“Falschaussage”: Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle am Landgericht nur teilweise eröffnet – es geht um ein Passwort
Mit Beschluss vom gestrigen Montag hat die zuständige Strafkammer des Landgerichts Halle die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle vom 15.06.2022 gegen den beurlaubten Oberbürgermeister der Stadt Halle Dr. Bernd Wiegand insoweit zugelassen, als dem Angeschuldigten uneidliche Falschaussage zur Last gelegt wird. Soweit ihm und seiner damaligen Büroleiterin ein gemeinschaftliches Vorbereiten des Ausspähens von Daten zur Last gelegt wird, hat die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. “Ab jetzt regiert das Recht, Intrigen werden entlarvt”, reagiert Wiegand gegenüber dubisthalle.de.
Mit der Anklageschrift wird Wiegand und seiner Büroleiterin zur Last gelegt, im Jahre 2017 einer Angestellten der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH (im Folgenden: EVG mbH) durch Verschaffen eines Passwortes Zugang zu dem Datennetzwerk der EVG mbH ermöglicht zu haben.
Die Angestellte war zuvor vom Geschäftsführer der EVG mbH mit sofortiger Wirkung beurlaubt worden, weil die Kündigung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt war. Der Geschäftsführer hatte sich Büroschlüssel und Dienstlaptop aushändigen lassen. Nachdem zwischen dem Angeschuldigten Dr. W und dem Geschäftsführer der EVG mbH kein Einvernehmen über eine Weiterbeschäftigung der Angestellten erzielt werden konnte, sollen die Angeschuldigten übereingekommen sein, der Angestellten ein Büro in den Räumen der Stadtverwaltung zur Verfügung zu stellen, damit sie von dort auch weiter Zugriff auf das Datennetzwerk der EVG mbH habe. Die Angeschuldigte soll daraufhin den Umzug der Computertechnik und die Vergabe eines neuen Passwortes veranlasst haben.
Nach Auffassung der Strafkammer war wegen dieses Tatvorwurfs die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Zum einen werde bei den gegebenen Beweismöglichkeiten eine Beteiligung des Angeschuldigten Dr. W. an dem in der Anklageschrift geschilderten Sachverhalt nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen sein. Es sei nämlich nicht zu erwarten, dass eine Beteiligung des Dr. W. an dem Kernvorwurf, nämlich der Verschaffung des (neuen) Passworts (§ 202c Abs. 1 Nr. 1 StGB) bewiesen werden könne. Ebenso wenig gebe es Anhaltspunkte dafür, dass der Angeschuldigte später von der Neuvergabe des Passworts erfahren und daraufhin nichts veranlasst habe.
Zum anderen sei den Angeschuldigten voraussichtlich nicht nachzuweisen, dass ihnen bewusst war oder sie es zumindest billigend in Kauf genommen hätten, dass die beurlaubte Angestellte der EVG mbH unter Verwendung des neuen Passwortes vorsätzlich eine Straftat im Sinne des § 202a StGB (Ausspähen von Daten) begehen würde, was aber Voraussetzung für eine Verurteilung der Angeschuldigten ist. Vielmehr sei die Angestellte davon ausgegangen, dass sie weiterhin befugt sei, unter Verwendung des neuen Passwortes auf die Daten der EVG mbH zuzugreifen.
Soweit dem Angeschuldigten Dr. W. dagegen uneidliche Falschaussage zur Last gelegt wurde, hat die Kammer das Hauptverfahren eröffnet. Gegenstand dieses Tatvorwurfs ist eine Zeugenaussage des Angeschuldigten in einem Zivilprozess am Landgericht Halle, in dem der Geschäftsführer der EVG mbH gegen seine zwischenzeitlich ausgesprochene Abberufung als Geschäftsführer vorging. In diesem Verfahren wurde der Angeschuldigte Dr. W. im Oktober 2020 als Zeuge vernommen und soll dabei wahrheitswidrig ausgesagt haben, im April 2019 habe er mit dem Geschäftsführer der EVG mbH vereinbart, dass die beurlaubte Angestellte weiter beschäftigt werde und mit der Bürotechnik der EVG mbH in ein städtisches Büro umziehe.
Soweit die Strafkammer die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat, steht der Staatsanwaltschaft Halle hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, über die dann das Oberlandesgericht Naumburg zu entscheiden hat. Aus diesem Grunde sind derzeit noch keine Termine anberaumt.
Das ist doch Nonsens. Bernd, halte durch!
Wann hört endlich dieser ganze politische Blödsinn auf? Damit wieder in der Stadt für Ordnung und Sicherheit gesorgt wird.Der gewählte OB Wiegand gehört sofort ins Rathaus.
Das ist ein Gericht und nicht der Stadtrat ! Nix Politik
Wenn dem „beurlaubten „ OB , Gedächtnisverlust geglaubt wird, ist doch alles in Ordnung!😂😂Was beim jetzigen Bundeskanzler funktioniert, sollte bei einem „kleinen „ OB doch auch funktionieren!! Oder ist er einfach nur in der falschen Partei?? Ein Possenspiel ohnegleichen!! Die Verursacher sollte man privat haftbar machen!! Was dieses Theater mittlerweile Steuergelder verschlungen hat würde ich mal gerne wissen?? Traurig!!
Bürgermeister Neuwahlen jetzt!
Wer ist dieser Bürgermeister Neuwahlen?
Steht bei Epper!
Das wird kommen!
Na endlich kommen die mal in die Pötte. Das ist doch nur ein Possenspiel gegen einen parteilosen OB. Dafür hat die Stadt Geld. Herr Wiegand, halten sie durch. Sie sind gewählter OB. Die Stadt geht sonst den Bach runter.
Seid ihr alle blind. Der braucht nicht zurück kommen, denn Herr Geyer macht es besser als Wiegand. Und jemand, der nur seine Schäfchen ins trockene bringt, ist fehl am Platz auf dem Posten.
So funktioniert Demokratie aber nicht. Es gab eine Wahl und das Volk hat entschieden.
Man merkt klar, dass hier nur auf Zeit gespielt wird. Wiegand kann nicht wiedergewählt werden, weil da irgendwelche Regeln (ich glaube das Alter) dagegen sprechen.
Also wird ein Disziplinarverfahren angesetzt, das keine Aussicht auf Erfolg hat, aber das wird solange nicht vorangetrieben, wie noch strafrechtliche Themen im Weg stehen und wenn ein strafrechtliches Thema platzt, dann packt man zwei neue aus und eins wird dann erstmal wieder verfolgt und das dauert wieder ein halbes Jahr.
Währe es nicht so, stellt sich die Frage, warum eine Falschaussage aus 2020 erst 2024 zur Anklage kommt. Das ist ein einziges in-die-Länge-Ziehen und das ist kein Gericht, dass ist die Staatsanwaltschaft, die hier taktiert und auf Zeit spielt.
Macht es doch einfach so:
– Holt alle eure Straftaten vor und zeigt die der Öffentlichkeit, was nicht in 2 Wochen auf der Liste ist, ist vorbei, gilt nicht mehr (Als Blockade für das Disziplinarverfahren)
– Zeigt einem Gericht eure Beweise dafür, was nicht in 2 Wochen gezeigt wird, ist gilt nicht mehr (Als Blockade für das Disziplinarverfahren)
– Dann, liebe Gerichte, entscheidet schnell, ihr habt dann alles vorliegen und es ist sehr im öffentlichen Interesse, dass ihr da binnen 2 Wochen entscheidet.
– Dann macht dieses blöde Disziplinarverfahren, erteilt eine Rüge, wenn es dafür reicht und fertig.
Du hast ein seltenes Verständnis von Gerichtsverfahren und Rechtsprechung. Da solltest du dringend mal nacharbeiten, denn so läuft das nicht
Die Verfahren werden alle von der Staatsanwaltschaft bzw. Dem Landesverwaltungsamt initiiert.
Der Stadtrat hat nur im Frühjahr 2021 eine Beurlaubung von max. 3 Monaten ausgesprochen, bis das Landesverwaltungsamt übernimmt, was dieses auch getan hat.
Die ganzen Verfahren werden später wohl noch die Verwaltungsgerichte beschäftigen, und am Ende bekommt er wegen der grundlosen Beurlaubung seine vollen Bezüge ausbezahlt, und wegen paar Kleinigkeiten für wenige Monate eine Kürzung von 20%.
Aber eine Rückkehr des OBs in den aktiven Dienst würde die Situation auch nicht befrieden.
Justiz der Ostzone in Aktion !!!
In welchen Abgründen der Geschichte bist du denn steckengeblieben? Zeitkapsel endlich verlassen?
Das ist ja Wiegantisch! 😁
“Ab jetzt regiert das Recht, Intrigen werden entlarvt”
Ist das schon das Endtstadium von Selbstüberschätzung?
Na, Emmi, siehst Du Dich als graue Eminenz? Vorsicht, das kann mal nach hinten los gehen.
Wir sind empört, die Gerichte lassen sich vor den Karren spannen und das LVA muss den parteilosen hassen, das ist einer Demokratie unwürdig
Interessant das immer noch so viele Pinocchio-Bernd so richtig geil finden. Impfvordrängler, jemand der es mit der Wahrheit nicht zu genau nimmt (wenn es ihm nutzt) und mit fragwürdigen höheren Eingruppierung einiger Mitarbeiter. Muss man sich nicht wundern das so viele Pfosten in der Politik sind. Es gibt immer noch genung Vollpfosten die einen Pfosten noch wählen. Und die Vollpfostenwähler*in spielen sich noch als Moralapostel auf und hetzten z. B. gegen Straftäter mit Migrationhintergrund, Grüne etc. Was für eine Heuchelei.
Demokratie ist dir ein Begriff? Für wie schlau auch immer du dich halten magst, all diese Vollpfosten haben genau so eine Stimme, wie du auch eine hast. Jeder von denen darf OB Wiegand blöd finden oder ihn bejubeln, ähnlich auch mit Grünen und Migranten. Die Mehrheit entscheidet über die Sache und akzeptiert, dass es auch Meinungen gibt, die nicht dieser Mehrheit angehören.
Man entscheidet bei Wahlen und streitet sich, aber man lässt dem anderen seine Meinung und der Mehrheit die Macht über eine gewisse Zeit.
Kein Grund also, die Mehrheit als Vollpfosten zu titulieren.
Ach deswegen rufen die einschlägigen Pappenheimer zum „Sturz der Regierung“ auf. Weil sie die Mehrheitsentscheidung bei Wahlen akzeptieren.
Wer hat sich mit seiner Stimme für eine Koalition von SPD, FDP und Grünen entschieden?
Wo war der Wahlzettel dafür?
Was du schreibst stimmt einfach nicht!
Es hört nicht auf. Die anderen in unserem Stadtrat werden doch auch nicht so verfolgt für ihre Vergehen, wie z. B. der die Genehmigung für den Bau des Flutgrabens erteilt hat, da werden Millionen im Wasser versenkt. Und es geht weiter mit dem Geld wegwerfen. Unsere Straßen gehen immer kaputt, unsere Innenstadt wird immer leerer. Werden die Verantwortlichen da verfolgt?!
Man hätte von Anfang an externe Ermittler holen sollen. Der ganze Schmarn wäre schon lange als Unfug in der Tonne gelandet!
Die Idee der Flaniermeile geht auf die erste Amtszeit Herrn Wiegands zurück. Das hat er selbst ins Rollen gebracht. Kaputte Straßen und eine leerer werdende Innenstadt konnte er auch nicht verhindern. Was jetzt?
Du hast es immer noch in der Hand, eine Strafanzeige zu stellen. Mal sehen, ob die Staatsanwaltschaft das dann als ausreichend für weitere Ermittlungen sieht und das Ganze vor gericht bringt. Also nur zu.
A propos leere Innenstadt: Der Stadt Halle gehören dort kaum irgendwelche leerstehende Immobilien, die wegen überhöchten Mietforderungen geräumt wurden…