Corona-Sondervermögen: Sachsen-Anhalt fördert Projekte im Kulturbereich – 1,4 Millionen Euro stehen bereit

Die Landesregierung fördert Vorhaben im Kulturbereich im Rahmen des beschlossenen Corona-Sondervermögens. Die Förderung betrifft Maßnahmen in den Bereichen „Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege sowie Projektarbeit in Museen“, „Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern“ sowie „Kommunale öffentliche Bibliotheken“. Das Fördervolumen für das Jahr 2023 hat einen Umfang von rund 1,4 Millionen Euro.
Kulturstaatssekretär Dr. Sebastian Putz rief Institutionen und Vereine zur breiten Nutzung dieser Fördermöglichkeiten auf und erklärte: „Um die Auswirkungen der Pandemie auf den Kulturbereich mildern zu können, bedarf es weiterhin erheblicher Kraftanstrengungen. Die jetzt zu Verfügung gestellten Mittel sollen den Kultureinrichtungen den Rücken freihalten und sie stärken. Die Wiederbelebung und Wiederaufnahme kultureller Aktivitäten hat einen hohen Stellenwert für die soziale Teilhabe und den sozialen Zusammenhalt. Wir helfen weiterhin, wo es notwendig ist. Dies ist ein wichtiges Signal für die Kulturschaffenden im Land.“
Die Bewilligung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Kulturförderrichtlinie. Abweichend hiervon kann die Landesförderung bis zu 80 v.H. betragen. In den Bereichen Kinder- und Jugendkultur sowie Soziokultur ist eine Übertragbarkeit der Fördermittel bis 2024 und für die Bibliotheken bis 2026 möglich. Somit können hier mehrjährige Vorhaben gefördert werden. In der Antragsbegründung ist der Bezug zur Corona-Pandemie und deren Auswirkungen sowie zur Wiederbelebung der Kultur- und Vereinstätigkeit plausibel darzustellen. Grundsätzlich beträgt der jährliche Mindestbetrag der Landesförderung 5.000 Euro und der Höchstbetrag 25.000 Euro, Abweichungen hiervon sind zu begründen.
Inhaltlich sollten die beantragten Projekte folgende Schwerpunkte umfassen:
– Maßnahmen der Digitalisierung von kulturellen Einrichtungen,
– Projekte, die die Kultur- und Vereinsaktivitäten nach der Pandemie wiederbeleben,
– Maßnahmen, mit denen der Antragsteller verstärkt in die Öffentlichkeit geht und somit nach Schließungen und Pandemie-Einschränkungen verstärkt auf kulturelle Projekte aufmerksam macht,
– spartenübergreifende Veranstaltungsprogramme, die die Vielfalt kultureller Ausdrucksmöglichkeiten zeigen und einen Neustart nach den Einschränkungen der Pandemie ermöglichen,
– interaktive Formate, die das Publikum einbeziehen und zum eigenen gestalterischen Tätigwerden animieren,
– generationsübergreifende Formate, die besonders ältere Menschen oder junge Menschen einbeziehen, die von den Folgen der Pandemie besonders betroffen sind,
– hybride Formate, die die Chancen des digitalen Wandels für kulturelle Ausdrucksformen und Begegnungen fruchtbar machen,
– Maßnahmen, die eine hybride Arbeitsfähigkeit der Antragstellenden (Professionalisierung, fachliche Weiterbildung, Ausstattung) nachhaltig stärken (Resilienz),
– Vorhaben zur Neuausrichtung der Museen; Entwicklung neuer musealer Inhalte und Vermittlungsansätze, z. B. sogenannte Outreach-Ansätze und partizipative Projekte, um die Präsenz der Museen in der Gesellschaft zu stärken,
– Maßnahmen zur veränderten Öffnung von Museen einschließlich zielgruppenorientierter, auch interaktiver Angebote,
– Projekte zur Netzwerkbildung und -arbeit, regionale Kooperationen,
– Maßnahmen zur Ausstattung von kommunalen öffentlichen Bibliotheken mit modernen Informationstechnologien sowie zum Kauf von Medieneinheiten und Lizenzen für Onlinenutzungen.
Alle Interessierte sind aufgerufen, ihren Antrag für 2023 und gegebenenfalls für Folgejahre bis um 1. Oktober 2022 unter Verwendung des üblichen Antragsformulars (Kulturförderung) und mit explizitem Hinweis auf eine Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle, Referat 303 einzureichen.
Da ist es schon wieder ….. Das Sondervermögen.
Welch nette Wortschöpfung.
sehr gut
Unbedingt gefördert werden sollte die Drogenhölle Station End/Würdelos, dahinten beim Puff in Halle Ost. Die leisten einen ganz wichtigen kulturellen Beitrag mit ihrem Technokrach und ihrem Drogenkonsum und sind eine absolute Bereicherung für Halles Kulturszene. An ihrem Vorgängerstandort in der frohen Zukunft beim Hermesareal waren die Anwohner auch ganz begeistert von denen…
Klingst wie ein Anwohner.
So wie die „Anwohner“ vom Stellwerk oder vom Landesmuseum…
🤭🤭
nö. ich bin nur ein frustrierter und gemobbter excludierter exilant, der sich gerne für sein ausgesperrtsein und getriggertwerden revanchiert.
Jedes Kaspertheater kann jetzt gefördert werden. Also nicht so lange rumkaspern sondern zügig was hyprides, spartenübergreifendes und so ein anderer Kasperkram ausdenken. Wenigsten komm dann paar Kasper Warm durch den Winter.
Sondervermögen = NEUVERSCHULDUNG und das nicht etwa für die Ausbildung der Kinder, sondern banalen Kunstmüll.
Sondervermögen ≠ Neuverschuldung
Kinder waren dir bisher auch egal.
Du hast werde Kinder noch kannst denken.
Abschiebungen fördern!
Wenn Kultur nur noch mit staatlicher Förderung überleben kann, gibt es nur noch dem Staat genehme Kultur.
Dann wäre das schon seit Jahrzehnten der Fall. Die Kunst- und Kulturförderung ist übrigens im Grundgesetz verankert. Aber wen DU keine Ahnung hast, solltest Du es besser sein lassen. Ohne Subventionen müsstest Du ein weitaus höheren Eintritt in Kulturstätten bezahlen. Du hast sicher noch nie eine Theater oder Museum von innen gesehen.
Mimmi Mimmi, wenn die Kultur nicht gefördert wird; dann wieder Mimmi Mimmi wenn es eine Förderung gibt. Die Schwurbler sollten sich ma einig werden, was sie denn wollen. Aber offensichtlich wollen die Schwurbler nur meckern. Denn Vernünftiges, ist von den Schwurbler eh nicht zu erwarten.
Corona Sondervermögen🤔🤔🤔
Nicht auszuhalten, was Corinna so alles ermöglicht hat und noch weiterhin zerstört.