Feuerwehr, Schiedsrichter … Bundesrat will härtere Strafen für Angriffe auf Ehrenamtliche

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Angriffe auf gemeinnütziges Engagement schärfer ahnden zu können. Am Freitag beschloss er auf Anregung von Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts in den Bundestag einzubringen.

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Strafzumessungsregel erweitern

Bei der Strafzumessung, also der Entscheidung, wie hoch eine Strafe im konkreten Fall ausfällt, sollen Gerichte künftig auch solche Auswirkungen der Tat besonders berücksichtigen, die geeignet sind, gemeinnütziges Engagement des Geschädigten zu beeinträchtigen.

Schutz für freiwillige Feuerwehr

Gemeinnützig tätige Personen – zum Beispiel kommunale Mandatsträger, Flüchtlingshelfer, Schiedsrichter und Personen im sicherheitsrelevanten Ehrenamt wie Feuerwehr oder Rettungsdienst würden immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Art. Diese Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen könnten gravierende Auswirkungen haben – nicht nur im persönlichen Lebensbereich der konkret geschädigten Personen, sondern auch auf Belange des Gemeinwohls. Dies müssten die Wertungsnormen des allgemeinen Strafzumessungsrechts berücksichtigen und damit eine gesellschaftliche Wertschätzung ausdrücken, heißt es in der Entwurfsbegründung. Erst kürzlich hatte es in Halle (Saale) einen Angriff von Fußballspielen und Fans auf einen Schiedsrichter gegeben.

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Nächste Schritte

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.

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3 Antworten

  1. HALLunke sagt:

    Die Gesetze geben es her, müssen nur angewendet werden

    • Mephisto sagt:

      Sehr ich genau so, was nützt eine Verschärfung der Strafmaße, wenn die schon bestehenden nicht ausgeschöpft werden. Zudem löst sich das Problem nicht über die Höhe des Strafmaßes. Immer höhere Strafmaße führen nicht zu immer niedriger Kriminalität. Müsste inzwischen eigentlich Jedem klar sein

    • einhaneuer sagt:

      Bei denn Weicheirichtern in diesem Land Unmöglich!

  2. Route sagt:

    Strafen kennen doch die Richter hier gar nicht in Deutschland