Erwischte Schwarzfahrerin in der 1. Klasse eines ICE will nicht gehen und tritt nach Bundespolizisten
Am Donnerstag, den 19. Oktober 2023 erhielt die Bundespolizei fernmündlich durch das Zugpersonal eines Intercityexpresses, welcher von Berlin nach Halle/Saale unterwegs war, die Information über eine weibliche Person, die in der 1. Klasse reiste und keinen erforderlichen Fahrschein vorweisen konnte.
Gegen 18:15 Uhr hielt der benannte Zug am Bahnsteig 6 des Hauptbahnhofes Halle/Saale. Eine Streife der Bundespolizei stand vor Ort bereit und nahm Kontakt mit einer Zugbegleiterin auf. Diese gab an, dass die 64-jährige Dame bei der Kontrolle keinen Fahrschein vorzeigen konnte. Bei der ersten Kontaktaufnahme durch die Beamten mit der Deutschen verhielt diese sich sehr unkooperativ und zeigte kein Verständnis für die polizeiliche Maßnahme. Sie wies sich mit einem abgelaufenen und zudem zerbrochenen Reisepass aus. Die Beamten erläuterten ihr die Beförderungsrichtlinien der Bahn sowie den Fahrtausschluss und gaben ihr zu verstehen, dass sie den Zug zu verlassen hat. Dies sah sie jedoch nicht ein.
Die Bundespolizisten drohten den Einsatz von einfacher körperlicher Gewalt an und mussten diese anschließend auch anwenden, da die Polizeipflichtige dem freiwilligen Ausstieg auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht nachkam. Entsprechend wurde sie durch zwei Beamte an den Armen gegriffen, um sie aus dem Zug zu führen. Dabei riss sie sich aus den Griffen der Beamten und trat nach diesen. Dabei traf sie einen der Beamten am Schienbein. Glücklicherweise wurde er dabei nicht verletzt.
Die Frau musste gefesselt werden und wurde mit zur Dienststelle genommen. Auf dieser wurde sie zur Eigensicherung und zum Auffinden von Ausweispapieren durchsucht. Dabei wurden mehrere weitere abgelaufene Ausweisdokumente aufgefunden. Bei der Überprüfung ihrer Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Frankfurt/Oder ihren derzeitigen Aufenthaltsort aufgrund eigener Ermittlungen ersuchen. Diese wurden darüber in Kenntnis gesetzt. Der bereits polizeilich in Erscheinung getretenen Frau drohen gleich mehrere Strafanzeigen, unter anderem wegen des Erschleichens von Leistungen, Hausfriedensbruchs, versuchter Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf – sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
Was haben die genannten Staatsanwaltschaften eigentlich davon, dass sie über den derzeitigen Aufenthaltsort (Hauptbahnhof Halle) informiert wurden?
Sie erfahren so, wo die Gesuchte ist. Das wollten sie wissen.
Steht im Artikel. Ist Deutsch deine Muttersprache?
Die Frage kann ich gerne zurückgeben. Dass sie es wissen wollen, steht im Artikel, aber nicht, was ihnen diese Information nützt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsermittlung
Hauptbahnhof Halle ist keine ladungsfähige Anschrift.
versuch mal
Hans-Dietrich-Genscher-Platz 1, 06112 Halle (Saale)
Unter dieser Anschrift wird kein Brief die Dame erreichen.
Bist du d u m m ? Frag ja nur!
Die Information nützt ihnen bei ihrer Arbeit.
Du weißt es also auch nicht.
Mit 64 ? Alle Achtung….
Alter schützt vor Torheit nicht.
herrlich …. oma „knack“ aus entenhausen
Die läuft doch längst wieder frei rum und fährt weiter 1. Klasse
Naja, aber dort läuft man verstärkt Gefahr, erwischt zu werden