, H1N1 und und und) stammen alle aus der Massentierhaltung, verursacht durch Verabreichung von 450 verschiedene Medikamente, darunter viele Antibiotika und antivirale Gifte verabreicht werden. Diese daraus entstehenden resistenten Bakterien und mutierten Viren gehen natürlich auf den Menschen über und auch auf Tiere und umgekehrt. Dazu verzehren wir diese Kranken und vergifteten Tiere inkl. Eiter in der Milch und Darmbakterien in bis zu 95% jeder Fleischprobe.Mal abgesehen von den Giften und Quecksilber…das wir krank werden ist vorprogrammiert. Die Massentierhaltung ist eine Goldgrube aber die Pharmaindustrie ist noch viel größer. Ihr sollt gar nicht gesund sein, ihr sollt erkrankte Konsumenten bleiben und alle Industrien bedienen und natürlich auch alle Erreger durchlaufen nur um wieder verdienen zu können. Es Schützen Euch weder Mund-noch Handschutz. Jeder „Experte“ möchte ja weiterhin nützlich sein und gebraucht werden, die Hand die mich füttert…usw. Eine Krähe hackt der anderen auch kein Auge aus.
SARS: Larvenrolle (Wildtier)
MERS: Fledermaus (Wildtier)
Corona (CoV2): Fledermaus (Wildtier)
H5N1: Wildvögel
BSE: keine Viruserkrankung
Immerhin hast du mit der H1N1 (zumindest der 2009er Pandemie in Nordamerika) Recht, das waren Schweine in Mexiko. Ansonsten sind Schweinepest und Schweinegrippe auf Wildschweine zurückführbar. Aber du bist eben auch kein Experte, sondern nur „Konsument“, der alles schluckt, was ihm vorgesetzt wird.
Darf man sich in seinem Schrebergarten aufhalten?
Auf einem Pferd oder einem sehr, sehr großen Hund: ja. Aber ohne auch.
Nein, das ist keine notwendige und unabdingbare Tätigkeit zumal das i.d.R. von gefährdeten älteren Menschen praktiziert wird. Man sollte das bis nach Ostern tunlichst unterlassen. Ich habe das Ordnungsamt schon kontrollieren gesehen…..
Wenn man also spazieren geht ( ist ja erlaubt) und dann in den Garten ist es verboten? Aber zählt der Garten da nicht weitgehend als “ eigener Grund und Boden „? Ist ja meistens auch gemietet oder gepachtet wie eine Wohnung. Abstand zu Nachbarn ist weiter als 2 Meter. Da ist man ja auf dem Balkon der Wohnung näher am Nachbarn als im Garten…
Wer behauptet denn, es wäre verboten?
Der Garten ist natürlich weiterhin erlaubt (sofern man nicht selbst infiziert ist!).