Durch Halle geprügelt: Prozessbeginn am Landgericht gegen Mann unter anderem wegen sechs Körperverletzungen

Am Landgericht in Halle beginnt heute der Prozess gegen einen 41-Jährigen wegen sechs Körperverletzungsdelikten, davon fünf Fälle der gefährlichen Körperverletzung.
Im Mai 2022 soll der Angeklagte einem Mann auf einem Spielplatz in Halle ohne ersichtlichen Grund mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn sodann derart gewaltsam mit dem Oberkörper gegen eine Parkbank gedrückt haben, dass der Mann dadurch drei Rippenbrüche erlitten habe. Ferner habe sich der Mann durch den Schlag eine Platzwunde an der Lippe zugezogen.
Im Juni 2022 soll der Angeklagte einer Frau in deren Wohnung in Halle abwechselnd mit beiden Fäusten ins Gesicht geschlagen und anschließend mit seinen Arbeitsschuhen mit Stahlkappeneinsatz viermal in deren Gesicht getreten haben, so dass die Frau eine Platzwunde am Kopf, geprellte Rippen sowie Hämatome im Gesicht erlitten habe.
Ebenfalls im Juni 2022 soll der Angeklagte der Frau, die er bereits etwa zwei Wochen zuvor in deren Wohnung verletzt haben soll, in einem Park in Halle dreimal mit der Faust auf die Nase geschlagen haben. Nachdem sie durch die Faustschläge zu Boden gegangen sei, habe er ihr mit dem Absatz seiner Arbeitsschuhe mit Stahlkappeneinsatz ins Gesicht getreten. Sodann habe sich der Angeklagte auf die Frau gesetzt und ihr in die Rippen geschlagen. Durch die Gewalteinwirkung auf den Kopf der Frau habe diese kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Sie habe zwei Rippenbrüche sowie diverse Knochenbrüche im Kopfbereich erlitten und sei zwei Wochen in stationärer Behandlung gewesen.
Im Juli 2022 soll der Angeklagte einen Mann, der gerade seinen Hund in Halle ausgeführt habe, ohne rechtfertigenden Grund angesprungen und versucht haben, den Mann zu Boden zu reißen. Der Angeklagte habe den Mann sodann in den Schwitzkasten genommen, aus diesem sich der Mann nur durch den Einsatz von Tierabwehrspray habe befreien können. Der Angeklagte habe den Mann, der zwischenzeitlich zu einer nahegelegenen Tankstelle gerannt sei, verfolgt und versucht, ihn auf den Boden zu werfen und zu würgen. Durch die Wucht des Angriffs sei der Mann in ein verglastes Kühlregal eingeschlagen. Der Mann habe erneut das Tierabwehrspray eingesetzt, woraufhin der Angeklagte geflüchtet sei. Durch den Angriff habe der Mann unter anderem Schulterschmerzen, eine Schwellung des rechten Schulterblatts und ein Hämatom am linken Auge erlitten.
Im August 2022 soll der Angeklagte der Frau, die er bereits im Juni zweimal verletzt habe, auf einer Straße in Halle mit einer teilweise befüllten Plastikflasche in den Bauchbereich und mit den Fäusten in die Rippen und das Gesicht geschlagen haben. Die Gewalteinwirkung sei derart heftig gewesen, dass die Frau lebensbedrohliche Verletzungen erlitten habe, mehrere Tage intensivmedizinisch habe behandelt und mehrfach habe operiert werden müssen.
Ebenfalls im August 2022 sei der Angeklagte auf einen Mann, der auf einer Bank gesessen habe, zugerannt. Als der Mann aus Angst vor dem Angeklagten habe wegrennen wollen, habe der Angeklagte ihn so heftig geschubst, dass der Mann sofort zu Boden gefallen sei. Am Boden liegend habe der Angeklagte den Mann gewürgt. Erst als bislang unbekannte Zeugen hinzugekommen seien, habe der Angeklagte von dem Mann abgelassen. Durch die Handlungen des Angeklagten habe der Mann diverse Schürfwunden erlitten.
Der Angeklagte hat zu den Tatvorwürfen bislang keine Angaben gemacht.
Gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Kann man nur hoffen, daß das Strafmaß am oberen Ende des Möglichen liegt und danach eine Sicherungsverwahrung erfolgt.
Vor solchen Irren sollte die Öffentlichkeit dauerhaft geschützt werden.
Und alles ist 2 Jahre her? Bisschen spät , dass jetzt erst ein Prozess stattfindet,,finde ich.
Dass der überhaupt noch rumlaufen und weitere schwere Gewalttaten ausführen konnte, ist echt die Härte! Schon nach der zweiten schweren Körperverletzung hätte er eingesperrt werden müssen. Muss wirklich erst ein Mord passieren, ehe solche kranken Arschlöcher hinter Schloß und Riegel kommen? Ich könnte kotzen 🤮
Da konnte der Typ aber oft seine Gewalttaten ausleben.
Da hätte viel eher und härter reagiert werden müssen.
Hat er im September 2022 sich wieder beruhigt oder ist das einfach alles, was die Staatsanwaltschaft bisher zur Anklage bringen konnte?
Womöglich sitzt er seitdem in Untersuchungshaft.
Was ich mich eher frage ist, wieso bei drei(!) schweren Angriffen auf das selbe Opfer, inkl. Tritten mit Stahlkappenschuhen gegen den Kopf, nicht ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum steht. Wer mit solchem Schuhwerk mehrfach gegen den Kopf einer bereits am Boden liegenden Person tritt, nimmt deren Tod billigend in Kauf.
Sicherungsverwahrung wäre doch mal ein Gedanke den der Richter verfolgen sollte.
Unglaublich
Bekommt bestimmt Bewährung.
So ein Mensch darf nie wieder die Möglichkeit bekommen andere Menschen zu verletzen. Solch eine Brutalität hört nicht plötzlich auf. Ich hoffe, dass dieser Mensch noch mehr als 10 Jahre weg gesperrt wird. Er bessert sich keinesfalls.
Der scheint komplett irre zu sein. Da ist wohl eher lebenslang Klapper als Knast passend.
Ach am ende wird doch wieder nur ein Gutachten erstellt ob der Typ Geistig gesund ist oder nicht und dann bekommt der nur 2-3 Jahre Knast.
Alleine für die die Lebensgefährliche verletzung muss der Typ 10 JAhre in den Knast und dann Sicherheitsverwahrung