Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Halle gesucht

Der Landkreis Saalekreis sucht für das Verwaltungsgericht Halle Bürgerinnen und Bürger, die in der Amtsperiode vom 01.02.2025 bis 31.01.2030 ehrenamtlich als Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig sein wollen.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine juristischen Vorkenntnisse brauchen, wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie werden von der Arbeit freigestellt, erhalten Verdienstausfall ersetzt sowie Fahrtkosten erstattet und werden in der Regel jährlich zu zwölf Sitzungstagen herangezogen.
Voraussetzungen sind:
* deutsche Staatsbürgerschaft
* die Vollendung des 25. Lebensjahres am 01.02.2025
* Wohnsitz im Landkreis Saalekreis
Bewerbungen sind bis zum 30.06.2024 schriftlich an das Rechtsamt des Landkreises Saalekreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg, oder per E-Mail an rechtsamt@saalekreis.de zu richten.
Für die Bewerbung sind folgende Daten erforderlich:
* Name
* Vorname
* Geburtsdatum
* Geburtsort
* Beruf
* vollständige Anschrift
* Telefonnummer
* E-Mail-Adresse.
Von einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ausgeschlossen sind Mitglieder des Bundestags, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Richter, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Darüber hinaus sind Personen ausgeschlossen, die infolge Richterspruchs (Urteil) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, die nicht das Wahlrecht der gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen und die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Rechtsamt wenden unter der Rufnummer: 03461 – 40 2211.
Da sind wir ja bei einer Seite, die sich speziell auf Halle bezieht, genau richtig.
Man könnte hier auch über Konzerte in Leipzig informieren, der eine oder andere Leser hier, fände das sicher spannend. 🙂
Aber Nulli hat gesprochen ! Das Leben auf der Erde hat sich seinen Vorstellungen unterzuordnen. Immer !
Halle liegt mitten im Saalekreis.
Infos über unsere unmittelbare Umgebung/Region dürften schon einige interessieren. Aber wieder sehr typisch, erst meckern und dann denken.
Darf man als rechtschaffener Deutscher mit dem Herz auf dem rechten Fleck auch Richter werden?
an Recht und Ordnung: Nein das darf man leider nicht. Es werden nur noch gehirngewaschene Zombies akzeptiert. Wer selber denkt wird stigmatisiert und ausgegrenzt. Mark Twain soll angeblich mal sinngemäß gesagt haben: „Die Demokratie beruht auf 3 Prinzipien: Auf der Freiheit der Gedanken, auf der Freiheit der Rede und darauf beides nicht in Anspruch nehmen zu dürfen.“ Und genau so ist das auch in diesem verfluchten Staat. Fragt mal Eure Mütter und Väter die zu DDR Zeiten groß geworden sind. Ich wette die werden Euch sagen, daß man zu DDR Zeiten ungezwungener reden konnte. Und soll mir mal jemand sagen daß das nicht so ist. Der hat keine Ahnung dann!
Kassierst ganz schön viel von dem Staat, den du so sehr hasst.
Du kostest auf jeden Fall den Staat noch mehr, immerhin wirst du von studierten Fachkräften versorgt.
Aber ich hasse niemanden dafür.
Deine examinierten Pflegekräfte werden übrigens auch bezahlt und nicht von dir…
an dummheit nicht zu überbieten
„…Fragt mal Eure Mütter und Väter die zu DDR Zeiten groß geworden sind…“
Ich muss meine Mutter und meinen Vater nicht fragen, weil ich selbst zu DDR-Zeiten großgeworden bin. Und als solcher muss ich dir sagen, dass du von den damaligen Verhältnissen offensichtlich keine Ahnung hast.
Faktenprinz schreibt: „weil ich selbst zu DDR-Zeiten großgeworden bin“. Wo bist Du großgeworden? In der DDR? Falls ja, dann hattest Du damals und hast heute die Augen fest geschlossen.
Natürlich konnte man bspw. im Kollegenkreis lauthals herummeckern. Dieses Ventil hat die Staatsmacht wohlweislich geduldet. Aber alles war durchsetzt von Parteigenossen und IMs, die solche Dinge meldeten und wenn es der Stasi zu bunt wurde, dann griffen die gnadenlos durch.
Und vor diesem Hintergrund zensierten sich die meisten Bürger auch selbst.
Wer die Verhältnisse in der DDR für demokratischer und meinungsoffener hält als die im heutigen Staat Deutschland, der hat nicht alle Latten am Zaun.
Wer die Verhältnisse heutzutage für demokratischer und meinungsoffener hält als die in der DDR, der hat nicht alle Latten am Zaun.
Ich weiß, wer nicht alle Latten am Zaun hat: Du hast keine Ahnung von der DDR, dann wüsstest Du, dass Du so etwas wie „dieser verfluchte Staat“ nur einmal öffentlich geschrieben hättest. Ich bleibe dabei: Du hast keine Ahnung. Gar keine. Ende der Diskussion FÜR MICH.
Nun genieße weiter Deine Freiheit, diesen Unsinn weiter öffentlich zu posten und NICHTS passiert Dir. Nichts. Außer Widerspruch.
Um RICHTER zu werden, muss man ein Jurastudium absolviert haben , und das mit Qualitäts-Staatsexamen. Anschließend noch ein Referendariat und 2. Staatsexamen
Und normal schlägt das Herz LINKS. Wenn das bei Dir nicht so ist, bist Du wohl krank und wohl nicht für den Staatsdienst geeignet.
Da DU aber hier so auf ‚recht’… rumhackts, willst du entweder hier provozieren oder bist eben rechts
„Um RICHTER zu werden, muss man…“
Das gilt wenn überhaupt nur für Berufsrichter.
Die (Mindest-)Voraussetzungen für ehrenamtliche Richter stehen im Artikel.
Die Gesinnung wird überprüft .
Du kennst dich da ja bestens aus, bei der Überprüfung (Zensur) der ,,Jim Knopf“ Reihe!
Das will ich auch hoffen. Wer nicht auf dem Boden unseres Grundgesetztes steht hat da nix zu suchen.
Gilt das auch für die große Berliner Politik?
„Von einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ausgeschlossen sind Mitglieder des Bundestags, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,…“