Es war doch kein Einbrecher: Mieter hatte sich ausgesperrt und hat mit Messer versucht, die Tür zu öffnen

Heute Morgen wurde gegen 06:45 Uhr bekannt, dass eine männliche Person mit einem Messer an einer Wohnungstür hantiert. Es bestand der Verdacht des versuchten Wohnungseinbruches. Vor Ort stellte sich heraus, dass es der 58-jährige Wohnungsinhaber war, der sich ausgeschlossen hatte.

Da es sich bei dem Messer allerdings um ein Einhandmesser handelte, wurde dieses sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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3 Antworten

  1. Robert sagt:

    Jetzt darf der Bürger wohl noch nicht mal Zuhause ein Einhandmesser besitzen ?
    Wie beurteilen die Jurastudenten die Rechtslage ?

    • Hobbyjustiziologe sagt:

      Dazu müsstest du Jurastudenten befragen. Denen begegnest du des Öfteren auf deiner „Arbeit“. 😉

      Zuhause darfst du ein Einhandmesser besitzen. Nur nicht außerhalb deiner Wohnung dabei haben. So war es hier aber.

    • J sagt:

      Der Bürger war aber nicht zuhause. Und warum zählt für dich die Meinung von Studenten mehr als die von ausgebildeten Juristen?