Fahndung der Bundespolizei: Zugbegleiterin mit Kopfnuss verletzt

8 Antworten

  1. . sagt:

    Mal schauen, wie viele Fasch… ich meine Patrioten hier in den Kommentaren nun schreien werden „abschieben!“. Sonst sind die immer ganz fleißig unterwegs.

    • 10010110 sagt:

      Da stark davon auszugehen ist, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wären Forderungen nach Abschiebung unbegründet. Ergo wird es auch keine geben.

      • . sagt:

        Dem will ich auch nicht widersprechen. Nur meckern hier ständig viele in den Kommentaren davon, wenn es man ein „Nichtdeutscher“ ist. Bei „Deutschen“ regt sich niemand hier auf, wenn die Polizeibeamte angreifen, Steine auf Züge werfen oder sowas wie oben tun. Als ob es dadurch „normal“ wäre. Jeder Depp sollte bestraft werden, wenn er so etwas macht. Deutsch oder nicht, spielt hier keine Rolle.

        • Daniel M. sagt:

          Dass sich bei Deutschen nicht aufgeregt wird, ist nichts weiter als eine populistische, widerlegbare und dämliche Aussage.
          Egal welcher Herkunft die Dame ist, sie gehört bestraft. Auch wenn das, aufgrund der lächerlichen Strafen, ausgeschlossen ist.

      • Andreas sagt:

        Wieso ist davon auszugehen, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat? Das erste Abkommen in Schengen wurde 1985 unterzeichnet. Seitdem ist die Zahl internationaler Ortsveränderungen in und nach Europa immer weiter gestiegen.

        • Janaki sagt:

          @Andreas: Weil ansonsten im Artitel möglicherweise so etwas wie „sie sprach gebrochen Deutsch“ oder „sie sprach mit leichten/starken xyz (xyz durch beliebige Sprache ersetzen)-Akzent“ gestanden hätte? Es wäre schließlich ein wichtiger Hinweis, der zu ihrer Identifizierung beitragen könnte.

          Aber natürlich beweist das Fehlen eines Akzentes nichts – es gibt auch Ausländer, die besser und akzentfreier Deutsch sprechen als sie und ich (die 15-jährige britische Komponistin, Pianistin und Violinistin Alma Deutscher, z.B).- aber es erhöht zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei der Täterin um eine deutsche Staatsbürgerin handelt.

  2. hallenser sagt:

    …“im vergangenen Jahr am 23. Oktober geschah““. Warum erst jetzt, arbeiten Polizei und Justiz so langsam ? Die Fahndung hätte sicher mehr Erfolg, wenn die Veröffentlichung bereits im Oktober stattgefunden hätte.

    • Andreas sagt:

      Nein, Polizei und Justiz arbeiten nicht so langsam. Im Oktober gab es keine Grundlage für eine Öffentlichkeitsfahndung. Das Thema ist in etwa so alt, wie die Öffentlichkeitsfahndung selbst. Es wird Zeit, dass du langsam mal aufschließt! Das haben inzwischen sogar ganz schlichte Gemüter verstanden.