Ernährungsgewerkschaft fordert Schluss mit sachgrundlosen Befristungen in Halle
Im Handel und der Gastronomie sind viele Angestellte nur mit befristeten Verträgen ausgestattet. Damit soll Schluss sein. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Denn in Sachsen-Anhalt haben rund 86.000 Menschen eine befristete Stelle – das sind 8,3 Prozent aller Beschäftigten im Bundesland, zeigen aktuell Zahlen des Statistischen Landesamtes. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe sind die „Jobs mit Verfallsdatum“ nach Beobachtung der Gewerkschaft besonders verbreitet.
„Durch Corona zeigt sich, wie prekär befristete Stellen sind. Denn wessen Arbeitsvertrag ohnehin ausläuft, der kann sich in der Krise keine großen Hoffnungen auf Verlängerung machen. Das trifft gerade Berufseinsteiger“, sagt Jörg Most, Geschäftsführer der NGG Leipzig-Halle-Dessau. Die Bundesregierung müsse ihrem Versprechen endlich Taten folgen lassen und den „Wildwuchs“ bei Befristungen beenden. In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, Befristungen ohne konkreten Sachgrund – wie etwa eine Elternzeitvertretung – einzudämmen.
„Befristungen dürfen nicht als Dauer-Probezeit missbraucht werden. Denn gerade junge Leute haben so kaum Chancen, eine Wohnung zu finden oder einen Kredit zu bekommen. Oft muss dann sogar der Wunsch nach eigenen Kindern verschoben werden“, kritisiert Most. Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im vergangenen Jahr bundesweit 37 Prozent aller Neueinstellungen befristet. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe hatte fast jeder zweite neue Arbeitsvertrag ein Ablaufdatum.
Sorge bereitet Most die Zunahme bei den sogenannten sachgrundlosen Befristungen. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat sich ihre Zahl zwischen 2001 und 2018 verdreifacht. „Genau hier muss die Bundesregierung ansetzen. Es kann nicht sein, dass sich selbst Fachkräfte von Job zu Job hangeln müssen – während der Chef Gesetzeslücken ausnutzen und eine verdiente Dauer-Stelle verweigern kann“, so Most. Laut IAB-Studie gaben Hoteliers und Gastronomen bei zwei Dritteln aller Befristungen keinen Sachgrund an.
Bislang ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre lang möglich. In diesem Zeitraum kann ein befristeter Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängert werden. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen Befristungen in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten künftig auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden. Gewerkschafter Jörg Most geht das nicht weit genug: „Die Betriebsgröße darf hier keine Rolle spielen. Denn sonst hätte ein Großteil der Betroffenen vom neuen Gesetz nichts. Nötig ist ein vollständiges Verbot der sachgrundlosen Befristung.“
Selbst bei der Agentur für Arbeit werden die Leute nur für 2 Jahre befristet eingestellt. Beim Jobceter dreht sich so munter das Personalkarussell. Vielleicht sollte man erstmal da anfangen.
„Beim Jobceter dreht sich so munter das Personalkarussell.“
Das ist so gewollt. Dort braucht man Duckmäuser, die alles tun, um nicht selber auf der anderen Schreibtischseite zu landen.