Es war doch kein Einbrecher: Mieter hatte sich ausgesperrt und hat mit Messer versucht, die Tür zu öffnen

3 Antworten

  1. Robert sagt:

    Jetzt darf der Bürger wohl noch nicht mal Zuhause ein Einhandmesser besitzen ?
    Wie beurteilen die Jurastudenten die Rechtslage ?

    • Hobbyjustiziologe sagt:

      Dazu müsstest du Jurastudenten befragen. Denen begegnest du des Öfteren auf deiner „Arbeit“. 😉

      Zuhause darfst du ein Einhandmesser besitzen. Nur nicht außerhalb deiner Wohnung dabei haben. So war es hier aber.

    • J sagt:

      Der Bürger war aber nicht zuhause. Und warum zählt für dich die Meinung von Studenten mehr als die von ausgebildeten Juristen?