Drohne flog mehrfach: Flugbetrieb am Flughafen Leipzig-Halle vorübergehend eingestellt

3 Antworten

  1. 123 sagt:

    „Diese Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.“

    Ein Platzverweis sollte ausreichend sein.

  2. Detlef sagt:

    Vielleicht war es auch ein UFO oder so

  3. Emmi sagt:

    Einfach vom Himmel holen das Teil

  4. So einfach ist das. sagt:

    Der Tower hätte der Drohne doch nur eine Landebahn zuweisen müssen.

  5. Aha sagt:

    Die Drohne müsste immer nachts dort fliegen dann könnten wir wieder durchschlafen

  6. B.S. sagt:

    Früher hätte man sowas mit der FLAK abgeschossen.