Durch Halle geprügelt: Prozessbeginn am Landgericht gegen Mann unter anderem wegen sechs Körperverletzungen

11 Antworten

  1. Bettina sagt:

    Kann man nur hoffen, daß das Strafmaß am oberen Ende des Möglichen liegt und danach eine Sicherungsverwahrung erfolgt.
    Vor solchen Irren sollte die Öffentlichkeit dauerhaft geschützt werden.

  2. Elfriede sagt:

    Und alles ist 2 Jahre her? Bisschen spät , dass jetzt erst ein Prozess stattfindet,,finde ich.

    • Irene sagt:

      Dass der überhaupt noch rumlaufen und weitere schwere Gewalttaten ausführen konnte, ist echt die Härte! Schon nach der zweiten schweren Körperverletzung hätte er eingesperrt werden müssen. Muss wirklich erst ein Mord passieren, ehe solche kranken Arschlöcher hinter Schloß und Riegel kommen? Ich könnte kotzen 🤮

  3. ☝️ sagt:

    Da konnte der Typ aber oft seine Gewalttaten ausleben.
    Da hätte viel eher und härter reagiert werden müssen.

  4. Sicherheitsgefühl sagt:

    Hat er im September 2022 sich wieder beruhigt oder ist das einfach alles, was die Staatsanwaltschaft bisher zur Anklage bringen konnte?

    • soko sagt:

      Womöglich sitzt er seitdem in Untersuchungshaft.

      Was ich mich eher frage ist, wieso bei drei(!) schweren Angriffen auf das selbe Opfer, inkl. Tritten mit Stahlkappenschuhen gegen den Kopf, nicht ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum steht. Wer mit solchem Schuhwerk mehrfach gegen den Kopf einer bereits am Boden liegenden Person tritt, nimmt deren Tod billigend in Kauf.

  5. Franz franzl sagt:

    Sicherungsverwahrung wäre doch mal ein Gedanke den der Richter verfolgen sollte.
    Unglaublich

  6. Detlef sagt:

    Bekommt bestimmt Bewährung.

  7. Emmi sagt:

    So ein Mensch darf nie wieder die Möglichkeit bekommen andere Menschen zu verletzen. Solch eine Brutalität hört nicht plötzlich auf. Ich hoffe, dass dieser Mensch noch mehr als 10 Jahre weg gesperrt wird. Er bessert sich keinesfalls.

  8. also sagt:

    Der scheint komplett irre zu sein. Da ist wohl eher lebenslang Klapper als Knast passend.

  9. Honso sagt:

    Ach am ende wird doch wieder nur ein Gutachten erstellt ob der Typ Geistig gesund ist oder nicht und dann bekommt der nur 2-3 Jahre Knast.

    Alleine für die die Lebensgefährliche verletzung muss der Typ 10 JAhre in den Knast und dann Sicherheitsverwahrung

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