Es war doch kein Einbrecher: Mieter hatte sich ausgesperrt und hat mit Messer versucht, die Tür zu öffnen

Heute Morgen wurde gegen 06:45 Uhr bekannt, dass eine männliche Person mit einem Messer an einer Wohnungstür hantiert. Es bestand der Verdacht des versuchten Wohnungseinbruches. Vor Ort stellte sich heraus, dass es der 58-jährige Wohnungsinhaber war, der sich ausgeschlossen hatte.
Da es sich bei dem Messer allerdings um ein Einhandmesser handelte, wurde dieses sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Jetzt darf der Bürger wohl noch nicht mal Zuhause ein Einhandmesser besitzen ?
Wie beurteilen die Jurastudenten die Rechtslage ?
Dazu müsstest du Jurastudenten befragen. Denen begegnest du des Öfteren auf deiner „Arbeit“. 😉
Zuhause darfst du ein Einhandmesser besitzen. Nur nicht außerhalb deiner Wohnung dabei haben. So war es hier aber.
Der Bürger war aber nicht zuhause. Und warum zählt für dich die Meinung von Studenten mehr als die von ausgebildeten Juristen?